Endlich wird die Zweitmeinung gesetzlich verankert!
Ein Schritt in die richtige Richtung,
aber noch nicht ganz abgeschlossen. Der G-BA arbeitet noch daran.
Vorsichtig wäre ich nur bei den "Online-Zweitmeinungen".
Man(n) weiß nie wirklich, wer letztlich die Begutachtung geschrieben und die gut 400 Euro kassiert hat.
Auch die Zweitmeinungstelefone der Krankenkassen sind damit überfordert. Denn meistens sitzt
EIN Arzt und beantwortet Fragen ALLER Fachrichtungen. Eine Zweitmeinung gehört aber meiner
Auffassung nach zu einem TOP-Spezialisten des jeweiligen Faches.
Eine Stunde Zweitmeinung beim niedergelassenen Urologen kostet ca. 120 bis 200 Euro und Sie sitzen von Angesicht
zu Angesicht. (persönliche Meinung FS)
Die ärztliche Zweitmeinung
Diese gesetzlichen Änderungen müssen künftig beachtet werden:
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – so heißt es zumindest
im Volksmund. Viele Patienten verspüren gerade vor Operationen
oder bei schwerwiegenden Diagnosen wie beispiels*weise Krebs das
Bedürfnis, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Mit der
zweiten Meinung soll nicht die Arbeit des Erstbehandlers
geschmälert werden – die Patienten suchen einfach Sicherheit in
einer schwierigen Entscheidungssituation. Behandelnde Ärzte
müssen ihre Patienten künftig über das Recht auf eine
Zweitmeinung informieren, konkrete Definitionen des G-BA stehen
noch aus.
Die Nachfrage nach ärztlichen Zweitmeinungen
steigt immer weiter an. Das zeigen beispielsweise Auswertungen der
AOK Baden-Württemberg, wonach innerhalb von nur vier Jahren rund
4.500 Anfragen nach einem ärztlichen Zweitbefund eingegangen sind.1
Änderungen in der ärztlichen Informationspflicht
Die Notwendigkeit für ärztliche Zweitmeinungen sieht auch die
aktuelle Bundesregierung und verankert dies in ihrem Koalitionsvertrag. Nach dem
Willen von Union und SPD müssen behandelnde Ärzte ihre Patienten
deshalb künftig auch über das Recht, eine weitere ärztliche
Meinung einzuholen, informieren – und zwar spätestens zehn Tage
vor einer planbaren Behandlung. Auf welche Therapien sich dies
konkret beziehen wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss
allerdings noch definieren.
Ärztliche Unterlagen müssen ausgehändigt werden
Dabei ist es für Ärzte wichtig zu wissen, dass Patienten
grundsätzlich das Recht auf Einsicht in ihre
Untersuchungsunterlagen, wie Arztberichte, Blutwerte und
Röntgen*aufnahmen haben, falls sie sich damit an einen weiteren
Spezialisten wenden möchten. Originalunterlagen muss der erste
behandelnde Arzt zwar nicht herausgeben, auf Anfrage ist er jedoch
verpflichtet, alle Unterlagen zu kopieren und dem Patienten
auszuhändi*gen. Die Kosten hierfür trägt der Patient selbst.
Zweitmeinung – vielfältige Angebote für Patienten
Beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung gibt es für Patienten
vielfältige Möglich*keiten. So bieten immer mehr Krankenkassen
einen eigenen "Zweitmeinungsservice" an: vom Teledoktor der Barmer
GEK über das persönliche Gespräch mit ausgewiesenen Experten beim
Programm "AOK Duo – die ärztliche Zweitmeinung" bis hin zu den
Beratungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Andere
Krankenkassen verweisen auf Anfrage auf Spezialisten in der
Umgebung oder machen bei diesen gleich selbst einen Termin für die
Patienten aus. Eine neuartige Alternative für das Erfragen von
ärztlichen Zweitmeinungen stellt die Internetplattform
"Medizinische Experten Online", kurz „Medexo“, dar. Hier können
Patienten seit 2012 online über eine Eingabemaske ihre Beschwerden
angeben und ihre Untersuchungsberichte hochladen. Innerhalb von
sieben Tagen erhalten sie dann eine schriftliche Zweitmeinung von
einem bei Medexo registrierten Arzt. Die Kosten hierfür, die sich
auf bis zu 480 Euro belaufen können, übernehmen bislang nur einige
wenige Krankenkassen.
Zweitmeinung von Ärzten für Ärzte
Bei einer anderen Form der ärztlichen Zweitmeinung geht die
Anfrage nicht vom Patienten, sondern vom Erstbehandler selbst aus.
Das am Universitätsklinikum Ulm angesiedelte und unter anderem von
der Deutschen Krebsgesellschaft unterstützte Projekt „Zweitmeinung Hodentumor“ bietet
dem behandelnden Arzt die Möglichkeit, im Internet eine
Zweitmeinung von einem Experten der Deutschen
Hodentumorstudiengruppe einzuholen. Innerhalb von 48 Stunden
erhält er hier eine Antwort auf seine Therapieanfrage.
