Im Herbst 2012 hat sich der neugegründete Arbeitskreis für Fokale und Mikrotherapie (AKFM) in der Deutschen Gesellschaft für Urologie mit
dem Übersichtsartikel „Fokale Therapie des Prostatakarzinoms – Möglichkeiten, Limitierungen und Ausblick“ in dieser Fachzeitschrift vorgestellt
[1]. Im Rahmen des Artikels möchten wir die aktuelle Entwicklung der fokalen Therapie (FT) und die Studienaktivitäten
in Deutschland zusammenfassen.
Bitte - hier - weiterlesen.
Man erfährt aber auch nachfolgend das, worauf nicht nur ich bislang gewartet habe, nämlich die Bestätigung, dass es sich bei einer Prostatabiopsie um eine subjektive Beurteilung handelt.
Zweitbeurteilung des stanzbioptischen Präparats:
Eine korrekte Gleason-Graduierung der Stanzbiopsie ist ein wesentlicher Faktor für eine akkurate Patientenselektion, der insbesondere bei der Evaluation neuer Therapieformen, wie aktuell der FT, eine fundamentale Bedeutung zukommt. Ein immanentes Problem stellt hierbei die Gefahr des Undergradings der Biopsie dar. Seitens der Pathologie ist durch eine Modifikation des Gleason-Gradings versucht worden, diesem Problem zu begegnen (Detail s. Biopsieartikel in diesem Heft) [2]. Das Risiko eines Undergradings von Gleason-6-Karzinomen in der Biopsie ist nach Einführung dieser Modifikationen aktuell zwischen 25 und 40% anzusiedeln [3, 4, 5]. Als ursächlich ist zum einen die mangelnde Repräsentativität des bioptierten Tumorgewebes anzusehen. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist jedoch auch die Rolle des Pathologen.
So berichteten Burchardt et al. [6] über die Interobservervariabilität des Biopsiegradings von 23 deutschen Pathologen. Eine komplette Übereinstimmung mit dem Referenzpathologen (Epstein) fand sich nur in 54,7% der Fälle. Bezogen auf die klinisch relevanten Gradingabstufungen [Gleason-Score (GS) <7, 7, >7] lag die Übereinstimmung bei 68,3%. Unverändert stellt auch in dieser Untersuchung das Undergrading das Hauptproblem dar, und hierbei vor allem die Gruppe der kleinherdigen Low-grade-Karzinome( GS 6; 43,5%). Unter Berücksichtigung weiterer Untersuchungen beträgt die Rate der Graduierungsdiskrepanzen zwischen Allgemein- und Uropathologen rund 20% [7, 8].
Doch selbst unter Uropathologen erfolgt die Graduierung auch rund 10 Jahre nach Veröffentlichung der Konsensusempfehlung noch nicht einheitlich. Eine jüngst veröffentlichte Umfrage zum Graduierungsverhalten von 230 europäischen Uropathologen, die angaben, entsprechend den aktuellen Konsensusempfehlungen zu graduieren, ergab überraschende Erkenntnisse. So wurden kleine kribriforme Karzinomherde, die entsprechend der Konsensusempfehlungen als Gleason-Muster 3 zu werten sind, nur von 51% der Untersucher auch dementsprechend graduiert. Die anderen 49% werteten die Herde als Gleason-Muster 4.
Ähnliche Diskrepanzen ergaben sich für das Vorliegen eines High-grade-Karzinomanteil von <5% bzw. eines High-grade- Tertiärmusters in der Biopsie. Während diese Anteile nach dem herkömmlichen Gleason-Grading nicht in den GS einflossen, sollen sie entsprechend der aktuellen Konsensusempfehlungen als Sekundärmuster berücksichtigt werden. Nur jeweils 58% der Pathologen berücksichtigten diese Empfehlungen [9].
Aus diesen Ausführungen wird deutlich, dass die Gleason-Graduierung zumindest in der Phase der Therapieevaluation nach vorab fest definierten Kriterien durch ausgewiesene Prostatapathologen erfolgen sollte.
Ich meine, nun wurde endlich mal Klartext geschrieben. Warum wurden solche Abweichungen von der Konsensusempfehlung so lange unter den Tisch gekehrt? Irgendwie doch eher blamabel, was nun offensichtlich wurde, dass möglicherweise Zweitbefundungen auch nicht zuverlässig sein könnten, wenn nicht ein erfahrener Pathologe das in Angriff nimmt. Wie gut, dass man mit der DNA-Zytometrie per Ploidiebefundung eine sehr zuverlässige Malignitätsbestimmung bekommen kann, die sogar von den GKV bezahlt wird.
