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NEU - Zweitmeinung - gutes Patientenrecht - Informationspflicht für Erstbehandler

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    NEU - Zweitmeinung - gutes Patientenrecht - Informationspflicht für Erstbehandler

    Endlich wird die Zweitmeinung gesetzlich verankert!

    Ein Schritt in die richtige Richtung,
    aber noch nicht ganz abgeschlossen. Der G-BA arbeitet noch daran.

    Vorsichtig wäre ich nur bei den "Online-Zweitmeinungen".
    Man(n) weiß nie wirklich, wer letztlich die Begutachtung geschrieben und die gut 400 Euro kassiert hat.
    Auch die Zweitmeinungstelefone der Krankenkassen sind damit überfordert. Denn meistens sitzt
    EIN Arzt und beantwortet Fragen ALLER Fachrichtungen. Eine Zweitmeinung gehört aber meiner
    Auffassung nach zu einem TOP-Spezialisten des jeweiligen Faches.
    Eine Stunde Zweitmeinung beim niedergelassenen Urologen kostet ca. 120 bis 200 Euro und Sie sitzen von Angesicht
    zu Angesicht. (persönliche Meinung FS)


    Die ärztliche Zweitmeinung

    Diese gesetzlichen Änderungen müssen künftig beachtet werden:

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – so heißt es zumindest
    im Volksmund. Viele Patienten verspüren gerade vor Operationen
    oder bei schwerwiegenden Diagnosen wie beispiels*weise Krebs das
    Bedürfnis, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Mit der
    zweiten Meinung soll nicht die Arbeit des Erstbehandlers
    geschmälert werden – die Patienten suchen einfach Sicherheit in
    einer schwierigen Entscheidungssituation. Behandelnde Ärzte
    müssen ihre Patienten künftig über das Recht auf eine
    Zweitmeinung informieren, konkrete Definitionen des G-BA stehen
    noch aus.

    Die Nachfrage nach ärztlichen Zweitmeinungen
    steigt immer weiter an. Das zeigen beispielsweise Auswertungen der
    AOK Baden-Württemberg, wonach innerhalb von nur vier Jahren rund
    4.500 Anfragen nach einem ärztlichen Zweitbefund eingegangen sind.1

    Änderungen in der ärztlichen Informationspflicht

    Die Notwendigkeit für ärztliche Zweitmeinungen sieht auch die
    aktuelle Bundesregierung und verankert dies in ihrem Koalitionsvertrag. Nach dem
    Willen von Union und SPD müssen behandelnde Ärzte ihre Patienten
    deshalb künftig auch über das Recht, eine weitere ärztliche
    Meinung einzuholen, informieren – und zwar spätestens zehn Tage
    vor einer planbaren Behandlung. Auf welche Therapien sich dies
    konkret beziehen wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss
    allerdings noch definieren.

    Ärztliche Unterlagen müssen ausgehändigt werden

    Dabei ist es für Ärzte wichtig zu wissen, dass Patienten
    grundsätzlich das Recht auf Einsicht in ihre
    Untersuchungsunterlagen, wie Arztberichte, Blutwerte und
    Röntgen*aufnahmen haben, falls sie sich damit an einen weiteren
    Spezialisten wenden möchten. Originalunterlagen muss der erste
    behandelnde Arzt zwar nicht herausgeben, auf Anfrage ist er jedoch
    verpflichtet, alle Unterlagen zu kopieren und dem Patienten
    auszuhändi*gen. Die Kosten hierfür trägt der Patient selbst.

    Zweitmeinung – vielfältige Angebote für Patienten

    Beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung gibt es für Patienten
    vielfältige Möglich*keiten. So bieten immer mehr Krankenkassen
    einen eigenen "Zweitmeinungsservice" an: vom Teledoktor der Barmer
    GEK über das persönliche Gespräch mit ausgewiesenen Experten beim
    Programm "AOK Duo – die ärztliche Zweitmeinung" bis hin zu den
    Beratungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Andere
    Krankenkassen verweisen auf Anfrage auf Spezialisten in der
    Umgebung oder machen bei diesen gleich selbst einen Termin für die
    Patienten aus. Eine neuartige Alternative für das Erfragen von
    ärztlichen Zweitmeinungen stellt die Internetplattform
    "Medizinische Experten Online", kurz „Medexo“, dar. Hier können
    Patienten seit 2012 online über eine Eingabemaske ihre Beschwerden
    angeben und ihre Untersuchungsberichte hochladen. Innerhalb von
    sieben Tagen erhalten sie dann eine schriftliche Zweitmeinung von
    einem bei Medexo registrierten Arzt. Die Kosten hierfür, die sich
    auf bis zu 480 Euro belaufen können, übernehmen bislang nur einige
    wenige Krankenkassen.

    Zweitmeinung von Ärzten für Ärzte

    Bei einer anderen Form der ärztlichen Zweitmeinung geht die
    Anfrage nicht vom Patienten, sondern vom Erstbehandler selbst aus.
    Das am Universitätsklinikum Ulm angesiedelte und unter anderem von
    der Deutschen Krebsgesellschaft unterstützte Projekt „Zweitmeinung Hodentumor“ bietet
    dem behandelnden Arzt die Möglichkeit, im Internet eine
    Zweitmeinung von einem Experten der Deutschen
    Hodentumorstudiengruppe einzuholen. Innerhalb von 48 Stunden
    erhält er hier eine Antwort auf seine Therapieanfrage.
    Zuletzt geändert von Urologe; 17.07.2014, 08:23.
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    Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
    sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
    wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
    vor Ort ersetzen

    Gruss
    fs
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