Hallo Ralf,
Du hast den von mir eingeleiteten Beitrag "HorMuch: Ausschluss aus dem Forum" mit dem Vermerk "Ende der Diskussion!" abrupt beendet. Wegen Deiner eigenmächtigen Vorgehensweise kann ich daher Deine Einwände nicht direkt widerlegen, sondern bin ich genötigt, hiermit einen erneuten Beitrag zu eröffnen.
Ich bestreite nicht, dass Du das Recht hast, eine Diskussion abzuwürgen, wenn sie gegen die Satzung verstößt. Wohl aber glaube ich, dass Du die Sach- und Rechtslage im konkreten Fall verkennst. Bei meiner an die Ausführung Renegat anschließenden Darlegung ging es primär nicht darum, ob die beanstandeten Ausführungen von HorMuch einen Ausschluss rechtfertigen (wie Du im Einklang mit Holger darzulegen versuchst). Vielmehr geht es um die Rechtsfrage, ob beleidigte Veranstalter, die durch eigene Beiträge zur Eskalation der Sachlage beigetragen haben (gewollt oder ungewollt, das spielt hier keine Rolle), berechtigt sind, einen Ausschluss auszusprechen oder eine Diskussion darüber abzuwürgen.
Der Ausschluss von Horst ist daher aus formellen (wohl aber vielleicht nicht aus materiellen) Gründen rechtwidrig, da es von Holger ausgesprochen und von Dir offenbar unterstützt wurde. Anders als Renegat bin ich nicht der Meinung, dass über den Ausschluss die Forumteilnehmer zu entscheiden haben, im Einklang mit ihm bin ich jedoch der Meinung, dass Du und Holger als persönlich Beleidigte nicht berechtigt sind, einen Ausschluss auszusprechen oder eine Diskussion darüber im Keime zu ersticken.
Es wäre ratsam, wenn Du für die Folgerichtigkeit meiner (duch die Rechtsprechung belegten) Rechtsauffassung die Meinung des Forum-Juristen einholst.
Samy
Du hast den von mir eingeleiteten Beitrag "HorMuch: Ausschluss aus dem Forum" mit dem Vermerk "Ende der Diskussion!" abrupt beendet. Wegen Deiner eigenmächtigen Vorgehensweise kann ich daher Deine Einwände nicht direkt widerlegen, sondern bin ich genötigt, hiermit einen erneuten Beitrag zu eröffnen.
Ich bestreite nicht, dass Du das Recht hast, eine Diskussion abzuwürgen, wenn sie gegen die Satzung verstößt. Wohl aber glaube ich, dass Du die Sach- und Rechtslage im konkreten Fall verkennst. Bei meiner an die Ausführung Renegat anschließenden Darlegung ging es primär nicht darum, ob die beanstandeten Ausführungen von HorMuch einen Ausschluss rechtfertigen (wie Du im Einklang mit Holger darzulegen versuchst). Vielmehr geht es um die Rechtsfrage, ob beleidigte Veranstalter, die durch eigene Beiträge zur Eskalation der Sachlage beigetragen haben (gewollt oder ungewollt, das spielt hier keine Rolle), berechtigt sind, einen Ausschluss auszusprechen oder eine Diskussion darüber abzuwürgen.
Der Ausschluss von Horst ist daher aus formellen (wohl aber vielleicht nicht aus materiellen) Gründen rechtwidrig, da es von Holger ausgesprochen und von Dir offenbar unterstützt wurde. Anders als Renegat bin ich nicht der Meinung, dass über den Ausschluss die Forumteilnehmer zu entscheiden haben, im Einklang mit ihm bin ich jedoch der Meinung, dass Du und Holger als persönlich Beleidigte nicht berechtigt sind, einen Ausschluss auszusprechen oder eine Diskussion darüber im Keime zu ersticken.
Es wäre ratsam, wenn Du für die Folgerichtigkeit meiner (duch die Rechtsprechung belegten) Rechtsauffassung die Meinung des Forum-Juristen einholst.
Samy
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