Hallo Mitstreioter,
mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden seit dem 1. Januar 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Rechtswirkung ab dem 1. April 2004 einen Ausnahmekatalog erstellt. Darin wird festgelegt, welche nicht verschreibungspflichtigen Medikamente bei schwerwiegenden Erkrankungen ausnahmsweise verordnet werden dürfen.
Wo bekomme ich diesen Ausnahmekatalog? Ist er im Internet verfügbar?
WW
mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden seit dem 1. Januar 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Rechtswirkung ab dem 1. April 2004 einen Ausnahmekatalog erstellt. Darin wird festgelegt, welche nicht verschreibungspflichtigen Medikamente bei schwerwiegenden Erkrankungen ausnahmsweise verordnet werden dürfen.
Wo bekomme ich diesen Ausnahmekatalog? Ist er im Internet verfügbar?
WW
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