Grad der Behinderung nach Heilungsbewährung
Guten Tag allerseits,
im Dezember 2004 unterzog ich mich im Alter von 51 Jahren einer radikalen Prostatovesikulektomie und pelviner Lymphadenektomie
Fraglich R1, Stadium pT3a pRX pN0 (0/17)M0, Gleason Score 3+4=7
Histologie: Adeno-Carcinom der Prostata G2b.
Im Sommer 2005 folgte eine
3D-konformale Strahlentherapie der Prostataregion mit 66,6 Gy.
Mein PSA Wert ist seit dieser Behandlung konstant auf 0,1. Bislang kein Rezediv.
Seit Sommer 2005 leide ich unter einer Stuhlinkontinenz als Spätfolge der Strahlentherapie. D.h. es tritt oft mehrmals täglich eine nicht kontrollierbare, plötzliche Entleerung des Darms in Form von Durchfällen ein.
Der Darm entleert sich ohne Vorwarnung sehr plötzlich.
Dies bedeutet es für mich im beruflichen und privaten Alltag regelmäßig Angst und Stress. Hinzu kommt, dass ich prophylaktisch täglich viel Zeit auf der Toilette verbringen muss, was durchaus auch eine große psychische Belastung für mich darstellt.
Hinsichtlich der Krankheit wurde mir von Versorgungsamt eine GdB von 80% zuerkannt, welcher nun nach 5 Jahren nach der Heilungsbewährungszeit aberkannt werden soll. Dieser GdB stellte für mich als körperlich schwer arbeitender Mensch auch ein gewissen Schutz bei meinem Arbeitgeber dar.
Der Grad der Behinderung bei Harn-und Stuhlinkontinenz soll auf 30% gekürzt werden. So entfällt für mich der Kündigungsschutz sowie auch die Berechtigung der Fehlzeiten während den täglich doch sehr häufigen Toilettenbesuche u. ggfs. auch die Möglichkeit 2 Jahre früher aus dem Berufsleben ohne Abzüge auszuscheiden.
Inzwischen habe ich den Fall dem VdK übergeben. Von dort erhielt ich lediglich ein Schreiben mit der Anlage der entsprechenden Anhaltspunkte, woraus dann hervorgeht, dass ein GdB von 30% angemessen sei.
Als noch berufstätiger und auch arbeitswilliger Mensch ist das für mich unverständlich.
Vielleicht gibt es in diesem Forum Leidensgenossen zum Erfahrungsaustausch
Herzlichen Dank im Voraus
Guten Tag allerseits,
im Dezember 2004 unterzog ich mich im Alter von 51 Jahren einer radikalen Prostatovesikulektomie und pelviner Lymphadenektomie
Fraglich R1, Stadium pT3a pRX pN0 (0/17)M0, Gleason Score 3+4=7
Histologie: Adeno-Carcinom der Prostata G2b.
Im Sommer 2005 folgte eine
3D-konformale Strahlentherapie der Prostataregion mit 66,6 Gy.
Mein PSA Wert ist seit dieser Behandlung konstant auf 0,1. Bislang kein Rezediv.
Seit Sommer 2005 leide ich unter einer Stuhlinkontinenz als Spätfolge der Strahlentherapie. D.h. es tritt oft mehrmals täglich eine nicht kontrollierbare, plötzliche Entleerung des Darms in Form von Durchfällen ein.
Der Darm entleert sich ohne Vorwarnung sehr plötzlich.
Dies bedeutet es für mich im beruflichen und privaten Alltag regelmäßig Angst und Stress. Hinzu kommt, dass ich prophylaktisch täglich viel Zeit auf der Toilette verbringen muss, was durchaus auch eine große psychische Belastung für mich darstellt.
Hinsichtlich der Krankheit wurde mir von Versorgungsamt eine GdB von 80% zuerkannt, welcher nun nach 5 Jahren nach der Heilungsbewährungszeit aberkannt werden soll. Dieser GdB stellte für mich als körperlich schwer arbeitender Mensch auch ein gewissen Schutz bei meinem Arbeitgeber dar.
Der Grad der Behinderung bei Harn-und Stuhlinkontinenz soll auf 30% gekürzt werden. So entfällt für mich der Kündigungsschutz sowie auch die Berechtigung der Fehlzeiten während den täglich doch sehr häufigen Toilettenbesuche u. ggfs. auch die Möglichkeit 2 Jahre früher aus dem Berufsleben ohne Abzüge auszuscheiden.
Inzwischen habe ich den Fall dem VdK übergeben. Von dort erhielt ich lediglich ein Schreiben mit der Anlage der entsprechenden Anhaltspunkte, woraus dann hervorgeht, dass ein GdB von 30% angemessen sei.
Als noch berufstätiger und auch arbeitswilliger Mensch ist das für mich unverständlich.
Vielleicht gibt es in diesem Forum Leidensgenossen zum Erfahrungsaustausch
Herzlichen Dank im Voraus
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