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Ketoconazol (Nizoral)

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    Ketoconazol (Nizoral)

    Hallo Forum,
    Ich überlege eine Behandlung mit Ketoconazol. Wir diese Substanz von Urologen oder Okologen verschrieben oder muss ich mir Nizoral über ein Privatrezept besorgen?
    Danke im Voraus für Eure Antworten.
    Hans-W.

    #2
    Zitat von Hans-W. Beitrag anzeigen
    Hallo Forum,
    Ich überlege eine Behandlung mit Ketoconazol. Wir diese Substanz von Urologen oder Okologen verschrieben oder muss ich mir Nizoral über ein Privatrezept besorgen?
    Danke im Voraus für Eure Antworten.
    Hans-W.
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich ziehe meine Frage zurück weil ich bereits die Antwort in einem früheren Thread von WW gefunden habe. Dem nach kann Ketaconazol lt. Zitat Urologe fs

    ".....Ketokonazol ist auf der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wenn ein HRPC vorliegt und darf dann auch auf Kassenkosten dem Patienten verordnet werden. Problem ist eher, dass viele Kollegen diese Variante der Therapie nur vom Hörsagen kennen und deshalb unsicher sind."

    Nun meine neue Frage:
    Wer kann mir einen dieser seltenen Mediziner nennen, die damit Erfahrung haben, möglichst Raum Köln/Bonn/Aachen/Trier.

    Gruß,
    Hans-W.

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      #3
      Ich würde es dort probieren.

      Kontakt
      Prof. Dr. med. A. Heidenreich
      Bereichsleiter Uroonkologie
      Klinik und Poliklinik für Urologie
      Klinikum der Universität zu Köln


      Kerpener Str. 62
      50937 Köln
      Tel.: 0221 / 478 - 86577

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        #4
        Hallo Andreas,
        danke für den Tip. Prof. Heidenreich ist ein Begriff aber ich hätte ihn nicht als Befürworter von Keto eingeschätzt. Ich habe in der Zwischenzeit erfahren, dass meine derzeitige Situation von PSA 34 mit VZ unter 1 Monat eher mit einer sofortigen Chemotherapie zu begegnen ist, was ich nächste Woche in Angrifff nehmen werde. Keto & Co. KG muss ich mir für später aufheben.
        Gruß,
        Hans-W.

        Kommentar


          #5
          Ketokonazol

          Hallo Hans-W,

          du zitierst:

          ".....Ketokonazol ist auf der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wenn ein HRPC vorliegt und darf dann auch auf Kassenkosten dem Patienten verordnet werden. Problem ist eher, dass viele Kollegen diese Variante der Therapie nur vom Hörsagen kennen und deshalb unsicher sind."

          Nach meinen Recherchen ist Keto nicht auf der Ausnahmeliste. Urologe und DAK haben mir das bestätigt. Ich muss es mir deshalb weiterhin auf Privatrezept besorgen. Haben wir eine Wissenslücke?

          Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

          Gruß WernerS

          Kommentar


            #6
            ... ich muss mein Zitat korrigieren, Ketokonazol ist letzlich dann doch nicht mehr auf der Ausnahmeliste des GBA gelandet. Es ist aber immer noch ein Thema.
            Wir machen das derzeit so, dass wir ein Antrag auf Kostenübernahme bei off-label-use stellen bei der Kasse - und meistens wird dann doch positiv entschieden.

            Ich habe den entsprechenden Formtext mal einfach hintenan kopiert.

