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Späte Chemo - Tendenz zur Übertherapie?

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    Späte Chemo - Tendenz zur Übertherapie?

    Weil Harald, der unermüdliche Beobachter, gegenwärtig nicht mehr postet,
    setz ich dies mal unkommentiert ins Forum:


    Tendenz zur Übertherapie
    Innerhalb der letzten acht Lebenswochen erhielten noch 62 Prozent der Patienten eine Chemotherapie. Insgesamt ging es den behandelten Patienten laut Studie am Ende ihres Lebens deutlich schlechter als den Patienten ohne Chemotherapie. So waren in der letzten Lebenswoche häufiger Wiederbelebungsmaßnahmen, Beatmungen oder beides erforderlich (14 gegenüber zwei Prozent). Außerdem erhöhte die Chemotherapie die Wahrscheinlichkeit, dass die Patienten auf der Intensivstation und nicht in der von ihnen bevorzugten Umgebung starben.
    Inwiefern dies auch für unser Spezialfach Prostatakrebs relevant sei, ist nicht ersichtlich,
    weswegen es in der Plauderecke steht, trotz recht grimmigem Inhalt.

    Hvielemi
    Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

    [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
    [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
    [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
    [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
    [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

    #2
    Lieber Hvielemi,

    da habe ich mit meiner Patientenverfügung vorgebeugt...

    Gruss und beste Wünsche

    Jürg
    Meine vollständige PK-Geschichte findet sich hier:
    http://www.myprostate.eu/?req=user&id=37

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      #3
      Hallo Hvielemi,
      Als ich damals an einem Sarkom erkrankt bin, wollte mir ein Onkologe auch direkt die Chemotherapie verpassen. Auf meine Frage hin, wie viele Patienten er denn mit meinem Krankheitsbild therapiert hätte, meinte er keinen einzigen. (Aber vorsichtshalber wollte er eine Chemotherapie machen!!!) Geschockt über eine solche Aussage suchte ich nach einem Spezialisten für Sarkome. Dieser riet mir von einer Chemotherapie ab, weil es eine neue Studie gebe, in der 500 Personen mit Chemotherapie und 500 ohne Chemotherapie behandelt wurden. Die mit Chemotherapie hatten null Vorteile, sondern hatten eher nur Nachteile in Bezug auf die Lebensqualität, auf die Nebenwirkungen wie Haarausfall, Übelkeit USW...sie lebten auch nicht länger als die nicht behandelten. Ich entschied mich damals vor vier Jahren dagegen und bisher scheine ich damit richtig gelegen zu haben. Ich denke, dass auch viele Ärzte irgendwann mit einer Chemotherapie beginnen, weil sie nicht mehr weiter wissen. Meine Bekannte, die ich auch in einem Sarkom Forum kennengelernt habe, hat eine Chemotherapie bekommen und ihr ging es richtig schlecht. Irgendwann hatte sie Lungenmetastasen und ein Arzt sagte ihr, dass ihr Immunsystem durch die Chemotherapie so im Keller war, dass die Metastasen es leicht hatten. Sie bereut es, die ihr vorgeschlagene Chemotherapie nicht mehr hinterfragt zu haben.
      Dieses nur am Rande...das sind meine Erfahrungen mit einer Chemotherapie.
      Liebe Grüße Tanja

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        #4
        Hallo Konrad, hallo Jürg!

        Ich finde Eure Hinweise wichtig und interessant.

        In meiner Patientenverfügung findet sich als Forderung: "Die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, die nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden".

        Ist diese Formulierung ausreichend für die von Euch geschilderte Situation oder sollte es expliziter formuliert werden?

        Viele Grüße
        Helmut

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          #5
          Hallo Helmut,

          in meiner Patientenverfügung, die auf einem von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) geschaffenen Formulartext beruht, steht:

          "Ich möchte mit meiner Patientenverfügung erreichen, dass die medizinische Behandlung vor allem der Linderung des Leidens dient. Die Verlängerung der Lebenszeit um jeden Preis ist für mich nicht vorrangig. Ich nehme in Kauf, dass durch den Verzicht auf bestimmte medizinische Behandlungen mein Leben verkürzt werden kann."

          Es handelt sich um ein Auswahlfeld, zu dem im Vordruck steht: "Das trifft für mich eher zu". Das Wort "eher" habe ich handschriftlich gestrichen, die hier fett dargestellten Passagen oder Worte sind in der Verfügung (ebenfalls handschriftlich) unterstrichen.

          Ergänzend: Die Verfügung ist gut auffindbar auf meinem Smartphone (ich denke z. B. an einen Unfall) enthalten; eine Kopie besitzen meine nächsten Angehörigen und die mich behandelnden Ärzte.

