Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente? Ich habe heute einen Anruf meiner Krankenkasse erhalten, dass der Medizinische Dienst wohl eine bleibende Erwerbsminderung feststellt, mit unter 3 Std. Arbeitsfähigkeit am Tag. Wenn ich das richtig verstanden habe würde dann die volle Erwerbsminderungsrente zur Auszahlung kommen.
Die KK darf mich aber nur auffordern, einer Reha zu beantragen, der Reha-Träger würde dann wohl feststellen, dass eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht eintreten würde. DRV würde mir dann die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente empfehlen. Ich würde diesen Umweg mir der direkten Beantragung vermeiden und habe 10 Wochen Zeit für meine Entscheidung.
Ich tendiere dazu gleich die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, damit sollte ich auf der sicheren Seite liegen auch wenn die netto Erwerbsminderungsrente wohl geringer ausfällt als das netto Krankengeld. Nach Aussagen der DRV wird dann die Rente ab dem Zeitpunk der Feststellung der Erwerbsminderung gewährt, also ab Datum des Gutachtens. KK und DRV gleichen dann die Beträge aus, damit kein Doppelbezug entsteht.
Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Karl
hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente? Ich habe heute einen Anruf meiner Krankenkasse erhalten, dass der Medizinische Dienst wohl eine bleibende Erwerbsminderung feststellt, mit unter 3 Std. Arbeitsfähigkeit am Tag. Wenn ich das richtig verstanden habe würde dann die volle Erwerbsminderungsrente zur Auszahlung kommen.
Die KK darf mich aber nur auffordern, einer Reha zu beantragen, der Reha-Träger würde dann wohl feststellen, dass eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht eintreten würde. DRV würde mir dann die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente empfehlen. Ich würde diesen Umweg mir der direkten Beantragung vermeiden und habe 10 Wochen Zeit für meine Entscheidung.
Ich tendiere dazu gleich die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, damit sollte ich auf der sicheren Seite liegen auch wenn die netto Erwerbsminderungsrente wohl geringer ausfällt als das netto Krankengeld. Nach Aussagen der DRV wird dann die Rente ab dem Zeitpunk der Feststellung der Erwerbsminderung gewährt, also ab Datum des Gutachtens. KK und DRV gleichen dann die Beträge aus, damit kein Doppelbezug entsteht.
Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Karl
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