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    öfter mal was Neues aus der Gesundheitspolitik!

    Meine Lieben!

    Was ist das nächste was wir reserviert bekommen? Aus der "aktuell TK" las ich heute folgendes, ich zitiere:

    Mehrkosten für Wunschmedikamente
    Apotheken sind grundsätzlich dazu angehalten, Rabattvertragsarzneimittel bzw. eines der drei preisgünstigsten Medikamente abzugeben.Versicherte haben jetzt die Möglichkeit,ohne vorherige Rücksprache mit ihrer Kasse auch ein anderes wirkstoffgleiches Präparat in der Apotheke zu wählen. Hierfür müssen dort zunächst die vollen Kosten gezahlt werden. Das Rezept kann dann zusammen mit der Apothekenrechnung bei der Kasse eingereicht werden. Die Kasse darf dem Versicherten jedoch maximal die Kosten erstatten, die bei der Abrechnung über das Kassenrezept fällig gewesen wären. Etwaige Mehrkosten bei der Wahl eines anderen Arzneimittels müssen Versicherte also selbst tragen.

    Gruß, Helmut



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