Klagsache (aus einem Gerichtsprotokoll)
des Herrn Lehmann gegen die Witwe Thielemann
Sachverhalt: Eigenthumsvergehen
In einem Dorfe zu Elberfeld wohnte ein Wittwer Namens Lehmann neben einer Wittwe Namens
Thielemann. Da Lehmann`s Hofraum sehr klein war, bat er seine Nachbarin, ein Loch in die angrenzende
Scheune machen zu dürfen, durch welches er seine Wagendeichsel stecken konnte um mehr Platz zu
erhalten. Die Wittwe erlaubte ihm das, aber durch das viele Hinein- und Herausschieben der Deichsel
wurde das Loch größer, sodaß zuletzt Lehmann`s Hühner durchkrochen und ihre Eier in Wittwe
Thielemann`s Scheuer legten.
Lehmann verlangte deren Herausgabe, welche die Wittwe verweigerte, weshalb Lehmann sie nun
verklagte. Das Landgericht zu Elberfeld schrieb nun das Schulzenamt des Dorfes, den Thatbestand
zu untersuchen und schriftlich einzureichen. Der Schulze des Dorfes konnte nicht schreiben und da der
Pastor,der die schriftlichen Arbeiten thun mußte,verreist war, nahm dessen Sohn, ein Student, die
Arbeit vor und schrieb wie folgt:
Gerichtliche der Verügung
"Wir Schulzen und Schöppen des Dorfes Schließheim haben das Loch der Wittwe Thielemann untersucht.
Es befindet sich 2 1/2 Fuß über der Erde und ist durch das häufige Ein-und Ausschieben der Stange
Lehmann`s so groß geworden, daß selbst Lehmann`s großer Hahn bequem ein-und ausfliegen kann;
deshalb hält das Obergericht für Recht, daß die Wittwe Thielemann verbunden ist, eine Klappe vor ihr
Loch zu machen, welche beim Einschieben auf- und beim Herausziehen zugeht, damit dem Lehmann
hinfort an seinen Eiern kein Schaden entsteht."
des Herrn Lehmann gegen die Witwe Thielemann
Sachverhalt: Eigenthumsvergehen
In einem Dorfe zu Elberfeld wohnte ein Wittwer Namens Lehmann neben einer Wittwe Namens
Thielemann. Da Lehmann`s Hofraum sehr klein war, bat er seine Nachbarin, ein Loch in die angrenzende
Scheune machen zu dürfen, durch welches er seine Wagendeichsel stecken konnte um mehr Platz zu
erhalten. Die Wittwe erlaubte ihm das, aber durch das viele Hinein- und Herausschieben der Deichsel
wurde das Loch größer, sodaß zuletzt Lehmann`s Hühner durchkrochen und ihre Eier in Wittwe
Thielemann`s Scheuer legten.
Lehmann verlangte deren Herausgabe, welche die Wittwe verweigerte, weshalb Lehmann sie nun
verklagte. Das Landgericht zu Elberfeld schrieb nun das Schulzenamt des Dorfes, den Thatbestand
zu untersuchen und schriftlich einzureichen. Der Schulze des Dorfes konnte nicht schreiben und da der
Pastor,der die schriftlichen Arbeiten thun mußte,verreist war, nahm dessen Sohn, ein Student, die
Arbeit vor und schrieb wie folgt:
Gerichtliche der Verügung
"Wir Schulzen und Schöppen des Dorfes Schließheim haben das Loch der Wittwe Thielemann untersucht.
Es befindet sich 2 1/2 Fuß über der Erde und ist durch das häufige Ein-und Ausschieben der Stange
Lehmann`s so groß geworden, daß selbst Lehmann`s großer Hahn bequem ein-und ausfliegen kann;
deshalb hält das Obergericht für Recht, daß die Wittwe Thielemann verbunden ist, eine Klappe vor ihr
Loch zu machen, welche beim Einschieben auf- und beim Herausziehen zugeht, damit dem Lehmann
hinfort an seinen Eiern kein Schaden entsteht."