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Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann verweigert werden

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    Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann verweigert werden

    Hallo, Freunde des Forums, lebt ein krebskranker Mann jahrelang mit einer Frau in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und heiraten die beiden zwischen zwei Krebsoperationen, so kann die Frau keine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlangen, wenn der Mann wenige Monate nach der Hochzeit stirbt. Grundsätzlich muss zwischen Ehe und Tod mindestens ein Jahr vergehen, um Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente zu begründen. Nur in "bewiesenen Ausnahmefällen" oder bei Unfalltod gilt etwas anderes. Dann wird nicht von einer "Versorgungsehe" ausgegangen.
    (Landessozialgericht Schleswig-Holstein, L i R 99/06

    "Junggesellen sind Männer, die gern verheiratet wären, aber nicht ständig"
    (Helen Vita, deutsche Schauspielerin)

    Gruß Hutschi

    #2
    Hallo,
    das finde ich auch richtig so.
    Wenn Personen, die im Grundsatz keine Verantwortung übernehmen möchten kurz vor ihrem Ende plötzlich eine Versorgungsgemeinschaft auf Kosten der Allgemeinheit bilden möchten, soll dies verboten werden.
    DIES IST DIE ANSICHT EINES BETROFFENEN UND KEINE FACHÄRZTLICHE AUSKUNFT
    Antworten beziehen sich nur auf meine eigenen Erfahrungen

    Gruß vom Neckar und eine glückliche Hand bei der Wahl der richtigen Therapie,
    Konrad

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