Wir reden hier immer über Nebenwirkungen einer Hormontherpie
Aber folgendes ist wenig beachtet:
Ist die Behandlung mit Bicalutamid umweltschädlich?
Sie ist es offensichtlich tatsächlich: ein Patient, der mit einer maximalen Androgenblockade mit einem LHRH Antangonisten und Bicalutamid 50 mg per os behandelt wird, lebt auf dem Lande und betreibt in seinem Anwesen, das nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, eine biologische Kleinkläranlage.
Bei der jährlich durchgeführten Wartung wurde ihm bescheinigt, dass der "Grenzwert CSB für nicht oder schlecht abbaubare Stoffe" um fast das Doppelte des Erlaubten überschritten wurde, seitens der Wartungsfirma erfolgte Meldung an die zuständige Behörde sowie der Hinweis an den Patienten, dass die Anlage stillgelegt werden müsse ( was ja einem Verbot gleichkommt, Abwasser zu produzieren), sofern die Ursache nicht geklärt werde.
Mit diesem Schreiben kam nun der Patient zu mir und hat gefragt: "erst seit ich Bicalutamid nehme, überschreitet meine Anlage die Grenzwerte - kann das sein und was soll ich tun?"
Mit einem Anruf beim Landratsamt war das erledigt - der Patient erhält aufgrund meines ärztlichen Attestes eine Sondergenehmigung und darf seine Kleinkläranlage weiter betreiben.
Auch wenn das jetzt in der aktuellen politischen Diskussion als eher nachrangig angesehen werden mag - wissen wir Urologen, ob und in welchem Umfang wir Umweltschäden durch unsere medikamentöse Therapie anrichten? Wollen oder müssen wir das wissen?
Aber folgendes ist wenig beachtet:
Ist die Behandlung mit Bicalutamid umweltschädlich?
Sie ist es offensichtlich tatsächlich: ein Patient, der mit einer maximalen Androgenblockade mit einem LHRH Antangonisten und Bicalutamid 50 mg per os behandelt wird, lebt auf dem Lande und betreibt in seinem Anwesen, das nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, eine biologische Kleinkläranlage.
Bei der jährlich durchgeführten Wartung wurde ihm bescheinigt, dass der "Grenzwert CSB für nicht oder schlecht abbaubare Stoffe" um fast das Doppelte des Erlaubten überschritten wurde, seitens der Wartungsfirma erfolgte Meldung an die zuständige Behörde sowie der Hinweis an den Patienten, dass die Anlage stillgelegt werden müsse ( was ja einem Verbot gleichkommt, Abwasser zu produzieren), sofern die Ursache nicht geklärt werde.
Mit diesem Schreiben kam nun der Patient zu mir und hat gefragt: "erst seit ich Bicalutamid nehme, überschreitet meine Anlage die Grenzwerte - kann das sein und was soll ich tun?"
Mit einem Anruf beim Landratsamt war das erledigt - der Patient erhält aufgrund meines ärztlichen Attestes eine Sondergenehmigung und darf seine Kleinkläranlage weiter betreiben.
Auch wenn das jetzt in der aktuellen politischen Diskussion als eher nachrangig angesehen werden mag - wissen wir Urologen, ob und in welchem Umfang wir Umweltschäden durch unsere medikamentöse Therapie anrichten? Wollen oder müssen wir das wissen?
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