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Kostenpbernahme durch Krankenkassen f. Zometainfusionen

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    Kostenpbernahme durch Krankenkassen f. Zometainfusionen

    Hallo,
    ein Betroffener aus meiner SHG hat große Probleme mit seinem Uro. Dieser will die seit ca. 12 Monaten lfd. Zometainfusionen wegen zu hoher Kosten und Schwierigkeiten mit der Krankenkasse nicht mehr anwenden.
    Diagnose: Fortg. PK, Knochenmetasten i. Wirbelsäule usw.
    Frage: Gibt es eine zeitliche Begrenzung in den Vorschriften der KV ?

    #2
    Hallo Franz,
    bei gelisteten AM gibt es keine Begrenzung. Die Verordnung eines Medikamentes liegt im Ermessen des behandelnden Arztes. Der wiederum kümmert sich auch um seine wirtschaftliche Situation. Wenn wegen der Vielzahl seiner finanzaufwändigen Patienten abstriche bei einzelnen Patienten gemacht werden, hat das mit unserem besch.....en Gesundheitssystem zu tun.
    An anderer Stelle hat sich ein SHG-Leiter mit Erfolg zwischen geschaltet und eine ähnliche Misere beheben können. Wer sich in diesem System nicht wehrt, geht unter. Andererseits muss man die Ärzte auch verstehen, die in solcher Situation ständig zusätzlichen Schreibkram erledigen müssen, um letztlich an ihr Geld zu kommen.

    Gruß, Heribert

    Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
    myProstate.eu
    Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
    Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



    (Luciano de Crescenzo)

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      #3
      Hallo Heribert,
      ich danke Dir für die Hinweise. Helfen mir bzw. uns schon weiter. Wir werden Betroffenen jetzt zu einem Onkologen umleiten. Dort gehört er sowieso hin.

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        #4
        Hallo Heribert u. Franz,

        wenn ein Medikament/Behandlung notwendig u. zugelassen ist für eine bestimmte Indikation darf der behandelnde Arzt die Verordnung nicht verweigern. Finanzielle Aspkete dürfen kein Grund für Abweichungen von diesem Grundsatz sein.

        Sollte der Arzt unsicher sein, ob die Verordnung finanziell außergewöhnlich sei, so muss er wie folgt agieren. Er verordnet, ohne ein einlösbares Rezept zu erstellen und bittet den Patienten seine Kasse mit Hilfe der Verordnung in Kenntnis zu setzen, um ihre Zustimmung zu bewirken.

        Ein Abweichen von dieser Regel ist gleichbedeutend mit einem ärztlichen Fehler, unterlassene Hilfeleistung, etc.

        Günter

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          #5
          Hallo Günter
          Zitat von Günter Feick Beitrag anzeigen
          wenn ein Medikament/Behandlung notwendig u. zugelassen ist für eine bestimmte Indikation darf der behandelnde Arzt die Verordnung nicht verweigern. Finanzielle Aspkete dürfen kein Grund für Abweichungen von diesem Grundsatz sein.
          Im geschilderten Fall ist das Medikament zugelassen und verordnungsfähig.
          Das Problem scheint mir eher die Quartalsdeckelung zu sein, die es quartalsweise aufs neue dem Arzt vorschreibt, jede Abweichung von seinem Budget einzelfallbezogen zu begründen, wenn ihm keine finanziellen Nachteile entstehen sollen. Manchem Arzt ist dieser überzogene Bürokratismus einfach zu viel und sie versuchen es dann auf dem Rücken der Patienten auszutragen.

          Gruß, Heribert

          Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
          myProstate.eu
          Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
          Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



          (Luciano de Crescenzo)

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            #6
            Kostenpbernahme durch Krankenkassen f. Zometainfusionen

            Meine Lieben,

            jede Abweichung von seinem Budget einzelfallbezogen zu begründen, wenn ihm keine finanziellen Nachteile entstehen sollen. Manchem Arzt ist dieser überzogene Bürokratismus einfach zu viel und sie versuchen es dann auf dem Rücken der Patienten auszutragen.
            Der Arzt muß es der Krankenkasse nur schriftlich begünden, warum, wesshalb, wieso, er dem Patienten Zometa verordnet und das mit recht und somit wird sein Budget keinenfalls belastet!

            Mein Arzt macht vierteljährlich das kleine Blutbild mit Testosteron, PSA, HbA1c und TSH oder sonstige wichtige Werte, hat es der Krankenkasse gegenüber begründet, daß das notwendig ist und das läuft schon paar Jahre so.

            Nun gut, es ist ein großer Unterschied zwischen Zometa und Kleines Blutbild abr im Prinzip läuft es so!

            Der Arzt will sich die Arbeit nicht machen, leider.

            Gruß, Helmut

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              #7
              Zometa

              Hallo Freunde,

              Zometa zu bekommen ist bei meinem sog. Onkologe kein Thema, aber sonst verschreibt er mir gar nichts. Versucht es doch einen nur alle 6 Wochen es zu bekommen, dürfte für die Metatsasen nicht so schlimm sein, ich mache das immer mal wieder.
              Wenn nicht, Arztwechsel zu einem "Onkologen", der könnte, wenn ihr Glück habt, ich habe es nicht, oder will es nicht, auch mehr machen.

