Hallo an alle, die gewisse onkologische Arzneimittel benötigen oder dringend erwarten,
da wir ja für das fortgeschrittene Prostatakarzinom derzeit eine Reihe neuer Medikamente in Aussicht haben, sollten wir uns nicht nur damit beschäftigen, welche Wirkstoffe das sind, ob sie uns helfen und wenn ja, wann sie endlich verfügbar sind,
sondern wir sollten uns auch damit beschäftigen, wie im Gesundheitssystem hier in Deutschland die Verfahren der Nutzenbewertung eigentlich laufen.
Warum?
Weil jenseits medizinischer Fragen vor allem politische und ökonomische Fragen bzw. Entscheidungen darüber bestimmen, was in welcher Reihenfolge und zu welchem Preis auf uns Patienten losgelassen wird.
Wenn wir nur auf Wirksamkeits-Daten von Studien oder auf Erfahrungsberichte von Anwendungen aus dem offiziellen Medikamenten-Betrieb schauen, werden wir aus dem viel zu engen Blickwinkel auf die mögliche Bandbreite therapeutischer Möglichkeiten nicht raus kommen.
Der Grund, warum Medikament/Behandlung A uns vorenthalten wird, obwohl es wirksam wäre, kann genausowenig ein medizinischer sein wie der Grund, warum uns Medikament/Behandlung B angedient wird, obwohl es gar nicht viel bringt ausser Nebenwirkungen.
Nach dieser Vorrede folgendes Bemühen:
Ich möchte die Diskussionsbeiträge zu einer Veranstaltung vorstellen, die der G-BA am 29.11.2010 schon gemacht hatte zum Thema "Nutzenbewertung onkologischer Arzneimittel nach § 35a SGB V", auf der entsprechenden Seite des G-BA inkl. aller Diskussionsbeiträge nachzulesen bzw. runterzuladen.
Ich möchte das machen, weil ich finde, dass da nicht nur für uns Interessantes, sondern auch sehr Wichtiges zu finden ist - sodass wir dann, wenn wir uns in diese wichtige laufende Debatte nicht mehr als bisher einschalten, aus der Rolle des passiven "End-Anwenders" von Medikamenten bzw. Medikamenten-Entscheidungen nicht raus kommen.
Den § 35a SGB V kann man hier nachlesen,
dessen Einordnung in die neue Nutzenprüfung nach AMNOG hatte ich neulich hier diskutiert.
Vier Fragen des G-BA lagen der Diskussion zu Grunde:
Welche Aspekte sind bei der Bewertung von Arzneimitteln für die onkologische Therapie besonders zu berücksichtigen?
Wie lassen sich die in onkologischen Studien untersuchten Endpunkte im Hinblick auf den patientenrelevanten Nutzen bewerten? Welche Endpunkte lassen eine valide, zuverlässige Aussage zu?
Welchen Stellenwert haben dabei Parameter des Tumoransprechens wie zum Beispiel DFS (disease-free survival), ORR (objective response rate), TTP (time to progression), TTF (time to treatment failure), PFS (progression-free survival)?
Welche tumorspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen?
Auf diese Fragen haben die einzelnen Organisationen/Institutionen/Institute geantwortet.
Ich möchte vor allem 2 Antworten näher betrachten:
a) Die Stellungnahme der DGHO sowie
b) die Stellungnahme des MDK Nordrhein.
Das mache ich in jeweils eigenen postings, damit man das schön getrennt debattieren kann.
Rudolf
da wir ja für das fortgeschrittene Prostatakarzinom derzeit eine Reihe neuer Medikamente in Aussicht haben, sollten wir uns nicht nur damit beschäftigen, welche Wirkstoffe das sind, ob sie uns helfen und wenn ja, wann sie endlich verfügbar sind,
sondern wir sollten uns auch damit beschäftigen, wie im Gesundheitssystem hier in Deutschland die Verfahren der Nutzenbewertung eigentlich laufen.
Warum?
Weil jenseits medizinischer Fragen vor allem politische und ökonomische Fragen bzw. Entscheidungen darüber bestimmen, was in welcher Reihenfolge und zu welchem Preis auf uns Patienten losgelassen wird.
Wenn wir nur auf Wirksamkeits-Daten von Studien oder auf Erfahrungsberichte von Anwendungen aus dem offiziellen Medikamenten-Betrieb schauen, werden wir aus dem viel zu engen Blickwinkel auf die mögliche Bandbreite therapeutischer Möglichkeiten nicht raus kommen.
Der Grund, warum Medikament/Behandlung A uns vorenthalten wird, obwohl es wirksam wäre, kann genausowenig ein medizinischer sein wie der Grund, warum uns Medikament/Behandlung B angedient wird, obwohl es gar nicht viel bringt ausser Nebenwirkungen.
Nach dieser Vorrede folgendes Bemühen:
Ich möchte die Diskussionsbeiträge zu einer Veranstaltung vorstellen, die der G-BA am 29.11.2010 schon gemacht hatte zum Thema "Nutzenbewertung onkologischer Arzneimittel nach § 35a SGB V", auf der entsprechenden Seite des G-BA inkl. aller Diskussionsbeiträge nachzulesen bzw. runterzuladen.
Ich möchte das machen, weil ich finde, dass da nicht nur für uns Interessantes, sondern auch sehr Wichtiges zu finden ist - sodass wir dann, wenn wir uns in diese wichtige laufende Debatte nicht mehr als bisher einschalten, aus der Rolle des passiven "End-Anwenders" von Medikamenten bzw. Medikamenten-Entscheidungen nicht raus kommen.
Den § 35a SGB V kann man hier nachlesen,
dessen Einordnung in die neue Nutzenprüfung nach AMNOG hatte ich neulich hier diskutiert.
Vier Fragen des G-BA lagen der Diskussion zu Grunde:
Welche Aspekte sind bei der Bewertung von Arzneimitteln für die onkologische Therapie besonders zu berücksichtigen?
Wie lassen sich die in onkologischen Studien untersuchten Endpunkte im Hinblick auf den patientenrelevanten Nutzen bewerten? Welche Endpunkte lassen eine valide, zuverlässige Aussage zu?
Welchen Stellenwert haben dabei Parameter des Tumoransprechens wie zum Beispiel DFS (disease-free survival), ORR (objective response rate), TTP (time to progression), TTF (time to treatment failure), PFS (progression-free survival)?
Welche tumorspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen?
Ich möchte vor allem 2 Antworten näher betrachten:
a) Die Stellungnahme der DGHO sowie
b) die Stellungnahme des MDK Nordrhein.
Das mache ich in jeweils eigenen postings, damit man das schön getrennt debattieren kann.
Rudolf
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