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PROSTATA-RADIKAL-OPNovember 2006 Bestrahlungen nach PSA Erhöhung Nov.-2009bisJan.2010

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    PROSTATA-RADIKAL-OPNovember 2006 Bestrahlungen nach PSA Erhöhung Nov.-2009bisJan.2010

    BETR: SCHWERBEHINDERTENSACHE

    Der Schwerbehinderten Ausweis ist bis Juni 2012 mit einem Grad von 9O% der Behinderung ausgestellt.

    Im Dezember 2011 wurden mir schon Unterlagen zugesand , damit der Antrag der Überprüfung von mir erfolgen kann.
    Erst am 22.06. bekam ich den Bescheid, dass der Ausweis auf 60 Prozent gekürzt wird. Wenn ich damit nicht einverstanden wäre, sollte ich bitte Schreiben mit einer Begründung.

    Es wurde festgestellt, dass in den letzten 5 Jahren seit der Erklärung Rückfälle nicht aufgetreten sind, und das Risiko eines Rückfalls erheblich reduziert ist und mein Gesundheitszustand sich stabilisiert hat.die 90 Prozent erklären sich durch verschiedene andere Krankheiten

    Das Rezidiv ( erhöhte PSA Werte ) wurde Nov. 2008 ( 2 Jahre nach der erfolgten OP) festgestellt. ich wurde bestrahlt.
    Handelt es sich da nicht um einen Rückfall?

    Die Bestrahlung war so, dass ich dadurch Impotent und Gefühllos in der Sexualität geworden bin.

    Wie hat das Versorgungsamt evtl. bei Mitstreitern reagiert? Wie muss ich mich jetzt verhalten?

    Für Stellungnahmen danke ich im voraus und grüße
    Znieha

    #2
    Hallo,

    Ihre Angaben sind zu dürftig, um auf alles brauchbare Antworten geben zu können.

    Zitat von znieha Beitrag anzeigen
    Die Bestrahlung war so, dass ich dadurch Impotent und Gefühllos in der Sexualität geworden bin.
    Komm darauf an, wie alt Sie sind. Wenn Sie 70+/80+ oder gar 90 sind, wird sich mit Ihnen darüber niemand unterhalten.

    Zitat von znieha Beitrag anzeigen
    Im Dezember 2011 wurden mir schon Unterlagen zugesand , damit der Antrag der Überprüfung von mir erfolgen kann.
    Und haben Sie den Antrag - mit entsprech. Begründung und Belegen, versteht sich - im Dez. '11 gestellt? (Ist aus Ihrer Aussage nicht ersichtlich.)

    Zitat von znieha Beitrag anzeigen
    Das Rezidiv ( erhöhte PSA Werte ) wurde Nov. 2008 ( 2 Jahre nach der erfolgten OP) festgestellt. ich wurde bestrahlt.
    Handelt es sich da nicht um einen Rückfall?
    Ja. Jedes Rezidiv unterbricht die Heilungsbewährungszeit. Es sei denn, das VA erfährt von dem Rezidiv gar nicht und erlässt deshalb einen Bescheid über den rezidivfreien Ablauf der Heilungsbewährungszeit, mit den üblichen Konsequenzen (Herabstufung der Schwerbehinderung). Genau das scheint Ihnen passiert.

    In jedem VA-Bescheid steht zum Schluss:

    " Mitteilungspflichten
    Sie sind gem. § 60 SGB I verpflichtet, der zuständigen Stelle sofort mitzuteilen, wenn
    - in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die in diesem Bescheid getroffenen Feststellungen erheblich waren, eine Besserung eingetreten ist,"

    Das mit der "Nur-Besserung" ist eine feige Lüge des VA. Nach dem § 60 SGB I soll / muss man jede Änderung des Gesundeheitszustands, also auch Verschlechterungen, dem entsprech. Amt melden:

    (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
    1.
    alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,

    2.
    Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,

    3.
    Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.


    Zitat von znieha Beitrag anzeigen
    Wie muss ich mich jetzt verhalten?
    Das steht unter "Rechtsbehelfsbelehrung" am Ende eines jeden amtlichen Bescheids, auch des vom VA:

    "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekannt gegeben worden ist, bei dem .............., schrifilich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erheben."

    Also: Dem Bescheid fristgerecht (!) und entsprechend begründet (Belege beifügen! - spart Zeit) widersprechen. Ich würde empfehlen, Befunde neueren Datums (nicht älter als 3 Monate) auch von den übrigen Leiden, die jene 90 GdB mitbegründen, gleich beizufügen (sofern keine gravierenden Besserungen eintraten), um den Gesamtstatus zu erhalten.

    Viel Erfolg & Gruß,

    Feuerwehrmann

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