S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom aktualisiert
Quelle: springermedizin.de
Neu überarbeitet
Die S3-Leitlinien zum Prostatakarzinom tragen auch in der Pathologie wesentlich zur diagnostischen Qualität bei und sind in diesem Jahr aktualisiert worden.
Auch wenn sich die histologischen Kriterien zur Diagnose eines Adenokarzinoms der Prostata seit über 60 Jahren nicht wesentlich geändert haben, hat sich die Pathologie des Prostatakarzinoms, seiner Nachahmer- und Vorläuferläsionen, seine Graduierung und Bearbeitung in den letzten 15 Jahren stark entwickelt und ist dabei von einer erheblichen Präzisierung und Differenzierung geprägt, die auch in die aktuelle Überarbeitung der S3-Leitlinie eingeht.
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Eine Zusammenstellung hier:
Winfried
Quelle: springermedizin.de
Neu überarbeitet
Die S3-Leitlinien zum Prostatakarzinom tragen auch in der Pathologie wesentlich zur diagnostischen Qualität bei und sind in diesem Jahr aktualisiert worden.
Auch wenn sich die histologischen Kriterien zur Diagnose eines Adenokarzinoms der Prostata seit über 60 Jahren nicht wesentlich geändert haben, hat sich die Pathologie des Prostatakarzinoms, seiner Nachahmer- und Vorläuferläsionen, seine Graduierung und Bearbeitung in den letzten 15 Jahren stark entwickelt und ist dabei von einer erheblichen Präzisierung und Differenzierung geprägt, die auch in die aktuelle Überarbeitung der S3-Leitlinie eingeht.
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Viel Bewährtes wurde aus der Vorauflage übernommen, wie beispielsweise die Empfehlung, im Regelfall zehn bis zwölf Gewebezylinder zu entnehmen und separiert einzusenden. Immer noch senden viele Urologen ihre Proben gepoolt ein und nehmen so in Kauf, dass Information verloren geht. Neu ist die Empfehlung, dass derzeit für die Abschätzung der Prognose keine über die Pathomorphologie hinausgehenden weiterführenden Untersuchungen, wie etwa Molekularbiologie, prognostische Immunhistochemie oder DNA-Zytometrie, durchgeführt werden sollen. Denn derzeit gibt es keine Technik, die prospektiv validiert worden wäre. Dies ist als Anreiz zu verstehen, entsprechende prospektive Studien zu initiieren.
Zur Besinnung auf die konventionelle Morphologie soll auch die Empfehlung führen, bei eindeutig malignen oder benignen Läsionen keine unnötige Immunhistochemie anzuschließen. Bei bezüglich der Dignität unklaren Fällen ist eine immunhistochemische Abklärung mit ein oder zwei Basalzellmarkern, evtl. ergänzt um einen Positivmarker des Prostatakarzinoms (z.B. AMACR oder FASN) ein rationaler Ansatz und auch neue S3-Empfehlung. Natürlich ist jeder Fall individuell zu betrachten und sofern beispielsweise die Möglichkeit einer Metastase eines anderen Primarius in die Prostata erwogen wird, sprengt die zur Differenzialdiagnostik mögliche oder notwendige Palette von Antikörpern gewiss den Rahmen der Prostataleitlinie. Dies ist auch in der Aktualisierung bewusst entsprechend vage gehalten worden.
Die UICC hat in ihrer jüngsten TNM-Klassifikation die Re-Gruppierung der Gleason-Scores in das herkömmliche G1-G3-System modifiziert: G1 entspricht nun Gleason-Scores Die Überführung der klinischen T2-Subklassifikation in die pT2-Subklassifikation des Pathologen ist oft infrage gestellt worden, da sich keine prognostisch relevanten Subgruppen ergeben. Ein pT2a ist ein äußerst seltener Tumor, während pT2b-Tumoren (die es praktisch fast nicht gibt) theoretisch grösser sein können als ein kleiner, aber bilateraler pT2c-Tumor. Daher lautet eine der neuen S3-Empfehlungen, bei Befunden von Prostatektomiepräparaten zusätzlich zur UICC-Klassifikation ein alternatives Maß für die Tumorgröße anzugeben (z.B. Tumordurchmesser, Tumorvolumen, Ratio positiver Blöcke etc.). Sofern Lymphknoten entnommen wurden, sollten die Gesamtzahl und die Zahl der befallenen Lymphknoten sowie der Durchmesser der größten Metastase angegeben werden. Hier orientierten sich die Autoren an den Empfehlungen der Internationalen Gesellschaft für Uropathologie (ISUP), die 2009 eine Konsenskonferenz zum Thema der Bearbeitung und Befundung radikaler Prostatektomiepräparate abgehalten hatte.
