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Fragen zur PET-CT

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    Fragen zur PET-CT

    Liebe Kollegen!

    Im Zusammenhang mit der PK-Diagnose meines Bruders(über die ich an anderer Stelle bereits berichtet habe) beschäftigen mich einige Fragen zum Thema PET-CT.
    (Ihm wird ein Knochen-Szinitgramm und eine CT Abdomen nahegelegt).

    Kann die PET-CT ein Knochen-Szintigramm ersetzen?
    Auf der Startseite des BPS wird unter Diagnostik darauf hingewiesen, dass die Untersuchung vorübergehend von den gesetzlichen Kassen bei Erstdiagnose bezahlt wird, weil es Engpässe mit der Versorgung der Kontrastmittel für die Szintigraphie gibt.
    Daraus sollte sich von der Logik her ergeben, dass die PET-CT hinsichtlich des Skelettbefundes mindestens gleichwertig, wenn nicht überlegen ist.

    Ist die PET-CT aussagekräftiger als eine MRT mit rektaler Spule?
    (Bei meinem Bruder besteht bei PSA 27 - allerdings bei gleichzeitiger Prostatitis - der Verdacht auf Kapselüberschreitung.
    Ist PET-CT auch bei Prostatitis sinnvoll?

    Im hiesigen Raum wird ab sofort in einer radiologischen Praxis PET.CT angeboten; dazu gibt es morgen eine Einführungs- Veranstaltung, die ich besuchen möchte. Im Vorfeld habe ich heute mit einem der Ärzte telefoniert, der jedoch erklärte, die PET-CT könne die Szintigraphie nicht ersetzen. Von der Kostenübernahme durch die GKV war ihm nichts bekannt und die entstehenden Kosten bezifferte er mit 1200 - 1500 Euro.

    Wie steht es mit der Kostenregelung für GKV-Versicherte?
    Ist die obige Information bez. Kostenübernahme bei Erstdiagnose noch aktuell?

    Vor einigen Wochen habe ich mit Prof.Reske in Ulm telefoniert; er erklärte mir, dass seine Klinik von GKV-versicherten Patienten einen Zuschuß von 700 Euro verlangt; von einer Kostenübernahme durch die GKV war ihm ebenfalls nichts bekannt.

    Muss man davon ausgehen, dass diese Untersuchung für einen aussagekräftigen Befund auch viel Erfahrung voraussetzt, sodass es problematisch sein könnte, sie bei "Anfängern" vornehmen zu lassen?

    Für rasche Antworten wäre ich dankbar, damit ich morgen gezielte Fragen stellen kann.

    Grüße Helmut



    .

    #2
    Lieber Helmut,
    die Aktion anstelle des Knochenszintigramms ein F18-NaF- PET zu verordnen und von den GKVen zu bezahlen ist am 28.02.2009 abgelaufen. Das F18-NaF-PET ist dem Szinti insofern überlegen, als bereits bei 2-4 mm großen Knochenmetastasen solche erkannt werden im Gegensatz zum Szinti erst bei 1 bis 1 1/2 cm Durchmesser.
    Flourid wird direkt in den Knochen eingebaut - und zeigt Knochenmetastasen viel früher als bei der T99-Szintigrafie!

    Bei Deinem Bruder geht es Dir aber nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, in erster Linie um evtl. Knochenmetastasen, sondern um die mögliche Ausdehnung eines Primärtumors in der Prostata. Eine klare Unterscheidung zwischen benignen und malignen Anteilen ist auch mit einem F18-Cholin PET nicht möglich und nach allem was ich darüber gelesen habe, mit einer eMRT bzw. MRTs genau so sicher bzw. unsicher bewertbar.

    Herzliche Grße
    Heribert

    Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
    myProstate.eu
    Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
    Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



    (Luciano de Crescenzo)

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      #3
      Bitte auch hier nachlesen.

      Und hier wegen F-18-Fluor-PET.

