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    Einkommensteuererklärung

    Guten Morgen allerseits.

    Ich habe heute mal eine ganz spezielle Frage zur Einkommensteuererklärung.
    Als Behinderter Mitbürger ( GdB 80 % ) erkennt das Finanzamt ja eine höhere Kilometerpauschale an ( 60 Cent/Km ).
    Meine Behinderung wurde ab Oktober 2011 festgestellt.
    Steht mir dadurch die erhöhte Kilometerpauschale ab der Feststellung oder rückwirkend für das kpl. Jahr 2011 zu ??
    Wäre schön, wenn es hier evtl. jemanden gibt, der mir eine zuverlässige Antwort geben würde.

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
    Jürgen
    Liebe Grüße
    Jürgen

    #2
    Einkommensteuererklärung

    Hallo Jürgen,
    Zitat von wesoj55 Beitrag anzeigen
    Meine Behinderung wurde ab Oktober 2011 festgestellt.
    Steht mir dadurch die erhöhte Kilometerpauschale ab der Feststellung oder rückwirkend für das kpl. Jahr 2011 zu ??
    Behinderung > Steuervorteile
    Die Pauschbeträge werden stets in voller Höhe gewährt, auch wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben. Wird der GdB verringert oder erhöht, gilt für das jeweilige Kalenderjahr der Pauschbetrag nach dem höchsten GdB
    Ich gehe davon aus, daß die Kilometerpauschale auch für das ganze Jahr bzw. rückwirkend gild und daher würde ich es einfach in die Einkommenserklärung für das ganze Jahr eintragen. Der prüfende Finanzbeamte/r wird es schon korrigieren wenn es nicht so der Fall wäre!

    Gruß, Helmut

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      #3
      Hallo jürgen,

      Und Bitte an den Steuerfreibetrag denken.

      Gruß
      Daten und Berichte unter: www.myprostate.eu/?req=user&id=84&page=report

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        #4
        Hallo zusammen, danke für eure Antworten.
        Werde mal sehen, wie ich was geldend machen kann.
        An den Steuerfreibetrag habe ich gedacht.

        Schönes Wochenende zusammen.

        Liebe Grüße
        Jürgen
        Liebe Grüße
        Jürgen

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          #5
          Hallo Jürgen,
          habe Keine Ahnung von Steuervorteile mit Schwerbehinderteausweis.
          Was meinst Du mit Kilometerpauschale,

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            #6
            Hallo,
            es gibt eine erhöhte Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeitsstätte.

            Mittlerweile weiß ich aber, das sie erst ab Feststellung der Behinderung gilt, bzw. ab der dann erfolgten Arbeitsaufnahme.
            Evtl. hilft dir das hier etwas weiter.



            Gruß
            Jürgen
            Liebe Grüße
            Jürgen

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