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Hier noch einmal zur Vervollständigung meines Postings:
Wenn keine private Auslandskrankenversicherung für eine Behandlung außerhalb der EU abgeschlossen werden kann.
Gesetzliche Krankenkassen können maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten von unverzüglich erforderlichen Behandlungen bei privaten Auslandsreisen auch in Staaten außerhalb der EU und des EWR übernehmen. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie können wegen einer Vorerkrankung oder Ihres Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Sie weisen vor dem Reiseantritt Ihrer Kasse nach, dass Sie von der PKV abgelehnt wurden.
Ebenfalls vor Reiseantritt sagt Ihre Kasse zu, dass sie den Versicherungsschutz gewährt.
Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Inland entstanden wären.
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