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    Versandapotheken

    Hallo,
    bekomme gerade vom BMG einen Newsletter über Versandapotheken der von Interesse sein dürfte.

    Versandhandel

    Die "Internetapotheke" wird als Schlagwort meist mit Apotheken gleichgesetzt, die [ Versandhandel ] mit Arzneien anbieten. Das ist streng genommen nicht richtig. Eine Versandapotheke kann ihr Bestellsystem natürlich auch anders organisieren als über das Internet. Zudem steht hinter jeder Versandapotheke eine Präsenzapotheke, also eine reale Apotheke.
    Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde in Deutschland erstmals der Versandhandel für apothekenpflichtige Arzneimittel freigegeben. Wie in Großbritannien oder den Niederlanden haben damit auch hierzulande Patientinnen und Patienten die Möglichkeit erhalten, ihre Medikamente im Internet zu bestellen und sich nach Hause liefern zu lassen.

    Vorteile für Patientinnen und Patienten

    Bei der Einführung des Versandhandels hatte die Gesundheitspolitik vor allen Dingen Menschen im Blick, deren Mobilität aufgrund von Alter und Krankheit eingeschränkt ist oder die größere Entfernungen zur Apotheke zurücklegen müssen. Auch für Berufstätige, die über wenig Zeit für den persönlichen Gang in die Apotheke verfügen, ist die Bestellung via Internet oder Telefon eine interessante Alternative. Vor allem aber chronisch Kranke, die regelmäßig bestimmte Arzneien benötigen, können von günstigeren Preisen profitieren.

    Versandapotheken
    • Drei Jahre nach der Zulassung des Versandhandels von Arzneien gibt es 1.842 zugelassene Internetapotheken. Das sind fast zehn Prozent der deutschen Apotheken.
    • Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Internet- oder Versandapotheken! Hier wird man Ihnen nicht nur Apotheken mit entsprechender Qualität nennen, sondern Sie auch über die Erstattung von über den Versand bezogenen Arzneimitteln aufklären.
    • Für Versandapotheken in Deutschland gilt: Alle hier bezogenen Arzneimittel werden, soweit sie erstattungsfähig sind, von Ihrer Krankenkasse erstattet. Beim Bezug von Arzneimitteln über Apotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wenden Sie sich wegen der Erstattungsformalitäten am besten vorher an Ihre Krankenkasse. Der Bezug von Arzneimitteln aus Drittstaaten ist hingegen nicht zu empfehlen.


    Gute Preise

    Seit der Gesundheitsreform 2004 dürfen Apotheken den Preis für rezeptfreie Arzneien, die sogenannten [ OTC-Präparate ], selbst festsetzen. Dieser Preiswettbewerb macht sich gerade bei Internet- beziehungsweise Versandapotheken bemerkbar, Preisunterschiede von bis zu 30 Prozent sind keine Seltenheit. Außerdem gewähren viele Versandapotheken Boni, zum Beispiel in Form von Gutschriften.

    Kooperationen mit Krankenkassen

    Einige Krankenkassen haben Kooperationsvereinbarungen mit Versandapotheken geschlossen, die den Versicherten Vorteile in Form von Rabatten oder Aktionsangeboten eröffnen.

    Hohe Sicherheitsbestimmungen

    Für legale Versandapotheken gelten die gleichen hohen Maßstäbe im Hinblick auf Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie man das auch von der Apotheke vor Ort kennt. Sie dürfen nur solche Arzneimittel liefern, die für den deutschen Markt zugelassen sind und die Informationen in deutscher Sprache enthalten. Auch bei der Versandapotheke muss, selbst wenn sie sich im europäischen Ausland befindet, die kompetente Beratung in deutscher Sprache gewährleistet sein und von pharmazeutischem Personal durchgeführt werden.

    Arzneimittel und Internet: So erkennen Sie seriöse Internetseiten

    Im Internet bieten - neben seriösen Apotheken - auch skrupellose Geschäftemacher ihre dubiose Ware an. Wenn Sie von diesen Webseiten bestellen, besteht die Gefahr, dass Sie gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Arzneimittel erhalten. Hier riskieren Sie nicht nur Ihre Gesundheit, sondern verschwenden auch Ihr Geld, denn diese Mittel sind nicht erstattungsfähig, und zumeist besteht kein Rückgabe- oder Umtauschrecht.
    • Ich weiß, wer für den Inhalt der Seite verantwortlich ist
      Prüfen Sie, ob die Web-Seite ein Impressum hat und ob sich dort eine Person oder Organisation für die Web-Seite verantwortlich zeigt. Gibt es eine vollständige Postanschrift? Prüfen Sie, ob die berufliche Qualifikation der Verantwortlichen angegeben ist. Nur Apotheker sind befugt, Ihnen Arzneimittel zu verkaufen!
    • Die Seite hält zuverlässige, vollständige und aktualisierte Informationen bereit
      Ausgewogene Informationen weisen sowohl auf Vorteile als auch auf Nachteile eines Produktes hin. Wann ist die Seite zuletzt aktualisiert worden? Überprüfen Sie die Informationen anhand anderer Quellen oder zusammen mit Ihrem Arzt oder Apotheker.
    • Die Internetseite zeigt ein Qualitätsmerkmal oder -symbol an
      Apotheken, die Versandhandel mit Arzneimitteln anbieten, können sich freiwillig zum Einhalten eines Verhaltenskodex verpflichten oder von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen. Dies ist zum Beispiel an einem Siegel auf der Webseite zu erkennen.

    Hinweise auf unseriöse Geschäftspraktiken
    • Ihnen werden rezeptpflichtige Arzneimittel angeboten, ohne dass die Vorlage eines Rezeptes verlangt wird.
    • Ein virtueller Arzt, ein sogenannter Cyber-Doc, berät Sie und verordnet Ihnen Arzneimittel.
    • Ihnen werden schnelle, sensationelle oder garantierte Ergebnisse versprochen.
    • Es werden Wunderheilmittel oder geheime Rezepturen angepriesen.
    • Sie bekommen Mittel angeboten, die bei einer großen Anzahl unterschiedlichster Beschwerden und bei jedem Patienten garantiert helfen.
    • Die Präparate werden als garantiert risikofrei angeboten und Nebenwirkungen verschwiegen.
    • Aggressives Werbeverhalten, das Verlassen der Seite wird verhindert.

    Download der Checkliste als PDF-Dokument (44 KB)


    Linkliste


    Ausführliche Informationen zum Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
    Hier können Sie die Ergebnisse einer Untersuchung zum Versandhandel der Stiftung Warentest (Oktober 2007) nachlesen.



    M:f.G.

    Dieter F.

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