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Behindertenausweis 50%

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    Behindertenausweis 50%

    Hallo,wer kann mir dazu Angaben machen????
    Der Soziealedienst hat heute den Antrag ausgefüllt,wie geht es weiter?Man ihm gesagt,es gibt 2möglichkeiten-Genehmigung für 2oder 5Jahre.Wie geht es weiter?????Wenn er 5Jahre hätte,dann könnte er mit 60,5Jahren in Rente gehen.Oder muss noch eine mindest Anzahl von Berufjahren vorhanden sein???
    Danke für Auskunft
    Monika

    #2
    Behindertenausweis 50%

    Hallo Monika,

    Man ihm gesagt,es gibt 2möglichkeiten-Genehmigung für 2oder 5Jahre.Wie geht es weiter?????
    Wenn Du mal diese beiden -euer Profil und ärztl. Anhaltspunkte- vergleichst dann kann es nur...

    GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
    mit 50 % Schwerbehinterung mit Ausweis geben!

    Aus dem Profil: Tumorklassifikation:pt2,pNO(0/21),cMO,RO,VO,LO,SadiumII,Gleason-Score 3+3=6
    Aus dem Buch: Anhaltspunkte für ärztliche Gutachtertätigkeiten
    GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
    nach Entfernung in den Stadien T1a
    (Grading ab G2) T1b-2 N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
    Wenn er 5Jahre hätte,dann könnte er mit 60,5Jahren in Rente gehen.Oder muss noch eine mindest Anzahl von Berufjahren vorhanden sein???
    Dann lese mal in diesem Forum weiter, denn hier antworten Fachleute alles über die Rente!

    Sollte widererwartend der Bescheid wegen der Schwerbehinterung unter 50 % liegen sofort Widerspruch einlegen!

    Und das auch noch: Die Seite für die Schwerbehindertenvertretung

    Und hier einen Rentenbeginnrechner da brauchst nur die Daten von deinem Mann eingeben und schon weiß Er wann die Rentenzeit da ist aber, je länger Er noch arbeiten kann, desto weniger bekommt Er prozentuale Abzügevon der Rente!

    Am besten ist es, wenn Ihr zu einer Beratungsstellen geht und die findet Ihr hier einfach die Maske ausfüllen und der Ort der Beratungsstelle wird angezeigt!

    Viel Glück im Unglück wünscht Euch
    Helmut
    Zuletzt geändert von Gast; 10.12.2008, 22:34. Grund: Ergänzung und Zusatz

    Kommentar


      #3
      Hallo Monika,

      es klingt ein wenig abgeschmackt, aber der Grad der Behinderung wird zusammengezählt. Dabei schlägt die RPE mit 50% zu Buche. Kommen weitere Behinderungen dazu wie zum Beispiel Inkontinenz (damit ist nicht ein wenig Tröpfeln gemeint), erhöht sich die Gesamt-Prozentzahl. Das Thema wurde hier im BPS-Forum schon öfters diskutiert, ziemlich ausführlich ==> hier

      Ich hoffe, dass ich Dir helfen und die Sache auf den Punkt bringen konnte, sodass Du der Zukunft ein wenig gelassener entgegensehen kannst.

      Gruß Dieter

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        #4
        Behindertenausweis 50%

        Lieber Dieter,
        aber der Grad der Behinderung wird zusammengezählt.
        Leider nicht! Wenn ich meine zusammen zählen würde, dann hätte ich ja über 130 %? nein, so geht es nicht! Wenn mehrere Behinderungen zu kommen wird der Allgemein Zustand berücksichtigt.

        Die Vergabe der Behinderten Grade werden so streng gehandhabt, daß die Ämter damit rechnen, daß kein Widerspruch folgd, so sieht es aus!

        Gruß, Helmut

        Kommentar


          #5
          Zitat von Helmut.2 Beitrag anzeigen
          Lieber Dieter,
          Leider nicht! Wenn ich meine zusammen zählen würde, dann hätte ich ja über 130 %? nein, so geht es nicht! Wenn mehrere Behinderungen zu kommen wird der Allgemein Zustand berücksichtigt.
          Ich hoffe, lieber Helmut, dass dazu Wolfhard ein paar Worte sagt.

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            #6
            Behindertenausweis 50%

            Lieber Dieter!
            Ich hoffe, lieber Helmut, dass dazu Wolfhard ein paar Worte sagt.
            Wolfhard kann auch nicht mehr zu
            19 Gesamt-GdB/MdE-Grad
            sagen, denn es steht geschrieben in...

            (1) Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar (unter
            Berücksichtigung der Nr. 18 Absatz 4) Einzel-GdB/MdE-Grade anzugeben;
            bei der Ermittlung des Gesamt-GdB/MdE-Grades durch alle Funktionsbeeinträchtigungen
            dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. )*
            Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdB/MdEGrades
            ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen
            in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer
            wechselseitigen Beziehungen zueinander.
            (2) Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen
            sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche
            mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle feste
            GdB/MdE-Werte angegeben sind.

