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Neuer Rechtsschutz für Patienten

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    Neuer Rechtsschutz für Patienten

    Kassen müssen Opfer künftig unterstützen!

    Gut so, Helmut

    #2
    Neuer Rechtsschutz für Patienten?

    Prima, Patienten haben jetzt mehr Rechtsschutz. Und die Krankenkassen sollen sie bei ihren Ansprüchen unterstützen.

    Zukünftig alles paletti für die Patienten?
    Die Chirurgen kreuzen künftig das richtige Bein an, das sie später amputieren wollen, oder es wird vor der OP ein GPS an dem zur Nephrektomie anstehenden Organ befestigt, damit nicht irrtümlich die Leber entfernt wird. Die 5FU-24h-Infusion wird von der Krankenkasse überwacht, damit sie nicht innerhalb von 2h irrtümlich verabreicht wird.

    Nein, das hier vorgestellte Patientenschutzgesetz ist lediglich ein Schaufenstergesetz, das an den vielfältigen Missständen, die zu Behandlungsfehlern führen, nichts ändert.

    Welcher Patient wendet sich im Fall eines möglichen Behandlungsfehlers vertrauensvoll an seine Krankenkasse, die ihn bei seiner schweren Erkrankung permanent die Kostenübernahme von wirksamen Therapien trotz BVerfG-Urteil verweigert?

    Patientenschutz vor groben Behandlungsfehlern wird es nicht geben. Aber das Risiko kann nur durch eine Beweislastumkehr minimiert werden. Denn nur dann gibt es auch weniger Vertuschungen. Der geschädigte Patient stände nicht ohne Beweise da, wenn Dokumente zurückgehalten werden.

    Kommentar


      #3
      Hallo Hans,

      ganz so krass sollte man das nicht abwerten. Immerhin soll es doch künftig einen Behandlungsvertrag geben. Patienten sollen dadurch umfassend und verständlich über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien informiert werden. Vor jedem Eingriff müssen Patienten über die konkrete Behandlung und mögliche Risiken aufgeklärt werden. Das ist zwar schon gängige Praxis. Durch die lückenlose Führung von Patientenakten ergäbe sich aber eine gewisse Sicherheit, wenn das eingehalten und vor allem auch gelegentlich kontrolliert werden würde. Patienten sollen ein Recht auf Akteneinsicht bekommen. Das erscheint mir neu, zumindest was den Umfang anbelangt. Bei einfachen Behandlungsfehlern liegt die Beweislast beim Patienten, während bei groben Fehlern der Arzt das auferlegt bekommt. Kliniken sollen zudem ein Beschwerdemanagement für Patienten einführen. Auch den routiniertesten Medizinern kann ein Fehler unterlaufen. Zu den etwa 17000 zu Tode gekommenen Patienten, kommen zudem noch deutlich mehr Patienten, die an den Folgen einer unangemessenen Behandlung leiden. Das wäre dann z. B. ein Thema zur Diskussion wegen Übertherapie. Aber was ist realistisch eine Übertherapie und wie läßt sich das beweisen?

      Der neue Entwurf zielt in die richtige Richtung, aber er greift zu kurz. Der Kranke ist weiterhin in der Bringschuld bei offensichtlichen Behandlungsfehlern. Weil es aber auch künftig keine Patientenbriefe in einer für den Laien verständlichen Sprache geben wird, dürften für eine Beweisführung viele Betroffene überfordert sein. Ob die Unterstützung der Krankenkassen in solchen Fällen etwas bringt, erscheint mir eher zweifelhaft. Wer vermag schon zwischen großen und kleinen Arztfehlern zu unterscheiden? Viele Fälle erscheinen zwar haarsträubend, manche werden den Kranken selbst gar nicht bewußt. Das Fachchinesisch entmutigt viele Betroffene, selbst im Schadensfall aktiv zu werden.

      "Es kreißte der Berg und gebar eine Laus" war die erste Reaktion von Frau Steinebach vom Verband der Verbraucherzentralen. Es wäre ja längst Standard vor Gericht, dass bei groben Behandlungsfehlern der Patient den Zusammenhang zum Schaden nicht beweisen müsse. Man befürchtet andererseits aber auch noch, dass Ärzte Dokumentationen handschriftlich anlegen und leichter die Möglichkeit haben, das später noch zu verändern. Die Dokumentation, wird von Hardy Müller, dem Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, gefordert, sollte nur noch elektronisch erlaubt sein. Bis das geplante Gesetz verabschiedet wird, fließt noch viel Wasser den Rhein herunter. Man wird nach den vielen Kritikpunkten nicht umhin kommen, etliche Punkte zu präzisieren, um nachträglichen Manipulationen vorzubeugen.

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