Hallo, Freunde des Forums, lebt ein krebskranker Mann jahrelang mit einer Frau in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und heiraten die beiden zwischen zwei Krebsoperationen, so kann die Frau keine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlangen, wenn der Mann wenige Monate nach der Hochzeit stirbt. Grundsätzlich muss zwischen Ehe und Tod mindestens ein Jahr vergehen, um Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente zu begründen. Nur in "bewiesenen Ausnahmefällen" oder bei Unfalltod gilt etwas anderes. Dann wird nicht von einer "Versorgungsehe" ausgegangen.
(Landessozialgericht Schleswig-Holstein, L i R 99/06
"Junggesellen sind Männer, die gern verheiratet wären, aber nicht ständig"
(Helen Vita, deutsche Schauspielerin)
Gruß Hutschi
(Landessozialgericht Schleswig-Holstein, L i R 99/06
"Junggesellen sind Männer, die gern verheiratet wären, aber nicht ständig"
(Helen Vita, deutsche Schauspielerin)
Gruß Hutschi
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