"In Kants Jahren konnte der Aufklärer nicht aufklären, weil man ihn nicht ließ, zu unserer Zeit nicht, weil man ihn nicht liest"
(Ludwig Marcuse)
Gruß Harald
dem Übersichtsartikel „Fokale Therapie des Prostatakarzinoms – Möglichkeiten, Limitierungen und Ausblick“ in dieser Fachzeitschrift vorgestellt
[1]. Im Rahmen des Artikels möchten wir die aktuelle Entwicklung der fokalen Therapie (FT) und die Studienaktivitäten
in Deutschland zusammenfassen.
Bitte - hier - weiterlesen.
Man erfährt aber auch nachfolgend das, worauf nicht nur ich bislang gewartet habe, nämlich die Bestätigung, dass es sich bei einer Prostatabiopsie um eine subjektive Beurteilung handelt.
Zweitbeurteilung des stanzbioptischen Präparats:
Eine korrekte Gleason-Graduierung der Stanzbiopsie ist ein wesentlicher Faktor für eine akkurate Patientenselektion, der insbesondere bei der Evaluation neuer Therapieformen, wie aktuell der FT, eine fundamentale Bedeutung zukommt. Ein immanentes Problem stellt hierbei die Gefahr des Undergradings der Biopsie dar. Seitens der Pathologie ist durch eine Modifikation des Gleason-Gradings versucht worden, diesem Problem zu begegnen (Detail s. Biopsieartikel in diesem Heft) [2]. Das Risiko eines Undergradings von Gleason-6-Karzinomen in der Biopsie ist nach Einführung dieser Modifikationen aktuell zwischen 25 und 40% anzusiedeln [3, 4, 5]. Als ursächlich ist zum einen die mangelnde Repräsentativität des bioptierten Tumorgewebes anzusehen. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist jedoch auch die Rolle des Pathologen.
So berichteten Burchardt et al. [6] über die Interobservervariabilität des Biopsiegradings von 23 deutschen Pathologen. Eine komplette Übereinstimmung mit dem Referenzpathologen (Epstein) fand sich nur in 54,7% der Fälle. Bezogen auf die klinisch relevanten Gradingabstufungen [Gleason-Score (GS) <7, 7, >7] lag die Übereinstimmung bei 68,3%. Unverändert stellt auch in dieser Untersuchung das Undergrading das Hauptproblem dar, und hierbei vor allem die Gruppe der kleinherdigen Low-grade-Karzinome( GS 6; 43,5%). Unter Berücksichtigung weiterer Untersuchungen beträgt die Rate der Graduierungsdiskrepanzen zwischen Allgemein- und Uropathologen rund 20% [7, 8].
Doch selbst unter Uropathologen erfolgt die Graduierung auch rund 10 Jahre nach Veröffentlichung der Konsensusempfehlung noch nicht einheitlich. Eine jüngst veröffentlichte Umfrage zum Graduierungsverhalten von 230 europäischen Uropathologen, die angaben, entsprechend den aktuellen Konsensusempfehlungen zu graduieren, ergab überraschende Erkenntnisse. So wurden kleine kribriforme Karzinomherde, die entsprechend der Konsensusempfehlungen als Gleason-Muster 3 zu werten sind, nur von 51% der Untersucher auch dementsprechend graduiert. Die anderen 49% werteten die Herde als Gleason-Muster 4.
Ähnliche Diskrepanzen ergaben sich für das Vorliegen eines High-grade-Karzinomanteil von <5% bzw. eines High-grade- Tertiärmusters in der Biopsie. Während diese Anteile nach dem herkömmlichen Gleason-Grading nicht in den GS einflossen, sollen sie entsprechend der aktuellen Konsensusempfehlungen als Sekundärmuster berücksichtigt werden. Nur jeweils 58% der Pathologen berücksichtigten diese Empfehlungen [9].
Aus diesen Ausführungen wird deutlich, dass die Gleason-Graduierung zumindest in der Phase der Therapieevaluation nach vorab fest definierten Kriterien durch ausgewiesene Prostatapathologen erfolgen sollte.
Ich meine, nun wurde endlich mal Klartext geschrieben. Warum wurden solche Abweichungen von der Konsensusempfehlung so lange unter den Tisch gekehrt? Irgendwie doch eher blamabel, was nun offensichtlich wurde, dass möglicherweise Zweitbefundungen auch nicht zuverlässig sein könnten, wenn nicht ein erfahrener Pathologe das in Angriff nimmt. Wie gut, dass man mit der DNA-Zytometrie per Ploidiebefundung eine sehr zuverlässige Malignitätsbestimmung bekommen kann, die sogar von den GKV bezahlt wird.
"In Kants Jahren konnte der Aufklärer nicht aufklären, weil man ihn nicht ließ, zu unserer Zeit nicht, weil man ihn nicht liest"
(Ludwig Marcuse)
Gruß Harald
Kommentar