Ein weiteres, aber wichtiges Novum bei den Einschlusskriterien für die Wahl einer Strategie der Aktiven Überwachung ist, dass ein Gleason-Score von 3+4=7a zugelassen ist, allerdings nur im Rahmen von Studien. Dies ist für die aktuell anlaufende PREFERE-Studie, die bei Patienten mit einem Gleason-Score von 7a unter anderem die Therapiestrategie der Active Surveillance überprüft, eine entscheidende Verbesserung, da sich gezeigt hatte, dass mancher Kollege dieser Studie wegen der fraglichen Leitlinienkonformität die Unterstützung bislang versagte. Es bleibt nun zu hoffen, dass von dieser Änderung eine positive Signalwirkung ausgehen möge.
publiziert am: 8.10.2014 8:00 Autor: Prof. Dr. Glen Kristiansen Quelle: springermedizin.de
Zur Besinnung auf die konventionelle Morphologie soll auch die Empfehlung führen, bei eindeutig malignen oder benignen Läsionen keine unnötige Immunhistochemie anzuschließen. Bei bezüglich der Dignität unklaren Fällen ist eine immunhistochemische Abklärung mit ein oder zwei Basalzellmarkern, evtl. ergänzt um einen Positivmarker des Prostatakarzinoms (z.B. AMACR oder FASN) ein rationaler Ansatz und auch neue S3-Empfehlung. Natürlich ist jeder Fall individuell zu betrachten und sofern beispielsweise die Möglichkeit einer Metastase eines anderen Primarius in die Prostata erwogen wird, sprengt die zur Differenzialdiagnostik mögliche oder notwendige Palette von Antikörpern gewiss den Rahmen der Prostataleitlinie. Dies ist auch in der Aktualisierung bewusst entsprechend vage gehalten worden.
Die UICC hat in ihrer jüngsten TNM-Klassifikation die Re-Gruppierung der Gleason-Scores in das herkömmliche G1-G3-System modifiziert: G1 entspricht nun Gleason-Scores Die Überführung der klinischen T2-Subklassifikation in die pT2-Subklassifikation des Pathologen ist oft infrage gestellt worden, da sich keine prognostisch relevanten Subgruppen ergeben. Ein pT2a ist ein äußerst seltener Tumor, während pT2b-Tumoren (die es praktisch fast nicht gibt) theoretisch grösser sein können als ein kleiner, aber bilateraler pT2c-Tumor. Daher lautet eine der neuen S3-Empfehlungen, bei Befunden von Prostatektomiepräparaten zusätzlich zur UICC-Klassifikation ein alternatives Maß für die Tumorgröße anzugeben (z.B. Tumordurchmesser, Tumorvolumen, Ratio positiver Blöcke etc.). Sofern Lymphknoten entnommen wurden, sollten die Gesamtzahl und die Zahl der befallenen Lymphknoten sowie der Durchmesser der größten Metastase angegeben werden. Hier orientierten sich die Autoren an den Empfehlungen der Internationalen Gesellschaft für Uropathologie (ISUP), die 2009 eine Konsenskonferenz zum Thema der Bearbeitung und Befundung radikaler Prostatektomiepräparate abgehalten hatte.
Ein weiteres, aber wichtiges Novum bei den Einschlusskriterien für die Wahl einer Strategie der Aktiven Überwachung ist, dass ein Gleason-Score von 3+4=7a zugelassen ist, allerdings nur im Rahmen von Studien. Dies ist für die aktuell anlaufende PREFERE-Studie, die bei Patienten mit einem Gleason-Score von 7a unter anderem die Therapiestrategie der Active Surveillance überprüft, eine entscheidende Verbesserung, da sich gezeigt hatte, dass mancher Kollege dieser Studie wegen der fraglichen Leitlinienkonformität die Unterstützung bislang versagte. Es bleibt nun zu hoffen, dass von dieser Änderung eine positive Signalwirkung ausgehen möge.
publiziert am: 8.10.2014 8:00 Autor: Prof. Dr. Glen Kristiansen Quelle: springermedizin.de
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