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Kostenübernahme Hyperthermie

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    Kostenübernahme Hyperthermie

    Schönen guten Morgen ins Rund,

    ich weiß, dass die gesetzlichen Krankenkassen außerhalb von Studien oder stationären Aufenthalten für gewöhnlich keine Hyperthermiebehandlung zahlen (die privaten wohl, sowas muss man ja auch erst mal verstehen).

    Mit welchen Argumenten könnte man die Kasse wohl von einer Übernahme überzeugen? Hat jemand Erfahrungen? Gerne auch per PN.

    Lieben Gruß
    Andrea

    #2
    Hallo Freunde,

    kann niemand Andrea helfen, mich würde es auch interessiern. Vermulich wird es so sein, wenn man keine OP, keine RT, keine Chemo braucht, braucht man auch keine Hyperthermie bezahlt bekommen. So wird es sein Andrea.

    Gruß Hans

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      #3
      Zitat von HansiB Beitrag anzeigen
      Vermulich wird es so sein, wenn man keine OP, keine RT, keine Chemo braucht, braucht man auch keine Hyperthermie bezahlt bekommen. So wird es sein Andrea.
      Ich befürchte, dass selbst wenn man OP, RT und Chemo hinter sich hat, die Hyperthermie nicht bezahlt wird.

      Man kann bei der Kasse einen Kostenübernahmeantrag stellen. Vorteilhaft ist sicher, wenn der Arzt und nicht der Patient diesen Antrag stellt. Der wird mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt. Dagegen kann man Widerspruch einlegen. Das kann u.U. viele Monate dauern, wird aber am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls abgelehnt. Dann bleibt der Rechtsweg.

      Langer Rede kurzer Sinn: Ich bin der Meinung, man sollte es probieren, aber Michael kann mir seiner Therapieentscheidung unter keinen Umständen abwarten, bis die Frage der Kostenübernahme geklärt ist. Letztendlich müsst ihr einkalkulieren, dass ihr auf den Kosten sitzen bleibt.

      Was hat Heidenreich empfohlen?

      Gruß Winfried

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        #4
        Die "Kassen-Situation" ist hier eindeutig

        Es gibt leider KEINE Studie, die den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) dazu veranlassen könnte, eine Empfehlung zur Übernahme der Kosten der Behandlung auszusprechen.

        Zumal aus gesetzlicher Sicht solche Entscheidung (gestützt durch den BGH) erst dann möglich wäre, wenn ALLE Standardtherapien (OP, Radiatio, Chemo etc.) AUSGESCHÖPFT wurden.

        Gruss
        fs
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        Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
        sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
        wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
        vor Ort ersetzen

        Gruss
        fs
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