          Zu Deinem Text wäre anzumerken, dass Chemotherapie an und für sich nicht lebenserhaltend sein muss, was die Ärzte vor ein Dilemma stellen könnte; der etwas kompliziertere Passus der SAMW scheint mir in dieser Hinsicht (und im Kontext mit anderen Bestimmungen) die umfassendere Lösung zu sein.

          Mit besten Grüssen und gute Wünschen

          Jürg
          Meine vollständige PK-Geschichte findet sich hier:
          http://www.myprostate.eu/?req=user&id=37

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            rein rechtlich betrachtet sind alle Medizinier dazu verpflichtet Leben zu erhalten auch wenn keinerlei Aussichten mehr bestehen und der Tod zu erwarten ist.

            Die palliative Chemotherapie ist schon immer ein grenzwertiges Verfahren Leben zu erhalten, da sie meistens unter dem Deckmantel der Linderung von Begleitbeschwerden (Schmerzen usw.) läuft. Bei stark geschwächtem Patienten schlagen dann aber die starken Nebenwirkungen der Chemotherapie so durch, dass tatsächlich eine intensivpflichtige Betreuung in den meisten Fällen notwendig wird. Oft enden diese Patienten in einer längeren Beatmungspflicht mit finalem Multiorganversagen.

            Eine gute Schmerztherapie wäre in den meisten Fällen sinnvoller und würde das Leiden verkürzen.

            Wie ich schon öfters hier geschrieben habe ist weniger Medizin in der letzen Lebensphase oftmals mehr. Hierzu kann eine Patientenverfügung sinnvoll sein.

            "Die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, die nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden".
            Ist allerdings zu schwammig formuliert und würde unter klinischen Voraussetzungen problematisch werden. Besser ist gezielt die Maßnahmen zu nennen die man an seinem Lebensende ausschließen möchte. Dies wären:

            - Verzicht auf kardiopulmonare Reanimation
            - Verzicht auf maschinelle Beatmung
            - Verzicht auf parenterale Ernährung
            - Verzicht auf venöse Volumensubstitution
            - Verzicht auf lebensverlängernde Medikation

            usw. Je genauer eine Patientenverfügung formuliert wird, desto besser ist es für die behandelnden Ärzte und auch für die Angehörigen zu entscheiden. Auch reicht es nicht eine Patientenverfügung alleine zu unterschreiben. Am besten ist eine notarielle Beurkundung, einer Gegenzeichnung durch den Hausarzt oder durch einen Geistlichen. Auch sollten sonstige Zeugen, z.B. Angehörige, die Willensbekundung vorab zur Kenntnis genommen haben.

            Tom

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              #7
              Zitat von tomblr Beitrag anzeigen
              Am besten ist eine notarielle Beurkundung, einer Gegenzeichnung durch den Hausarzt oder durch einen Geistlichen. Auch sollten sonstige Zeugen, z.B. Angehörige, die Willensbekundung vorab zur Kenntnis genommen haben.
              Einen Geistlichen!?
              Die Zeiten, in denen der Imam dem Doc sagt, wo's langeht, sind noch lange nicht angebrochen.
              Die Zeiten, wo sich Priester und Pastor ins Gesundheitswesen drängten hoffentlich vorbei.

              Ansonsten Danke für die Erläuterungen.

              Hvielemi
              Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

              [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
              [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
              [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
              [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
              [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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                #8
                Hallo Konrad,

                ja ja, es soll aber Leute geben die haben zu höheren Mächten mehr vertrauen als zu irdischen.

                Es geht doch nur um die Legitimation eines Schriftstückes. Theoretisch würde ja schon eine mündliche Willensbekundung reichen, die kann man aber leider schlecht beweisen.

                Nein, eine Patientenverfügung sollte fachlich fundiert und qualifiziert sein. Dies sollte man dann immer noch mit dem Arzt seines Vertrauens erledigen und dann, zur Idendifikation der Person, beurkunden lassen. Schlussendlich dann auch noch so deponiert werden, dass Angehörige oder "Vertrauenspersonen" zugriff darauf haben. Im Handy gespeichert nützt wenig. Kein Rettungsdienst oder Arzt macht sich im zweifel die Mühe das Handy eines Patienten zu durchforsten um evtl. eine Verfügung zu finden. Besser ist ein Notfallausweis, mit Blutgruppe, Erkrankungen, Angehörige usw. mit Hinweis auf eine Patientenverfügung im Geldbeutel oder der Brieftasche.

                Tom

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