Ein Schritt in die richtige Richtung,
aber noch nicht ganz abgeschlossen. Der G-BA arbeitet noch daran.
Vorsichtig wäre ich nur bei den "Online-Zweitmeinungen".
Man(n) weiß nie wirklich, wer letztlich die Begutachtung geschrieben und die gut 400 Euro kassiert hat.
Auch die Zweitmeinungstelefone der Krankenkassen sind damit überfordert. Denn meistens sitzt
EIN Arzt und beantwortet Fragen ALLER Fachrichtungen. Eine Zweitmeinung gehört aber meiner
Auffassung nach zu einem TOP-Spezialisten des jeweiligen Faches.
Eine Stunde Zweitmeinung beim niedergelassenen Urologen kostet ca. 120 bis 200 Euro und Sie sitzen von Angesicht
zu Angesicht. (persönliche Meinung FS)
Die ärztliche Zweitmeinung
Diese gesetzlichen Änderungen müssen künftig beachtet werden:
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – so heißt es zumindest
im Volksmund. Viele Patienten verspüren gerade vor Operationen
oder bei schwerwiegenden Diagnosen wie beispiels*weise Krebs das
Bedürfnis, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Mit der
zweiten Meinung soll nicht die Arbeit des Erstbehandlers
geschmälert werden – die Patienten suchen einfach Sicherheit in
einer schwierigen Entscheidungssituation. Behandelnde Ärzte
müssen ihre Patienten künftig über das Recht auf eine
Zweitmeinung informieren, konkrete Definitionen des G-BA stehen
noch aus.
Die Nachfrage nach ärztlichen Zweitmeinungen
steigt immer weiter an. Das zeigen beispielsweise Auswertungen der
AOK Baden-Württemberg, wonach innerhalb von nur vier Jahren rund
4.500 Anfragen nach einem ärztlichen Zweitbefund eingegangen sind.1
Änderungen in der ärztlichen Informationspflicht
Die Notwendigkeit für ärztliche Zweitmeinungen sieht auch die
aktuelle Bundesregierung und verankert dies in ihrem Koalitionsvertrag. Nach dem
Willen von Union und SPD müssen behandelnde Ärzte ihre Patienten
deshalb künftig auch über das Recht, eine weitere ärztliche
Meinung einzuholen, informieren – und zwar spätestens zehn Tage
vor einer planbaren Behandlung. Auf welche Therapien sich dies
konkret beziehen wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss
allerdings noch definieren.
Ärztliche Unterlagen müssen ausgehändigt werden
Dabei ist es für Ärzte wichtig zu wissen, dass Patienten
grundsätzlich das Recht auf Einsicht in ihre
Untersuchungsunterlagen, wie Arztberichte, Blutwerte und
Röntgen*aufnahmen haben, falls sie sich damit an einen weiteren
Spezialisten wenden möchten. Originalunterlagen muss der erste
behandelnde Arzt zwar nicht herausgeben, auf Anfrage ist er jedoch
verpflichtet, alle Unterlagen zu kopieren und dem Patienten
auszuhändi*gen. Die Kosten hierfür trägt der Patient selbst.
Zweitmeinung – vielfältige Angebote für Patienten
Beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung gibt es für Patienten
vielfältige Möglich*keiten. So bieten immer mehr Krankenkassen
einen eigenen "Zweitmeinungsservice" an: vom Teledoktor der Barmer
GEK über das persönliche Gespräch mit ausgewiesenen Experten beim
Programm "AOK Duo – die ärztliche Zweitmeinung" bis hin zu den
Beratungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Andere
Krankenkassen verweisen auf Anfrage auf Spezialisten in der
Umgebung oder machen bei diesen gleich selbst einen Termin für die
Patienten aus. Eine neuartige Alternative für das Erfragen von
ärztlichen Zweitmeinungen stellt die Internetplattform
"Medizinische Experten Online", kurz „Medexo“, dar. Hier können
Patienten seit 2012 online über eine Eingabemaske ihre Beschwerden
angeben und ihre Untersuchungsberichte hochladen. Innerhalb von
sieben Tagen erhalten sie dann eine schriftliche Zweitmeinung von
einem bei Medexo registrierten Arzt. Die Kosten hierfür, die sich
auf bis zu 480 Euro belaufen können, übernehmen bislang nur einige
wenige Krankenkassen.
Zweitmeinung von Ärzten für Ärzte
Bei einer anderen Form der ärztlichen Zweitmeinung geht die
Anfrage nicht vom Patienten, sondern vom Erstbehandler selbst aus.
Das am Universitätsklinikum Ulm angesiedelte und unter anderem von
der Deutschen Krebsgesellschaft unterstützte Projekt „Zweitmeinung Hodentumor“ bietet
dem behandelnden Arzt die Möglichkeit, im Internet eine
Zweitmeinung von einem Experten der Deutschen
Hodentumorstudiengruppe einzuholen. Innerhalb von 48 Stunden
erhält er hier eine Antwort auf seine Therapieanfrage.