Hallo Forum,
kürzlich wurde von Prof. Miller Berlin eine Vergleichsstudie veröffentlicht: Spritze plus Antiandrogen (ADT2) verglichen intermittierend mit kontinuierlicher Behandlung. Insgesamt erzielte die intermittierende AD-Therapie vergleichbare Ergebnisse wie die kontinuierliche AD-Behandlung, wobei sich jedoch für die intermittierende Therapie eine bessere Lebensqualität abzeichnete.
Aufgrund dieser Veröffentlichung möchte nun ein Mitglied unserer SHG bei systemischem Rezidiv die intermittierende Behandlung mit beiden Medikamenten durchführen (LHRH + AA).
Aber der Urologe verweigert und gibt nur Spritze, mit der lapidaren Begründung "ich sehe keine Indikation bei der intermittierenden AD".
Darf der Urologe das eigentlich und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für den Patienten, dagegen etwas zu unternehmen?
Gruß Dieter
kürzlich wurde von Prof. Miller Berlin eine Vergleichsstudie veröffentlicht: Spritze plus Antiandrogen (ADT2) verglichen intermittierend mit kontinuierlicher Behandlung. Insgesamt erzielte die intermittierende AD-Therapie vergleichbare Ergebnisse wie die kontinuierliche AD-Behandlung, wobei sich jedoch für die intermittierende Therapie eine bessere Lebensqualität abzeichnete.
Aufgrund dieser Veröffentlichung möchte nun ein Mitglied unserer SHG bei systemischem Rezidiv die intermittierende Behandlung mit beiden Medikamenten durchführen (LHRH + AA).
Aber der Urologe verweigert und gibt nur Spritze, mit der lapidaren Begründung "ich sehe keine Indikation bei der intermittierenden AD".
Darf der Urologe das eigentlich und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für den Patienten, dagegen etwas zu unternehmen?
Gruß Dieter
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