Hallo liebe Leserin und lieber Leser,
mir geht es hier um die Frage soll Widerspruch eingelegt werden oder nicht?
Bisher wurde der Grad der Behinderung (GdB) von 90% festgesetzt. Wegen einiger anderer Behinderung und Verlust der Prostata.
Nun liegt ein Bescheid auf dem Tisch nachdem der GdB von 90 auf 50% gesenkt wird.
Grund: "(...)es liegt eine Heilungsbewährung vor (...)" und "(...) es besteht kein Anhalt für ein Rezidiv(...)."
Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik freue ich ich auf Informationen.
Viele Grüße Bernhard
mir geht es hier um die Frage soll Widerspruch eingelegt werden oder nicht?
Bisher wurde der Grad der Behinderung (GdB) von 90% festgesetzt. Wegen einiger anderer Behinderung und Verlust der Prostata.
Nun liegt ein Bescheid auf dem Tisch nachdem der GdB von 90 auf 50% gesenkt wird.
Grund: "(...)es liegt eine Heilungsbewährung vor (...)" und "(...) es besteht kein Anhalt für ein Rezidiv(...)."
Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik freue ich ich auf Informationen.
Viele Grüße Bernhard
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