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Kostenerstattung Thalidomid

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    Kostenerstattung Thalidomid

    Liebe Forums-Leser,

    meine Kasse bzw. Versicherung lehnt die Bezahlung des Medikamentes ab mit der Begründung dass es sich dabei um kein etabliertes Standardverfahren handelt. Also zahle ich die ca. 400 Euro/100 St. erst mal selber. Da die "Gegenseite" einen Gutachter beordert hat sehe ich nur darin eine Chance, mit fundierten wissenschaftlichen Argumenten zu antworten. Ein ärztliches Attest hat auch nichts gebracht.
    Wo könnte ich entsprechende Informationen bekommen?
    Ich würde es aufgrund der hohen Kosten des Medikaments gerne noch einmal versuchen.

    Schöne Grüße
    Jürgen M.

    #2
    Zitat von Jürgen M. Beitrag anzeigen
    ... Ich würde es aufgrund der hohen Kosten des Medikaments gerne noch einmal versuchen. ...
    Und, hast du es noch einmal versucht? Mit welchem Ergebnis?

    Kennst du dieses Urteil?

    Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98):

    Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
    Nun passt das vielleicht nicht wirklich zu deiner Situation. Man kann in deinem Falle vielleicht (noch) nicht davon ausgehen, dass die Erkrankung "regelmäßig tödlich" verläuft, aber "lebensbedrohlich" ist sie schon. Man wird dir aber vermutlich vorhaltem, dass in deinem Falle auch eine dem "medizinischem Standard entsprechende Behandlung" zur Verfügung stünde.

    Patienten in hormonrefraktärem Stadium sind jedoch spätestens nach Taxotere austherapiert. Alles was danach kommt ist experimentell. Sie könnten sich mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg auf dieses Urteil berufen.

    WW

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      #3
      Hallo Jürgen M.,

      wie ist denn bei dir der Stand der Dinge bzgl. Kostenerstattung Thalidomid?

      In meinem Fall hat heute der Widerspruchsausschuss getagt und die Kostenübernahme immerhin nicht abgelehnt sondern die Enscheidung vertagt. Bin gespannt, wie das weiter geht.

      WW

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        #4
        Zitat von WinfriedW Beitrag anzeigen
        Hallo Jürgen M.,

        wie ist denn bei dir der Stand der Dinge bzgl. Kostenerstattung Thalidomid?

        In meinem Fall hat heute der Widerspruchsausschuss getagt und die Kostenübernahme immerhin nicht abgelehnt sondern die Enscheidung vertagt. Bin gespannt, wie das weiter geht.

        WW
        Hallo Winfried!

        Die Charite`in Berlin (Professor Miller) empfiehlt Thalidomid ( und auch Ketokonazol) beim androgen- und hormonrefraktären PCa für gesetzlich Krankenversicherte.

        Vielleicht kannst Du das verwenden.

        Gruß Werner R.

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          #5
          Thalidomid

          Hallo Freunde, (ich hoffe ich darf das sagen)

          das sind ineressante Informationen, wenn man es mal braucht. Meine "Testung" war ja positiv.

          Gruß Hans

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            #6
            Zitat von shgmeldorf,Werner Roesler Beitrag anzeigen
            Die Charite`in Berlin (Professor Miller) empfiehlt Thalidomid (und auch Ketokonazol) beim androgen- und hormonrefraktären PCa für gesetzlich Krankenversicherte.

            Vielleicht kannst Du das verwenden.
            Danke Werner, das ist mir nicht entgangen.

            In meinem Falle hat ürsprünglich Prof. Heidenreich den Kostenübernahmeantrag gestellt. Dennoch hat die Krankenkasse zunächst abgelehnt. Jetzt befinde ich mich im Widerspruchsverfahren. Der Widerspruchsaus-schuss hat heute die Entscheidung vertagt. Das ist ein Teilerfolg. Es hätte schlechter laufen können.

            Eine entsprechendes Statement der Charité wäre für mich sicher günstig, nur müsste ich mich zu diesem Behufe wohl nach Berlin begeben. Das ist mir im Moment zu aufwändig.

            Bei Ketoconazol ist die Situation eine andere. Nizoral® ist ein in Deutschland zugelassenes Medikament. Das kann ein Onkologe auf eigene Kappe verschreiben. Im Gegensatz dazu ist Thalidomid europaweit für überhaupt keine Indikation zugelassen.

            Ich kaufe Thalidomid als in der Apotheke angefertigte Individualrezeptur. Damit nehme ich der Krankenkasse teilweise den Wind aus den Segeln. Das Argument, es handle sich um ein nicht zugelassenes Importmedi-kament, zieht damit nicht. Individualrezepturen benötigen naturgemäß keine arzneimittelrechtliche Zulassung. Stellt sich beim Widerspruchsausschuss die Frage, ob ich damit eine unzulässige Umgehung des Arzneimittel-rechts begehe .

            Zitat von HansiB Beitrag anzeigen
            .... Meine "Testung" war ja positiv.
            Vielleicht überzeugt das ja den Widerspruchsausschuss .

            WW

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              #7
              Hallo Winfried

              was glaubst du, warum ich das betone. ich werde demnächst noch andere Medikamente testen und lassen.

              Es scheint dir gut zu gehen, Gruß Hans

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