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Leitliniengerechte Behandlung und ihre Risiken

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    Leitliniengerechte Behandlung und ihre Risiken

    Hallo @all,

    diese Thematik wird aus meiner Sicht auch hier in diesem Forum immer wieder mit einer Wichtung ausgestattet die den individuellen Ansprüchen nicht gerecht wird.

    Und natürlich muß auch die Zielgruppe klarer definiert werden, wo Leitlinien im Dschungel der Möglichkeiten leiten können, entsprechend dem Arzt UND dem Patienten eine wirkliche Hilfe sind
    - und einer Zielgruppe die von den Leitlinien kaum oder gar nicht profitieren - nämlich die von Schwerbetroffenen.

    Zu letzterer Zielgruppe nachfolgend einige zur Klarstellung und kritischen Würdigung angefügte Quellen und Statements die es in sich haben.

    Evidenzbasierte Medizin bedeutet nicht ungeprüftes Befolgen von Leitlinien.

    In den Medien wird immer wieder der Eindruck erweckt als wäre evidenzbasierte Medizin gleichzusetzen mit Befolgen von Leitlinien.


    Leitlinien versuchen den aktuellen Wissensstand für Ärzte aufzubereiten und sprechen Handlungsempfehlungen aus. Obwohl es in Deutschland erhebliche Bemühungen gibt, Leitlinien nach den Kriterien der Evidenzbasierten Medizin zu entwickeln, gibt es weiterhin oftmals Interessenkonflikte und methodische Schwächen der Leitlinien. Aber auch Emp*fehlungen, die in qualitativ hochwertigen Leitlinien ausgesprochen werden, müssen durch den Arzt auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden.
    Nach dem Konzept der EbM ist die Rolle des Arztes abzuwägen, welche der wissen*schaftsbasierten Optionen für den individuellen Patienten aus medizinischer Sicht in Frage kommen. Er muss prüfen, ob die Ergebnisse aus wissenschaftlichen Studien bzw. den Leitlinien auf den individuellen Patienten mit seinen spezifischen Begleiterkrankungen oder Lebensbedingungen übertragbar und anwendbar sind. Beispielsweise können Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung durch Alter oder schwere Begleiterkrankungen von präventiven Verfahren meist nicht mehr profitieren, werden jedoch durchaus den uner*wünschten Nebenwirkungen und Risiken der Behandlungen ausgesetzt. Die Abschätzung der Prognose des individuellen Patienten im Kontext der Evidenz ist eine der wichtigsten und verantwortungsvollsten ärztlichen Tätigkeiten.
    Schließlich muss der Patient in die Entscheidung mit einbezogen werden. Dies gilt vor allem für planbare Entscheidungen und für medizinische Eingriffe, zu denen es mehrere Behandlungswege gibt. In jedem Fall muss erklärt werden, wie der Verlauf der Beschwer*den bzw. der Krankheit wäre, wenn keine Intervention erfolgen würde. Dazu müssen evi*denzbasierte Informationen präsentiert werden mit Angaben zum persönlichen Risiko, al*len Behandlungsmöglichkeiten, einschließlich der Option der Nicht-Behandlung, sowie den Erfolgsaussichten und den möglichen Risiken. Die Informationen müssen vollständig, un*abhängig und verständlich sein. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin hat hierzu eine Anleitung zur Erstellung solcher Patienteninformationen in der Guten Praxis Gesundheitsinformation (GPGI) veröffentlicht.

    weiteres und der Komplettlink:
    http://www.ebm-netzwerk.de/aktuelles/news2016-08-10


    Was braucht der Patient?


    Im Gesundheitssystem zählen Leistungen, die abgerechnet werden können – der Mensch ist oft zweitrangig. Das muss sich ändern.

    weiteres hierzu:


    ........
    Was geschieht, wenn der Patient das Sagen hat, belegt eindrucksvoll auch die Palliativmedizin. Wenn der Kampf gegen eine Krankheit aussichtslos erscheint, verlassen viele Patienten das Krankenhaus und gehen zum würdevollen Sterben in ein Hospiz. An die Stelle von Operationen, Pillen oder Bestrahlungen treten eine angenehme Atmosphäre, tröstliche Erinnerungen, das Zusammensein mit Freunden und Verwandten. Verblüffenderweise leben die Todkranken unter diesen zurückhaltenden Bedingungen oft länger als mit einer Standardtherapie im Krankenhaus.

    und hier auszugsweise noch ein Beitrag den es lohnt weiterzulesen.

    Die EbM stellt eben genau die von Albrecht aufgeworfene Frage nach der Sinnbehaftung einer Behandlung in Anbetracht der individuellen Situation eines Patienten. Leitlinien informierenden Therapeuten und den Patienten. Sie sind jedoch nicht als Richtlinien zu interpretieren, die befolgt werden müssen, schon gar nicht, um die Erlöse zu steigern. Im Gegenteil: Es ist die ausdrückliche Aufgabe eines jeden ärztlichen und nichtärztlichen Therapeuten zu prüfen, ob die Empfehlungen aus den Leitlinien auf den jeweiligen Patienten angewendet werden können oder sollten. Dies erfolgt unter Beurteilung aller Gesundheitsprobleme und Behandlungsbedarfe, der sozialen Situation und der Prognose eines Patienten. Dem G-BA-Vorsitzenden Joseph Hecken, dessen Vaters Krankengeschichte den ZEIT Beitrag inspiriert, ist zu wünschen, dass er seinen Einfluss konstruktiv geltend macht, der fehlgeleiteten, instrumentalisierenden und gewinnmaximierenden Nutzung der EbM entgegenzuwirken.
    Keinesfalls vermischt werden dürfen jedoch Entscheidungen auf der Systemebene, wieder G-BA sie für die gesetzliche Krankenversicherung trifft, und Entscheidungen, die im individuellen Patienten-Arzt-Verhältnis getroffen werden. Bedauerlicherweise tut dies der Beitrag Harro Albrechts.



    Gruss
    Hans-J.












    Mein PK Verlauf unter: http://www.myprostate.eu/?req=user&id=96
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