Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Reklamation Vakuumpumpe wie ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reklamation Vakuumpumpe wie ?

    Liebe "Forumser" , habe auf Grund einer Verordnung durch meinen Urologen eine Vakuumpumpe "Active Erection System" mit 10 € Zuzahlung erhalten und bin seit geraumer Zeit am üben.
    Das wird durch diese Vakuumpumpe nahezu unmöglich gemacht. Wechselnde Kontaktprobleme nach dem Einlegen der Batterien oder am Schalter, schlappe Saugleistung, unhandliche Handhabung. Wo kann ich diese reklamieren ?
    Wer kann bessere empfehlen ? Oder wer hat positive Erfahrungen mit ganz und gar anderen Möglichkeiten gemacht ?
    Bin für jeden Hinweis dankbar.
    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend
    ErichF

    #2
    Hallo ErichF,

    zum Thema "Gewährleistung" heißt es bei Wikipedia:
    In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
    Also musst Du das Gerät dorthin zurückbringen und es dort reklamieren, wo Du es gekauft hast.
    Zum Thema "Pumpe" gibt es im "Forumextrakt" (Link dorthin auf dieser Seite oben) unter "Hilfsmittel" - "Pumpe" einige, aber nicht viele, Erfahrungsberichte.

    Ralf

    Kommentar


      #3
      ... wir haben insgesamt schlechte Erfahrungen mit den batteriebetriebenen Vakuumpumpen gemacht (zwei Testmuster die wir hatten fielen bald durch schlechte Kontakte etc aus) - leider erstatten einige Krankenkassen wie z.B. die DAK nur diese.

      Die beste Qualität bekommt man(n) bei der Osbone ErecAid über die Firma Heise.
      Auch die LEBENSLANGE Garantie wird sehr kulant und problemlos über diese Firma abgewickelt.

      Gruss
      fs
      ----------------------------------------------------------
      Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
      sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
      wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
      vor Ort ersetzen

      Gruss
      fs
      ----------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Lieber Dr. fs,
        ich dachte immer, dass Sie als Arzt das Recht haben, eine beliebige Vakuumpumpe aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu verordnen. Mit welchem Recht können die Kassen die Kostenübernahme für ein im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführtes Produkt verweigern?

        Kommentar


          #5
          In der Tat darf man offiziell nur noch den "Typ" des Hilfsmittels rezeptieren - z.B. Vakuum-Erektionshilfe - alles weitere ist den KK mit ihren Verträgen vorbehalten. Gilt übrigens auch für Inkontinenzartikel.
          Erlaubt: Vorlage, saugend, mittel
          nicht erlaubt: Tena for men, midi

          Gruss
          fs
          ----------------------------------------------------------
          Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
          sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
          wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
          vor Ort ersetzen

          Gruss
          fs
          ----------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Wiederspruch einlegen,

            Auch ich bin mit der elektrischen Pumpe nicht zurecht gekommen, und habe die Pumpe an die Firma Heise zurückgeschickt. Nach zweimaligen Wiederspruch bei der AOK, hat mir diese das handbetriebene System genehmigt.

            Gruß JoScho
            Weitere Info und Aktualisierungen auf meiner Homepage
            http://prostata.lima-city.de/
            oder auf:
            http://www.myprostate.eu/?req=user&id=53

            Kommentar


              #7
              Vakuumpumpe

              Hallo liebe "Forumser" und einen Guten Abend. Danke für die Hinweise zur Verfahrensweise Reklamation Vakuumpumpe. Da ich mich scheue in der Niederlassung meiner Krankenkasse den dort beschäftigten jungen Damen das Problem mit der Vakkumpumpe zu erläutern , habe ich mich selbst an eine Reparatur gewagt.Die Kontaktprobleme mit Batterie und Schalter sind erstmal beseitigt. Und dann habe ich im betreffenden Schambereich alles glatt rasiert und so scheint es auch zu funktionieren.Also versuche ich jetzt erstmal weiter auf diese Weise die Schwellkörper zu erhalten. Übrigens zeigen sich nach Einnahme 1 Viagra 100mg ,wenn auch schwache , dennoch kleine Erfolge.Ist das ein Zeichen, daß sich die Nerven erholen ?
              Freundliche Grüße an Alle
              ErichF

              Kommentar

              Lädt...
              X