Moin,
meinen Prozess gegen die KK habe ich verloren.
Begründung:
Die Regelung des § 2 - