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Patientus - ein neuer Weg für Zweitmeinungen?!

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    Patientus - ein neuer Weg für Zweitmeinungen?!

    Eine Lübecker Firma hat eine Plattform geschaffen für eine sichere Online-Videokonferenz zwischen Arzt und Patient.

    Bislang gab es arztrechtliche Probleme mit "Fernbehandlungen", so darf immer noch keine ERSTDIAGNOSE über das
    Internet gestellt werden! Aber Folgeberatungen von schon in der Praxis untersuchten Patienten ist erlaubt, genau
    wie die Zweitmeinung - hier handelt es sich streng genommen um ein "Gutachten" und keine Diagnostik und ist deswegen
    unproblematisch.



    Inzwischen haben sich die TK und AOK dem Modellversuch angeschlossen und sind bei anbietenden Kassenärzten sogar
    prinzipiell bereit es zu vergüten.

    Patientus ist inzwischen von Jameda gekauft worden und wird von dort aus weiter gepflegt werden.


    Im Bereich Zweitmeinung von Experten finde ich es ein Schritt in die richtige Richtung, aber es gibt natürlich auch (juristische) Grenzen:

    1. Erstberatung und Akquise von Neupatienten
    Hierbei handelt es sich um ein Informationsgespräch für Neupatienten. Bei weitergehendem Diagnose- oder Behandlungsinteresse des Patienten,
    welches der Arzt nicht ohne Qualitätseinschränkung durch Einsatz der Video-Sprechstunde durchführen kann,
    muss eine Einbestellung des Patienten in die Praxis erfolgen.

    2. Folgeberatung für Bestandspatienten
    Hierbei handelt es sich um die Weiterführung der bestehenden Therapie, bei der der Patient bereits physisch beim Arzt vorstellig geworden ist.
    Sobald es sich um ein bereits bestehendes Arzt-Patienten-Verhältnis handelt (Patient war beim Arzt in der Praxis vorstellig) bestehen keine
    Bedenken und Beschränkungen hinsichtlich Änderungen von bestehenden Therapiemaßnahmen während der Video-Sprechstunde.

    3. Notfall Patientenberatung (auch bei Neupatienten)
    Sofern in der Konsultation einer Erstberatung eine notfallartige Diagnose- oder Behandlungsnotwendigkeit ersichtlich wird, darf der Arzt dieser
    Situation ebenfalls gerecht werden und auch schon über die Video-Sprechstunde das Notwendige und Sinnvolle veranlassen.
    Die Fernbehandlung eines Neupatienten sollte jedoch nur als Einleitung einer weiteren Behandlung in der Praxis eingeordnet werden
    und dem Patienten ist dringend nahe zu legen, zusätzlich die Praxis des per Video konsultierten Arztes oder
    eines anderen Arztes aufzusuchen
    .

    4. Zweitmeinung
    Eine ärztliche Zweitmeinung stellt keine individuelle Behandlung oder Beratung, sondern ein „Gutachten“, einer durch einen anderen Arzt
    erstellten Diagnose, dar. Demnach ist das Angebot und die Erteilung einer Zweitmeinung grundsätzlich über die Video-Sprechstunde durchführbar.
    Zuletzt geändert von Urologe; 12.01.2017, 12:31.
    ----------------------------------------------------------
    Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
    sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
    wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
    vor Ort ersetzen

    Gruss
    fs
    ----------------------------------------------------------

    #2
    Zitat von Jameda als Ergänzung:

    Mitte 2017 verändern sich einige fundamentale Parameter im Bereich
    der digitalen Gesundheit. So ist beispielsweise im E-Health-Gesetz
    verankert, dass Videosprechstunden ab dem 01. Juli 2017 Teil der
    vertragsärztlichen Regelversorgung werden. Diese Entwicklungen bringen
    auch für Sie Herausforderungen und gleichzeitig Chancen mit sich, bei
    deren Umsetzung wir Sie als starker Partner mit mehr als 5 Mio. Nutzern
    pro Monat unterstützen möchten.


    Aus diesem Grund hat jameda zum 1. Januar 2017
    Patientus,
    den Marktführer für Online-Videosprechstunden, gekauft, um Ihnen und
    Ihren Patienten noch in diesem Jahr eine hervorragende
    Kommunikationslösung zum Abhalten von Videosprechstunden zur Verfügung
    zu stellen.


    Dr. Florian Weiß, CEO von jameda: „Wir freuen uns, mit der Übernahme
    von Patientus einen weiteren Beitrag zur effizienten Patientenversorgung
    zu leisten. Patientus wird unser bisheriges Angebot der Arztsuche und
    Online-Terminbuchung auf ideale Art und Weise ergänzen. Mit der
    Videosprechstunde ermöglichen wir Ärzten und Patienten künftig den
    direkten digitalen Kontakt ohne räumliche Hindernisse.“


    Die Lösung zur Videosprechstunde von Patientus zeichnet sich durch
    sehr hohe Datensicherheit und besondere Nutzerfreundlichkeit aus. Die
    Installation einer Software ist nicht erforderlich, es genügt ein
    aktueller Internetbrowser. Damit bietet das Unternehmen eine sichere
    Lösung, mit der Sie die Zukunftstechnologie der Videosprechstunde
    einfach in Ihren Alltag integrieren können. Mit diesem Konzept hat
    Patientus bereits verschiedene Krankenkassen und Ärzteverbände überzeugt
    und in Kooperation mit diesen das Angebot zur Videosprechstunde
    erfolgreich am Markt etabliert.


    Das Angebot von Patientus wird im Laufe dieses Jahres in ersten
    Schritten in jameda.de integriert. Über weitere Entwicklungen halten wir
    Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.


    Mehr Informationen zur Übernahme von Patientus finden Sie
    hier.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Florian Weiß & Fritz Edelmann


    jameda Geschäftsführer
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    Meine Kommentare stellen keine verbindliche Auskunft dar,
    sondern spiegeln meine PERSÖNLICHE Meinung und Erfahrung
    wider und können keine direkte Beratung und Behandlung
    vor Ort ersetzen

    Gruss
    fs
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    Kommentar


      #3
      Hallo fs,

      sehr interessant, vielen Dank für die umfänglichen Informationen.

      Viele Grüße

      WernerE

      Kommentar

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