Hallo:-
Ein Spassvogel in diesem Forum pflegt seine Beiträge mit dem Hinweis abzuschliessen:
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Alle Ihre eMails unterliegen in Deutschland
seit 01.01.2008 nicht mehr uneingeschränkt
dem Briefgeheimnis nach GG Art. 10 Abs. 1.
Was will er damit sagen? Will er nur feststellen und beklagen, dass wieder eines unserer Grundrechte von der Regierung abgeschafft wurde? Will er die Beitragschreiber im Forum warnen, hier nur ja nichts zu veröffentlichen, was dem Verfassungsschutz missfallen könnte?
Jedenfalls hat er mich dazu gebracht, einmal über den Wert und Unwert von Verfassungen zu sinnieren.
So konnte ich anlässlich einer Reise in die Provinz vor Wochen auf einem Flohmarkt in Halle/Saale ein Exemplar der Verfassung der ehemaligen DDR erwerben. Das Büchlein, ein Festeinband, war durch den Zentralen Ausschuss für Jugendweihe in der Deutschen Demokratischen Republik an eine gewisse Regine W. anlässlich einer Jugendweihe feierlich überreicht worden - um dann nach der Wende von derselben höcht unfeierlich entsorgt zu werden, und so in meine Hände gelangt ist. Da heisst es im Artikel 27:
"Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäss seine Meinung frei und öffentlich zu äussern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- und Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet."
Also, liebe Bürger der Ex-DDR, Ihr hattet doch alle Freiheiten?
In einer aus dem Amerikanischen übersetzten Biographie Josef Stalins (Robert Payne, The Rise and Fall of Stalin) lese ich nun, dass sogar Stalin sich redliche Mühe gegeben hatte, seinem Staat eine für den Rest der Welt vorbildliche Verfassung zu geben. In der Verfassung, die im Dezember 1936 Gesetzeskraft erlangte, heisst es im Artikel 125:
"In Übereinstimmung mit den Interessen der arbeitenden Bevölkerung und zur Festigung des sozialistischen Systems garantiert das Gesetz den Bürgern der USSR:
a) Redefreiheit
b) Pressefreiheit
c) Versammlungsfreiheit, mitinbegriffen die Abhaltung von
Massenversammlungen
d) Umzugs- und Demonstrationsfreiheit
Im Artikel 127 heisst es:
"Das Gesetz garantiert den Bürgern der USSR die Unverletzlichkeit der Person. Keine Person darf in Haft gesetzt werden,ausser durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts oder mit Billigung eines Prokurators."
Stalin war sehr stolz auf diese Verfassung, aber erhob kurz danach gegen Radek, Sokolnikow und vierzehn andere Anklage auf Hochverrat: der zweite der grossen Moskauer Schauprozesse hatte begonnen, die dann auch immer den Tod von Tausenden anderen Ungenannten durch einfachen Genickschuss im Gefolge hatten.
Ob die Nationalsozialisten eine Verfassung geschaffen haben, weiss ich nicht. Wenn es keine gab, wäre das zumindest ehrlich gewesen.
Im Ergebnis komme ich zu der Feststellung, dass Verfassungen in Diktaturen heuchlerisch, wertlos sind.
In Demokratien werden Verfassungen im Laufe der Zeit durch Verfassungsänderungen und Bundesgesetze ausgehebelt. Die dem Bürger zustehenden Freiheiten verkommen nach und nach zu Worthülsen.
Gruss, Reinardo
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Was will er damit sagen? Will er nur feststellen und beklagen, dass wieder eines unserer Grundrechte von der Regierung abgeschafft wurde? Will er die Beitragschreiber im Forum warnen, hier nur ja nichts zu veröffentlichen, was dem Verfassungsschutz missfallen könnte?
Jedenfalls hat er mich dazu gebracht, einmal über den Wert und Unwert von Verfassungen zu sinnieren.
So konnte ich anlässlich einer Reise in die Provinz vor Wochen auf einem Flohmarkt in Halle/Saale ein Exemplar der Verfassung der ehemaligen DDR erwerben. Das Büchlein, ein Festeinband, war durch den Zentralen Ausschuss für Jugendweihe in der Deutschen Demokratischen Republik an eine gewisse Regine W. anlässlich einer Jugendweihe feierlich überreicht worden - um dann nach der Wende von derselben höcht unfeierlich entsorgt zu werden, und so in meine Hände gelangt ist. Da heisst es im Artikel 27:
"Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäss seine Meinung frei und öffentlich zu äussern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- und Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet."
Also, liebe Bürger der Ex-DDR, Ihr hattet doch alle Freiheiten?
In einer aus dem Amerikanischen übersetzten Biographie Josef Stalins (Robert Payne, The Rise and Fall of Stalin) lese ich nun, dass sogar Stalin sich redliche Mühe gegeben hatte, seinem Staat eine für den Rest der Welt vorbildliche Verfassung zu geben. In der Verfassung, die im Dezember 1936 Gesetzeskraft erlangte, heisst es im Artikel 125:
"In Übereinstimmung mit den Interessen der arbeitenden Bevölkerung und zur Festigung des sozialistischen Systems garantiert das Gesetz den Bürgern der USSR:
a) Redefreiheit
b) Pressefreiheit
c) Versammlungsfreiheit, mitinbegriffen die Abhaltung von
Massenversammlungen
d) Umzugs- und Demonstrationsfreiheit
Im Artikel 127 heisst es:
"Das Gesetz garantiert den Bürgern der USSR die Unverletzlichkeit der Person. Keine Person darf in Haft gesetzt werden,ausser durch Beschluss eines ordentlichen Gerichts oder mit Billigung eines Prokurators."
Stalin war sehr stolz auf diese Verfassung, aber erhob kurz danach gegen Radek, Sokolnikow und vierzehn andere Anklage auf Hochverrat: der zweite der grossen Moskauer Schauprozesse hatte begonnen, die dann auch immer den Tod von Tausenden anderen Ungenannten durch einfachen Genickschuss im Gefolge hatten.
Ob die Nationalsozialisten eine Verfassung geschaffen haben, weiss ich nicht. Wenn es keine gab, wäre das zumindest ehrlich gewesen.
Im Ergebnis komme ich zu der Feststellung, dass Verfassungen in Diktaturen heuchlerisch, wertlos sind.
In Demokratien werden Verfassungen im Laufe der Zeit durch Verfassungsänderungen und Bundesgesetze ausgehebelt. Die dem Bürger zustehenden Freiheiten verkommen nach und nach zu Worthülsen.
Gruss, Reinardo
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