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Auskunftsrecht nach Prostata-Ca-Operation

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    Auskunftsrecht nach Prostata-Ca-Operation

    wurde vor einigen Jahren mit Diagnose pT2bN0MxG1bR1 operiert. Kleinherdiges Heranreichen der Tumordrüsen an den urethralen Resektionsrand. Glisonscore 3.

    Meine Frage, ob nervenschonend operiert wurde oder das angesichts des Krankheitszustands nicht möglich war, wird nicht beantwortet.

    Habe ich ein Auskunftsrecht?

    #2
    Zitat von Patzert Beitrag anzeigen
    Habe ich ein Auskunftsrecht?
    Hallo Patzert,

    mündige Patienten haben grundsätzlich ein Auskunftsrecht. Fordere das Ergebnis Deiner OP bei der durchführenden Klinik an. Wie soll denn sonst im Fall X eine weitere Behandlung stattfinden, wenn der angesprochene Arzt nicht weiß, um was es geht. Keine Angst vor den Weißkitteln... Aber Ta, Gleson-Score, Schnittrand usw. sollte jeder Betroffene wissen...

    Nur Mut und bei der Sache viel Glück
    Gerhard

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      #3
      Hallo Patzert,

      ich hatte auch Bedenken - grundlos. Einfach schriftlich den OP-Bericht anfordern. Du hast ein Recht darauf (das wissen die Kliniken auch), die Kliniken oder auch Ärzte haben ein Recht auf Erstattung der Kopie-Kosten (wurde bisher bei mir noch nie erhoben). Ich lasse mir auch Kopien von CD's brennen, um die Unterlagen vollständig zu haben - absolut problemlos.

      Gruss
      Mein PCa-Verlauf: http://www.myprostate.eu/?req=user&id=157

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        #4
        Hallo,

        wenn Du schon vor einigen Jahren operiert wurdest, solltest Du doch aus eigener Erfahrung wissen, ob die nervschondende OP geglückt ist oder nicht.

        Was bringt Dir da noch der OP Bericht?

        Gruß

        Hansjörg Burger

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