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zusatzernährung von der kasse abgelehnt

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    zusatzernährung von der kasse abgelehnt

    hallo,
    mein opa ist nach einem 3 mon. krankenhaus aufenthalt seit dem 20.5.2011 wieder zu hause.er hat ein fortgeschrittenes prostataca mit metastasen in fast allen kochen.im febuar hatte er eine schienbeinfraktur durch die metastasen und eine platte eingesetzt bekommen.danch folgten eine pseudo reha wo nichts gemacht wurde und danach eine bestehlung des beckens und des schienbeins.danach 4 wöchiger aufenthalt in einer rehaeinrichtung.er ist ca 178 cm groß und wiegt nur 56 kg.deshalb hat er im kh und der reha immer diese zusatztkost zum trinken bekommen.nun ist er wieder zu hause und heute haben wir den bescheid von der krankenkasse bekommen das sie zusatzkost abgelehnt wurde.mit folgender beründung
    ;in iherm fall ist folgende maßnahme zur verbesserung der ernährungssituation geeignet;die beantragte trinknahrung kann daher nicht aus mitteln der krankenversicherung übernommen werden;laut mitteilung des sozialmedizinischen dienstes sollen die nomalen mahlzeiten hochkalorisch angreichert werden.
    anhang ein rezept über grabeloh-mix.
    1 l mich
    80gr schmelzflocken
    2 bananen
    80 gr honig
    80 gr konfitüre
    100g magerpulver
    50 gr zucker
    ergibt 1,55l mit 1912kcl.

    echt toll.
    1 trinkt er soviel am tag eh nicht
    2.mag er keine milch und bananen.
    er bekommt 3 x200ml flachen am tag also 900kcl.

    das ist ein echter witz.
    hat jemand schon erfahrungen mit den krankenkassennwie man das handhaben soll mit dem einspruch etc?

    #2
    hallo gelika,
    auf alle fälle widerspruch einlegen. in dem einspruch auf die schwerbehinderung hinweisen und rechtliche schritte durch eine klage beim sozialgericht andeuten. des weiteren kannst du dich auch bei der pflegeversicherung wegen der entsprechenden pflegestufe und bei pflegediensten deswegen erkundigen

    hat dein opa eine schwerbehinderung? wenn ja, dann zum versorgungsamt eurer stadt. der http://www.sovd.de/ hat auch erfahrung in diesen sachen und eine beratung.
    ich hoffe, es hilft dir ein wenig weiter.


    gruss mattse

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      #3
      hallo ,
      ja er ist zu 100% schwerbehindert und hat alle möglichen buchstaben h,ag ,g usw.
      was hat denn das versorgungsamt damit zu tun?
      er hat pflegestufe 1 die aber noch evtl erhöht wird

      Kommentar


        #4
        Zitat von gelika288 Beitrag anzeigen
        was hat denn das versorgungsamt damit zu tun?
        Das Versorgungsamt ist für die schwerbehinderten zuständig, und kann sich eventuell in die Gespräche der Krankenkasse verantwortlich einmischen. Ansonsten kannst du auch einen Fachanwalt für Behindertenrecht konsultieren oder dich beim zuständigen sozialgericht erkundigen.

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          #5
          Das Problem ist, das jeder Mensch (krank oder gesund) essen muss und dieses natürlich auch selbst finanziell zu tragen ist.

          Die obige Verordnung unterscheidet sich nicht grundlegend von einer normalen Ernährung - nur die Zubereitung - und wird deswegen
          auch bei den Sozialgerichten sicher Ablehnung finden.

          Ausnahmen sind nur spezielle hochkalorische, proteinangereicherte Ernährung als Sondenkost

          Gruss
          fs
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          Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
          sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
          wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
          vor Ort ersetzen

          Gruss
          fs
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