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Wo Ausnahmekatalog für nicht verschreibungspflichtige bzw. -fähige Arzneimittel?

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    Wo Ausnahmekatalog für nicht verschreibungspflichtige bzw. -fähige Arzneimittel?

    Hallo Mitstreioter,

    mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden seit dem 1. Januar 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Rechtswirkung ab dem 1. April 2004 einen Ausnahmekatalog erstellt. Darin wird festgelegt, welche nicht verschreibungspflichtigen Medikamente bei schwerwiegenden Erkrankungen ausnahmsweise verordnet werden dürfen.

    Wo bekomme ich diesen Ausnahmekatalog? Ist er im Internet verfügbar?

    WW

    #2
    Hallo Winfried W,
    meine Liste ist leider nicht ganz neu.:
    / E-Mail: redaktionsbuero@die-gesundheitsreform.de / Tel.: 030-28 87 59 89 / Fax: 030-28 87 59 90

    ausnahmeliste_otc-praeparate_gba_v13_10032006
    1
    Zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel (OTC-Ausnahmeliste)
    Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
    Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Verordnung dieser
    Arzneimittel ist jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn sie bei der Behandlung
    schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.

    Wann gilt eine Krankheit als schwerwiegend?
    Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die
    Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
    Wann gehört ein Arzneimittel zum Therapiestandard?
    Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten
    Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
    Dürfen auch homöopathische Arzneimittel verordnet werden?
    Der Arzt kann bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser
    Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.
    Dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, wenn sie begleitend zu einer medikamentösen Haupttherapie eingesetzt
    werden?
    Der Arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen, wenn es in der Fachinformation des Hauptarzneimittels als Begleitmedikation
    zwingend vorgeschrieben ist.
    Horst a

    Kommentar


      #3
      Zitat von Horst a Beitrag anzeigen
      Hallo Winfried W,
      meine Liste ist leider nicht ganz neu.:
      ...

      Danke Horst a,

      ich denke, diese Liste ist aktuell.

      WW

      Kommentar


        #4
        Es findet sich auch eine Version beim Gemeinsamen Bundesausschuss:



        Beste Grüße

        Holger Jünemann
        BPS Web & IT-Administration

        E-Mail: it@prostatakrebs-bps.de

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