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Zweitmeinungen per Onlinesprechstunde

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    Zweitmeinungen per Onlinesprechstunde

    Bisher lagen Online-Sprechstunden in einer rechtlichen Grauzone.

    Ab dem 1. April 2017 ist der Traum vom unkomplizierten Online-Arztbesuch ein gutes Stück näher gerückt:
    Im Rahmen des sogenannten „E-Health-Gesetzes“ sind Video-Sprechstunden nun Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann in bestimmten Fällen die Kosten für medizinische
    Internet-Konsultationen (9,20 Euro pro Konsultation, aber budgetiert):

    Wenn es sich dabei um einen Nachsorge-Termin bei festgelegten Indikationen handelt (zum Beispiel die visuelle Nachkontrolle
    einer OP-Wunde) und der Patient sich zuvor persönlich in der jeweiligen Praxis vorgestellt hat.

    „Endlich die notwendige Rechtssicherheit“

    Für das Berliner Start-up Patientus, in Deutschland aktuell der führende Anbieter für Telemedizin, ist die Änderung des
    E-Health-Gesetzes trotz aller Reglementierungen ein Grund zum Feiern: „Wir freuen uns, dass nun die Rahmenbedingungen
    für die Anwendung der Online-Video-Sprechstunde in Deutschland geklärt sind“, sagt Geschäftsführer und Mitbegründer Nicolas Schulwitz.

    Und zum Thema Zweitmeinung:

    Diese ist inzwischen ebenfalls als Videosprechstunde erlaubt, denn die ursprüngliche Diagnose und den Therapievorschlag hat
    ja ein Arzt vor Ort erstellt. So wird die Zweitmeinung als "Gutachten" und nicht als Fernbehandlung gewertet.
    Daher muss der Patient auch nicht mehr zuvor persönlich in der Praxis gewesen sein.
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    Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
    sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
    wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
    vor Ort ersetzen

    Gruss
    fs
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    #2
    Hallo lieber fs,

    1. April 2017 oder 1. April 2018?

    Gruß,

    Ralf

    Kommentar


      #4
      Ab dem LETZTEN Jahr - es gab aber noch Unsicherheiten bez. der Umsetzung.
      Inzwischen hat unter Federführung Technikerkrankenkasse das Ganze Rechtssicherheit bekommen.
      Bei gesetzlich Versicherten sind aber "Kassenbezahlt" die Indikationen noch eingeschränkt - Karzinome gehören noch nicht dazu (???).
      Aber damit ist private Onlinesprechstunde nun auch kein abmahnfähiges Vergehen mehr (habe ich noch persönlich erlebt)
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      Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
      sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
      wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
      vor Ort ersetzen

      Gruss
      fs
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      Kommentar


        #5
        9,20 Euro pro Konsultation? Die lassen sich ja nicht Lumpen...
        Bitter.

        Kommentar


          #6
          Eine Konsultation für 9.20?

          Was soll daran "bitter" sein, ausser dass das nie und nimmer genügen kann?
          Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

          [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
          [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
          [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
          [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
          [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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