Hallo,
2005 erkrankte ich an Prostatakrebs und musste operiert werden. Eine Folge der OP war eine andauernde Harn-Inkontinenz. Ich muss demnach Vorlagen tragen. Die Kosten für die Vorlagen wurden bis Januar dieses Jahres teilweise von meiner Krankenkasse – gesetzliche Krankenkasse – getragen. Ende Januar dieses Jahres erhielt ich von einer mir unbekannten Firma die schriftliche Nachricht, dass sie mich künftig aufgrund einer Vereinbarung mit der Krankenkasse mit Vorlagen versorgen wird. Dieser Firma waren offenkundig meine persönlichen Daten und intimste Daten über meinen Gesundheitszustand ohne meine Zustimmung von der Krankenkasse übermittelt worden. Einige Tage später bestätigte die Krankenkasse den Sachverhalt. In der Folgezeit habe ich mich aus Scham selbst mit Vorlagen versorgt und die Kosten in voller Höhe getragen. Die menschenunwürdige Behandlung hat mich sehr verletzt. Deshalb habe ich mit Zeitversatz von der Krankenkasse wissen wollen, was sie zu einer solchen Vorgehensweise getrieben hat. Die Krankenkasse beruft sich auf Rechtsgrundlagen, aus denen ich – als Laie – keinerlei Berechtigung für ihr Handeln erkennen kann. Einer Empfehlung folgend wandte ich mich dann an den „Beauftragten für den Datenschutz“. Von dort erhielt ich nach einiger Zeit eine m.E. ernüchternde Antwort. Der „Datenschutzbeauftragte“ hatte sich inzwischen mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und zitierte in dem Antwortschreiben im wesentlichen die Stellungnahme der Krankenkasse, die ihr Verhalten nachhaltig rechtfertigt. Ein Satz des Antwortschreibens hat mich besonders irritiert. Dieser Satz lautet: „Die Erforderlichkeit der Datenübermittlung begründet die Krankenkasse mit dem Umstand, dass gerade ältere Personen von Inkontinenz betroffen sind und dieser Personenkreis häufig nicht mehr in der Lage ist, die Versorgungsumstellung zu begreifen, .........so dass die Datenübermittlung durch die ..... (Krankenkasse) zur Gewährleistung einer nahtlosen Versorgung der Versicherten erforderlich sei.“
Vielleicht kann mir jemand die Sachlage verständlich erklären, oder mir raten, wie ich mich gegen eine solche Verhaltensweise wehren kann.
Gruß lorenz
(Anmerkung: Seit 54 Jahren bin ich Mitglied dieser Krankenkasse und habe fast ausschließlich die höchstmöglichen Beiträge gezahlt.)
2005 erkrankte ich an Prostatakrebs und musste operiert werden. Eine Folge der OP war eine andauernde Harn-Inkontinenz. Ich muss demnach Vorlagen tragen. Die Kosten für die Vorlagen wurden bis Januar dieses Jahres teilweise von meiner Krankenkasse – gesetzliche Krankenkasse – getragen. Ende Januar dieses Jahres erhielt ich von einer mir unbekannten Firma die schriftliche Nachricht, dass sie mich künftig aufgrund einer Vereinbarung mit der Krankenkasse mit Vorlagen versorgen wird. Dieser Firma waren offenkundig meine persönlichen Daten und intimste Daten über meinen Gesundheitszustand ohne meine Zustimmung von der Krankenkasse übermittelt worden. Einige Tage später bestätigte die Krankenkasse den Sachverhalt. In der Folgezeit habe ich mich aus Scham selbst mit Vorlagen versorgt und die Kosten in voller Höhe getragen. Die menschenunwürdige Behandlung hat mich sehr verletzt. Deshalb habe ich mit Zeitversatz von der Krankenkasse wissen wollen, was sie zu einer solchen Vorgehensweise getrieben hat. Die Krankenkasse beruft sich auf Rechtsgrundlagen, aus denen ich – als Laie – keinerlei Berechtigung für ihr Handeln erkennen kann. Einer Empfehlung folgend wandte ich mich dann an den „Beauftragten für den Datenschutz“. Von dort erhielt ich nach einiger Zeit eine m.E. ernüchternde Antwort. Der „Datenschutzbeauftragte“ hatte sich inzwischen mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und zitierte in dem Antwortschreiben im wesentlichen die Stellungnahme der Krankenkasse, die ihr Verhalten nachhaltig rechtfertigt. Ein Satz des Antwortschreibens hat mich besonders irritiert. Dieser Satz lautet: „Die Erforderlichkeit der Datenübermittlung begründet die Krankenkasse mit dem Umstand, dass gerade ältere Personen von Inkontinenz betroffen sind und dieser Personenkreis häufig nicht mehr in der Lage ist, die Versorgungsumstellung zu begreifen, .........so dass die Datenübermittlung durch die ..... (Krankenkasse) zur Gewährleistung einer nahtlosen Versorgung der Versicherten erforderlich sei.“
Vielleicht kann mir jemand die Sachlage verständlich erklären, oder mir raten, wie ich mich gegen eine solche Verhaltensweise wehren kann.
Gruß lorenz
(Anmerkung: Seit 54 Jahren bin ich Mitglied dieser Krankenkasse und habe fast ausschließlich die höchstmöglichen Beiträge gezahlt.)
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