            24
            Gemeinsame Grundbegriffe... weiter nächste Seite==>


            Willst Du nach Österreich skifahren? Addieren heist zusammen zählen!

            Gruß, Helmut
            Zuletzt geändert von Gast; 11.12.2008, 19:16. Grund: Feststellung!

            Kommentar


              #7
              Danke, dass da schon einer weiß, was ich sagen kann.
              Meine nachfolgenden Erläuterungen sind dann ja entbehrlich.

              Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB Grades ist normalerweise von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdB Grad bedingt. Dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigung dem ersten GdB Grad 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.fficeffice" />

              Wenn ein Mensch unter Diabetis leidet und ausserdem schwerhörig ist und vielleicht auch noch gehbehindert und die Prostata ist auch raus, dann ergibt das nicht zwangsläufig 30+20+60+50 = 160 sondern möglicherweise irgendsoetwas wie 60 oder 70 oder 80 Prozent oder auch nicht.

              Warum?
              Jede Funktionsbeeinträchtigung wirkt sich anders aus. Es gibt Funktionsbeeinträchtigungen, die „nichts miteinander zu tun haben“, sich nicht gegenseitig verstärken. Wenn sie sich nicht gegenseitig verstärken, bliebe es beim vorherigen Beispiel bei einem GdB von 60%.
              Verstärkt jedoch die Gehbehinderung das fortgeschrittene Prostatakrebsleiden, oder ist umgekehrt die Gehbehinderung Folge des Prostataleidens, dann muß nach Rückfrage beim Facharzt von amtswegen entschieden werden, um wieviel Prozent liegt hier ganz individuell eine Funktionsbeeinträchtigung zusätzlich zu den 60% vor. Erst dann wird der neue GdB festgestellt. Für uns Laien sieht das aus wie eine Addition. Ist sie tatsächlich aber nicht.

              Im Beispiel könnte festgestellt werden: Die Gehbehinderung bedeutet in diesem Individualfall einen GdB von 80%. Dann werden nicht 60+80 addiert, sondern es wird schlicht und einfach festgestellt: GdB=80%. Für uns sieht das so aus, als würden die übersteigenden 20% zu den 60 hinzugezählt.

              Wäre es anders, dann würden sieben oder acht kleinere (leichtere) Gesundheitsbeeinträchtigungen, die jeweils irgendwo so bei 10 Prozent liegen) in der Addition einen GdB von 70 oder gar 80% ausmachen.

              Addieren ist also nicht. Es erfolgt eine Neufeststellung des GdB immer dann (natürlich nur auf Antrag), wenn eine bestimmte (z.B. neue) Gesundheitsbeeinträchtigungen eine andere (vorher schon vorhandene) noch schlimmer macht. Beispiel 1: Elephantiasis nach Prostatakrebs und Bestrahlung oder Beispiel 2: Harninkontinenz Grad 2 nach vorangegangener RPE und Bestrahlung.

              Ein Problem darf nicht verschwiegen werden: Die Formulierungen im Antrag sind wichtig, sehr wichtig(!) und die Expertise vom Arzt. Und ich habe jedesmal mit meinen Ärzten gesprochen, ehe ich einen Antrag zur Feststellung des GdB gestellt habe.
              Wolfhard

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                #8
                Glaube mir, lieber Helmut, es wird zusammengezählt! Allerdings kommt das Resultat nicht unbedingt so als GdB-Prozentzahl in den Ausweis.

                Beispiel:

                Prostatakarzinom G1 bis G2 50%
                Inkontinenz Grad 2 - 3 20% - 40%

                Das addiert man in der Praxis und reduziert dann gewöhnlich auf 60 oder 80, weil ja ein gewisser Anteil des grundsätzlichen Leidens in jeder einzelnen Behinderung bereits erfasst ist.

                So würde man ein zusätzliches Blasenkarzinom und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen wie z.B. Inkontinenz oder Dauerkatheter bei der Ermittlung der Behinderungen hinzunehmen, aber nicht 150% oder sonst was in den Ausweis schreiben, sondern (höchstwahrscheinlich) 100%.

                Dieter

                Österreich, ja, vielleicht im Januar.

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                  #9
                  Elephantiasis

                  Lieber Wolfhard, dank Deiner Einblendung wieder etwas dazu gelernt, was ich so genau noch nicht kannte

                  "Es ist besser sich mit zuverlässigen Feinden zu umgeben, als mit unzuverlässigen Freunden"
                  (John Steinbeck)

                  P.S.: Zitat nicht gedacht für Forumsbenutzer, denn die sind meist zuverlässig.

                  Gruß Hutschi

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