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REHA-Ablehnung weil Jahreszeitr.n.Präbeh.überschritten op 06/2012

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    REHA-Ablehnung weil Jahreszeitr.n.Präbeh.überschritten op 06/2012

    Hallo, wer kann mir weiterhelfen ?
    Meine erneute Antragstellung zu einer REHA wurde seitens der DRV wegen "Jahrheszeitraum n. Primärbehandlung überschritten, abgelehnt !
    Ich kann aber doch -bin 06/2014 op.- doch wenn ärztlicherseits angeraten eine solche erneute REHA beantragen !
    Wer hilft mir weiter mit Rat ?
    LG Manfred

    #2
    Hallo,

    wo wohnst du denn ?
    Solltest Du in NRW wohnen, läuft das über die ARGE Bochum.
    Gruß aus D.dorf

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      #3
      Hallo Manfred,

      die Antragsvoraussetzungen sind bei einer onkologischen Reha relativ eng gesteck. Das entsprechende Merkblatt kannst Du hier runterladen.
      Die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW erreichst Du hier.
      Entscheidend für die zweite onkologische Reha ist, dass sie innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Reha bei entsprechender ärztlicher Begründung beantragt und angetreten wird. Das heißt, der Antrag sollte bereits nach 8 Monaten gestellt werden.

      Gruß Heribert

      Vollständige PK-Historie seit 2005 bei
      myProstate.eu
      Menschen sind Engel mit nur einem Flügel.
      Sie müssen sich umarmen um fliegen zu können.



      (Luciano de Crescenzo)

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        #4
        Hallo, Heribert,
        entschuldige, das ich mich erst heute melde ! Danke für Deinen Antwort !
        Habe widerspruch eingelegt, jetzt geht die Sache a.d. Widerspruchsstelle !
        Was könnte dabei rauskommen ß
        LG Manfred

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          #5
          Ich kann aber doch -bin 06/2014 op.- doch wenn ärztlicherseits angeraten eine solche erneute REHA beantragen !
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            #6
            Hallo Maya,

            im o.g. Link zur Rehabilitation nach onkologischen Erkrankungen bei der Rentenversicherung steht folgender Abschnitt:

            Bis zum Ablauf eines Jahres nach einer abgeschlossenen Erstbehandlung können Sie Leistungen zur onkologischen Rehabilitation in Anspruch nehmen.
            Wenn erhebliche Funktionsstörungen vorliegen, kann in Ausnahmefällen auch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Rehabilitation stattfinden.
            Also Antrag stellen, ärztliche Begründung einbringen lassen und abschicken.

            Gruß Heribert

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