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Erstattung der Vakuumpumpe durch KK

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    Erstattung der Vakuumpumpe durch KK

    Hallo,

    ich bin 57 Jahre alt und hatte am 24.07.2008 eine radikale PE mit einseitiger Gefäßerhaltung.
    Nach einer REHA in Ratzeburg leide ich immer noch an Inkontinenz und erektiler Dysfunktion. Eine Behandlung mit Cyalis brachte keinen Erfolg und so habe ich mich mit meiner Frau nach einer Beratung in der REHA für die Vakuumpumpe der Fa, Heise entschieden.

    Ich bin zu 30 % bei der Postbeamtenkrankenkasse verdichert und zu 70 % beihilfeberechtigt.

    Nun teilt mir die Krankenkasse mit, dass Erektionshilfen nach Ziffer 8 der Anlage3 zu § 6 Abs.1 Nr.4 der BhV des Bundes nicht beihilfefähig und somit auch nicht durch die KK erstattungsfähig sind.

    Somit bleib ich auf den Kosten in Höhe von 500 € hängen.

    Hat jemand gleiche oder andere Erfahrungen?

    Bis dann Peter

    #2
    Hallo,
    nach meinen Informationen bezahlt die GKV die Vakuumpumpe, wenn der behandelnde Urologe dafür eine Verordnung ausgestellt hat. In der Regel besorgt die KV die Pumpe und liefert diese aus.Die KV haben mit den Herstellern Verträge. Kostensenkung etc. Ich würde Dir vorschlagen über die erforderlichen weiteren Schritte mit einer Selbsthilfegruppe in Deiner zu sprechen. Dort wird man Dir helfen. Sihe dazu den weiter unten aufgeführten Hinweis ( Klick......).

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