Hallo,
habe erst jetzt erfahren, dass man als PK-Patient Anspruch auf Behindertenausweis hat. Die späte Erkenntnis liegt wohl am bisher mangelnden Interesse an der Abteilung "Recht und Soziales". Die Vorteile eines solchen Ausweises wurden mir im Thread "Das erste Jahr" schon erläutert.
Meine Frage als juristisch weitgehend Unbedarfter:
Wenn ich die Vorteile eines SBA nutzen darf, bin ich denn andererseits verpflichtet, den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn über diese meine Behinderung/Krankheit in Kenntnis zu setzen?
Alles Gute
Wassermann
habe erst jetzt erfahren, dass man als PK-Patient Anspruch auf Behindertenausweis hat. Die späte Erkenntnis liegt wohl am bisher mangelnden Interesse an der Abteilung "Recht und Soziales". Die Vorteile eines solchen Ausweises wurden mir im Thread "Das erste Jahr" schon erläutert.
Meine Frage als juristisch weitgehend Unbedarfter:
Wenn ich die Vorteile eines SBA nutzen darf, bin ich denn andererseits verpflichtet, den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn über diese meine Behinderung/Krankheit in Kenntnis zu setzen?
Alles Gute
Wassermann
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