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    verbleibende Zeit

    Hallo, mein Bruder hat unheilbar PCa und ist jetzt hormonell austherapiert. Der PSA ist schon wieder bei 100. Kann mir bitte jemand sagen, wie er die verbleibende Zeit ohne große Qualen verbringen kann? Nutzt Bestrahlung noch etwas gegen Metastasenschmerzen? Werden lebenserhaltende Maßnahmen trotz des unheilbaren Gesundheitszustandes vorgenommen oder muss er noch eine Patientenverfügung machen?
    Gruß Mattse

    #2
    Moin,
    wenn Du mal Details zum Thema unheilbar / austherapiert gibst dann kann man auch Stellung nehmen. Fragen nach Diagnose, bereits absolvierte Therapien, bereits stattgefundene Strahlenbehandlung etc. stehen einfach im Raum um oben genanntes Thema anzugehen.
    Gruss aus Tornesch
    Guenther
    SHG Prostatakrebs Pinneberg
    Dies ist die Ansicht eines Betroffenen und keine fachärztliche Auskunft
    Serve To Lead

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      #3
      Zitat von Mattse Beitrag anzeigen
      Nutzt Bestrahlung noch etwas gegen Metastasenschmerzen? Werden lebenserhaltende Maßnahmen trotz des unheilbaren Gesundheitszustandes vorgenommen oder muss er noch eine Patientenverfügung machen?
      Gruß Mattse
      Wie bereits geschrieben, brauchen wir mehr Inos, um hier was zu sagen.

      Ja, eine Bestrahlung hilft. Details über die Dosis und die Fraktionierung kann sicher ggf. unser Strahlentherapeut, Herr Dr. Schmidt geben. Eine Bestrahlung wäre dann richtig, wenn isoliert an einer (oder wenigen) Stelle Schmerzen bestehen. Falls eine generalisierte Metastasierung besteht, die nahezu das gesamte Skelett betrifft, bringt eine normale Bestrahlung nichts.

      Jeder erfahrene Arzt würde, wenn ihm die entsprechenden Informationen vorliegen, invasive Maßnahmen vermeiden. Erstens ist es allerdings keineswegs klar, ob Ihr Bruder, Sie selbst und der Arzt das gleiche darunter verstehen und zweitens kann es sein, dass er aus anderen Gründen (z.B. Unfall) in eine ärztliche Umgebung kommt, die seine Situation nicht kennt. Halten Sie z.B. eine Bluttransfusion für eine zu vermeidende Maßnahme?
      Insofern rate ich zu einer Verfügung, die klar sagt, was er meint und möchte


      Grüße

      M. Schostak

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