Kein Tagegeld mit 65?
ddp. Saarbrücken. Eine Krankentagegeldversicherung endet, wie in den Vertragsbedingungen
angegeben, für eine Versicherung zum Ende des Monats, in dem ihr Kunde das 65 Lebensjahr
vollendet. Der Versicherer kann in diesem Moment auch eine Zahlung einstellen, selbst wenn der Versicherte noch krank ist. So entschied das Oberlandgericht in Saarbrücken. rechtliche
gegen die Wirksamkeit dieser Regelung- etwa,- weil der Versicherte- benachteiligt sein könnte- gebe es nicht, meinte der Richter.
AZ: 5 U 477/05- 50
PS: Meine Versicherung teilte mir auf meine Nachfrage mit:
Die Tagegeldversicherung wird ihnen wie bisher bis zur Kündigung weitergewährt.
Keine Altersbegrenzung!
Nachfragen lohnt sich!
ddp. Saarbrücken. Eine Krankentagegeldversicherung endet, wie in den Vertragsbedingungen
angegeben, für eine Versicherung zum Ende des Monats, in dem ihr Kunde das 65 Lebensjahr
vollendet. Der Versicherer kann in diesem Moment auch eine Zahlung einstellen, selbst wenn der Versicherte noch krank ist. So entschied das Oberlandgericht in Saarbrücken. rechtliche
gegen die Wirksamkeit dieser Regelung- etwa,- weil der Versicherte- benachteiligt sein könnte- gebe es nicht, meinte der Richter.
AZ: 5 U 477/05- 50
PS: Meine Versicherung teilte mir auf meine Nachfrage mit:
Die Tagegeldversicherung wird ihnen wie bisher bis zur Kündigung weitergewährt.
Keine Altersbegrenzung!
Nachfragen lohnt sich!