            Gruss
            fs



            Antrag auf Genehmigung einer Off-Label-Verordnung

            Sehr geehrte Damen und Herren,

            bei Ihrer/Ihrem Versicherten liegt folgende Erkrankung vor:

            androgenunabhängiges Prostatakarzinom

            Im Rahmen meiner Therapie beabsichtige ich die Verordnung des Arzneimittels:

            hochdosiertes Ketokonazol (Nizoral) + Hydrocortison

            Das Mittel ist für die angegebene Diagnose nicht zugelassen. Nach meiner fachlichen Beurteilung halte ich es bei der von mir beabsichtigten Anwendung außerhalb der Zulassung („Off-Label-Use“) aber für therapeutisch geeignet, wirksam und erforderlich.
            Eine gleichermaßen wirksame Therapie mit für diese Indikation zugelassenen Medikamenten steht mir nicht zur Verfügung.
            Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 31.5.2006 Az B 6 KA 53/05 B) bin ich bei Verordnungen außerhalb der Zulassung berechtigt, entsprechend § 29 Abs. 9 BMV / § 15 Abs. 8 EKV ein Privatrezept auszustellen, um Regressansprüche der Krankenkassen zu vermeiden.
            Mit diesem Antrag erhalten Sie die im angeführten BSG-Beschluss für den Fall des medizinisch-fachlich umstrittenen Off-Label-Use ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit einer Vorabprüfung Ihrer Leistungspflicht. Ihre rechtsverbindliche Erklärung zu Händen des Versicherten erbitte ich innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens.
            Bei einer verbindlichen Leistungszusage werde ich das Mittel auf einem Kassenrezept verordnen.
            Ohne Ihre Zusage oder bei Ablehnung einer Leistungspflicht kann ich das Mittel nur auf Privatrezept verordnen.
            Ich habe die medizinische und rechtliche Problematik mit Ihrem Versicherten besprochen und ihn informiert, daß er sich bei Verordnungen auf Privatrezept bei seiner Krankenkasse um eine Kostenerstattung bemühen kann und im Fall einer ablehnenden Entscheidung die Möglichkeit hat, kurzfristig beim Sozialgericht eine Leistungszusage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu beantragen.
            ----------------------------------------------------------
            Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
            sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
            wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
            vor Ort ersetzen

            Gruss
            fs
            ----------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Zitat von Urologe fs
              ... ich muss mein Zitat korrigieren, Ketokonazol ist letzlich dann doch nicht mehr auf der Ausnahmeliste des GBA gelandet. Es ist aber immer noch ein Thema.
              Wir machen das derzeit so, dass wir ein Antrag auf Kostenübernahme bei off-label-use stellen bei der Kasse - und meistens wird dann doch positiv entschieden.

              Ich habe den entsprechenden Formtext mal einfach hintenan kopiert.

              Gruss
              fs
              Vielen Dank für diesen Beitrag und vor allem für das Antrags-Muster. Damit haben wir für unsere "konstruktive Selbsthilfe-Arbeit" wieder mal etwas greifbares, was wir auch weitergeben können. Ketokonazol/Nizoral ist in der Tat nach wie vor ein Thema und das kann man auch an manchen HRPC-Historien ablesen.

              Gruß Dieter

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                #8
                Hallo Dieter,

                mich würden die positiven, langfristigeren PK-Historien nur unter Keto, schon sehr interessieren. Was nützen uns "Kurzgeschichten".

                Bei mir war der kurzfristige "Ausflug" in die Medikamenten/Giftküche zwar positiv, PSA und T gingen stark runter, aber die Leberwerte in unglaubliche Höhen. Das kenne ich auch von Freunden.

                Für mich sind die Leberfunktionen wichtiger als der steigende PSA. Ich habe über 1/2 Jahr gebraucht, mit alt. Möglichkeiten, die Leberwerte wieder zu normalisieren. Mein Körper ist nicht mehr für Medikamente "geeignet".

                Auch die Uni Tübingen hat sich mit Keto versucht, aber auch langfristiger nicht viel ereicht.

                Gruß Konrad

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                  #9
                  Ketoconazol und Casodex

                  Im Beipackzettel für Casodex lese ich folgendes:

                  2.3 Einnahme von Casodex 50 mg mit anderen Arzneimitteln
                  Casodex 50 mg sollte mit besonderer Vorsicht bei Patienten angewendet werden, die gleichzeitig mit Arzneimitteln behandelet werden, die die Abbauprozesse in der Leber hemmen. Zu diesen Arzneimitteln gehören beispielsweise Cimetidin und Ketoconazol.
                  Gruß
                  Ulrich online - Mitochondrienpfleger™

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