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        #4
        Fragen zur PET-CT

        Grüß Dich lieber Namensvetter,
        Wie steht es mit der Kostenregelung für GKV-Versicherte?
        Ist die obige Information bez. Kostenübernahme bei Erstdiagnose noch aktuell?
        Bevor ich mein PET/CT in Ulm erhielt habe ich 2 Anträge auf Kostenerstattung gestellt bzw. 1. Antrag wurde durch den MDK => Medizinischen Dienst der Krankenkassen abgelehnt und dagegen habe ich -mit Hilfe einer kompetenten lieben Forumteilnehmerin- Einspruch mit klar belegten Begründungen und auch dieser wurde abgelehnt!

        Übrigens, glaube ich, daß ein PET/CT mit entsprechenden I.v. Applikation eine viel besseres darstellen von Metastasen in den Knochen anzeigt wie das Ganzkörperscintigraphie!

        Nur durch eine Krankenhauseinweisung erhielt ich zuerst einmal Untersuchungen und durch meine mitgebrachten Unterlagen, veranlasste der PD OA => Oberarzt eine PET/CT Untersuchung. dabei möchte ich erwähnen, daß das Klinikum Ulm mit der Techniker Krankenkasse oder auch umgekehrt, einen bestehenden Vertrag haben!

        Am besten ist es bei der Krankenkasse oder bei einem Klinikum mit PET/CT nachzufragen ob ein solcher Vertrag besteht und dann erst entsprechend handeln.

        Viel Erfolg und alles Gute,
        Helmut

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          #5
          Fragen zur PET-CT

          Lieber Helmut(i), liebe Interessierte Leser,
          1. Antrag wurde durch den MDK => Medizinischen Dienst der Krankenkassen abgelehnt und dagegen habe ich -mit Hilfe einer kompetenten lieben Forumteilnehmerin- Einspruch mit klar belegten Begründungen und auch dieser wurde abgelehnt!
          Habe noch gar nicht angegeben warum die TK die Kostenübernahme der PET/CT Untersuchung abgelehnt hatte, daraus möchte ich aus dem Antwortschreiben von der TK zitieren:

          04.Februar 2009

          Sehr geehrter Herr F.,
          vielen Dank für unser Telefonat. Wie besprochen ist die Kostenübernahme der PET/CT weiterhin nicht möglich.

          Wir haben Ihre eingereichten Unterlagen zur nochmaligen Begutachtung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) gesandt.

          Der MDK gibt an, dass auch nach den neu eingereichten medizinischen Unterlagen nicht belegt ist, dass die Möglichkeit vertragsärztlicher Diagnose zur Abklärung progredienter PSA Erhöhung (urologisch, radiologisch, nuklearmedizinisch und differenzialtherapeutische Optionen) ausgeschöpft wurden.

          Eine Kostenübernahme der PET/CT bleibt daher ausgeschlossen.

          Informieren Sie uns...

          Anlage: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

          Jetzt müßte eigentlich jedem Kassenpatient klar sein, daß eine Kostenübernahme bei PET/CT nicht möglich ist!

          Wünsche ein angenehmes Wochenende
          Helmut

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            #6
            Gibt es Ausnahmen?

            Es gibt zwei Konstellationen, bei denen die TK in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen kann, ob ausnahmsweise Kosten der Behandlung übernommen werden dürfen:

            1. Wenn ein Patient an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet oder
            2. Wenn ohne Anwendung der Methode in wenigen Wochen eine schwere, nicht umkehrbare Schädigung (Verlust von Organen und Gliedmaßen, Erblindung, Hörverlust) eintritt.


            Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht. Außerdem muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestehen.

            Hinweiser Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK ) benötigt für ein Gutachten ausführliche Unterlagen der behandelnden und vorbehandelnden Ärzte über Befunde und die bisherige Behandlung. Diese Unterlagen muss der Versicherte selbst besorgen. Wenn Kosten dafür anfallen, trägt diese der Versicherte.


            Hallo Helmut, dieser Text auf Seite 2 Deines obigen Links drückt wahrhaftig aus, den Menschen nicht wirklich helfen zu wollen.

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