              Gruß, Konrad

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                #8
                Zitat von Heribert Beitrag anzeigen
                Das Problem scheint mir eher die Quartalsdeckelung zu sein, die es quartalsweise aufs neue dem Arzt vorschreibt, jede Abweichung von seinem Budget einzelfallbezogen zu begründen, wenn ihm keine finanziellen Nachteile entstehen sollen. Manchem Arzt ist dieser überzogene Bürokratismus einfach zu viel und sie versuchen es dann auf dem Rücken der Patienten auszutragen.
                Gruß, Heribert
                Hallo Heribert,

                ich kann nicht einordnen wieviel Verwaltungsarbeit für die Kontrolle der Verordnungen u. ihrem Abgleich mit der für die Praxis gültigen Richtgröße nötig ist. Können wir nicht davon ausgehen, dass es sich hierbei um einen computergestützten Prozess handelt?

                Unberührt vom Umfang der Verwaltung einer Praxis bleibt die Verpflichtung des Arztes u. der Anspruch des Patient die Arzneimittel, die für eine Behandlung nach anerkannter wissenschaftlicher Erkenntniss notwendig, zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind, auch tatsächlich zu verordnen u. zu erhalten.
                Das Sozialgesetzbuch lässt daran keinen Zweifel.

                Im Jahr 2003 wurde das Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbudgets abgelöst durch das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz. Seitdem sind Arzneimittel-Zielvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen maßgebend.








                Darin ist festgelegt, dass sich ein Arzt einer Richtgrößenprüfung stellen muss, wenn er den Richtwert seiner Facharztgruppe um 15 Prozent überschreitet. Diese Überschreitung kann er mit Praxisbesonderheiten erklären. (z.B. besonders viele chronisch kranke Patienten).


                Bei mehr als 25 Prozent über dem Richtwert, muss er den Krankenkassen die Mehrausgaben erstatten, wenn er sie nicht durch Praxisbesonderheiten erklären kann.

                Ausgenommen hiervon sind Arzneimittel zur Behandlung bestimmter schwerer oder chronischer Erkrankungen, damit die Ärzte, ohne Regresse auch "teure" Patienten versorgen können.

                Es wäre sehr schade, wenn ein guter Mediziner diesen einfachen, administrativen Prozess nicht bewältigen könnte. Wenn es dennoch geschieht, führt er seine Firma zwar nicht gut genug, aber es muss für ihn kein Nachteil sein. Das trifft dann zu, wenn der Gewinn aus seiner Berufstätigkeit seine Erwartung erfüllt, auch wenn er einen Patienten nicht ausreichend behandelt.

                Ein Nachteil ergibt sich aber für den Patienten. Trotz seines Rechtes auf medikamentöse Versorgung erhält er sie grundlos nicht, aber evtl. nicht folgenlos für seine Gesundheit.

                Jeder so zusätzlich Betroffene sollte sich direkt mit seiner Kasse in Verbindung setzen, und ich wüsste keinen Grund, warum ihm nicht geholfen werden würde. Ob ein Mangel in den administrativen Fähigkeiten eines Arztes Grund zum Wechsel zu einem anderen Arzt werden sollte, ist zumindest zu bedenken.

                Günter








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                  #9
                  Hallo Franz Reuter,
                  es ist wohl das Einfachste, den Patienten zum Onkologen zu schicken, denn die Onkos haben mit den Verschreibungen keine Probleme. Die Kosten übersteigen sowieso ihr Budget und sie müssen immer den Krankenkassen mitteilen, dass sie schwerstkranke Patienten haben, wo die Medikamente immer so teuer sind. Das sagte mir mein Onko, der auch schon grosse Regressforderungen von den Kassen hatte, sie aber immer begründen konnte.

                  Gruß
                  Horst a

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                    #10
                    Hallo Günter et all,

                    hoffentlich habe ich nicht den Eindruck erweckt, ich wolle die Vorgehensweise des einen oder anderen Arztes verteidigen, der aus administrativen Gründen einen seiner Patienten im Regen stehen lässt. - Ich bin auch nicht dafür, deshalb den Arzt zu wechseln. Ich bin schon dafür, solche Hemmnissse anzuprangern, das aber nicht nur bei den Ärzten, sondern auch bei denen, die diese zusätzlichen administrativen Aufgaben der Ärzte, politisch gewollt haben.

                    Unabhängig davon, ist es unklug, wie im beschriebenen Fall, den behandelnden Arzt aus der Verantwortung zu entlassen und einen anderen aufzusuchen, der ja letztlich mit dem gleichen Problem konfrontiert ist.

                    Einen schönen Sonntag
                    Gruß, Heribert

                    Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
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                    Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
                    Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



                    (Luciano de Crescenzo)

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