Angestoßen durch die Hommage an Lidowitz und die Compassionzusprache meine Frage zu kostenlosen Arzneimitteln:
Werden die durch Lidowitz verabreichten Medikamente tatsächlich kostenfrei zur Anwendung ausgegeben, wie rechtlich in Deutschland im Arzneimittelgestz vorgesehen?
Die kostenlose Abgabe des Arzneimittels wurde als Grundvoraussetzung für ein Compassionate-use-Programm aufgenommen, damit für die Arzneimittelhersteller kein finanzieller Anreiz für die Initiierung solcher Programme besteht.
siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...976/gesamt.pdf
Auszug: §21,Abs.2,Nr.6
Werden die durch Lidowitz verabreichten Medikamente tatsächlich kostenfrei zur Anwendung ausgegeben, wie rechtlich in Deutschland im Arzneimittelgestz vorgesehen?
Die kostenlose Abgabe des Arzneimittels wurde als Grundvoraussetzung für ein Compassionate-use-Programm aufgenommen, damit für die Arzneimittelhersteller kein finanzieller Anreiz für die Initiierung solcher Programme besteht.
siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...976/gesamt.pdf
Auszug: §21,Abs.2,Nr.6
6. unter den in Artikel 83 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 genannten Voraussetzungen kostenlos für eineAnwendung bei Patienten zur Verfügung gestellt werden, die an einer zu einer schweren Behinderungführenden Erkrankung leiden oder deren Krankheit lebensbedrohend ist, und die mit einem zugelassenenArzneimittel nicht zufrieden stellend behandelt werden können; dies gilt auch für die nicht denKategorien des Artikels 3 Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zugehörigen Arzneimitteln;
Verfahrensregelungen werden in einer Rechtsverordnung nach § 80 bestimmt.
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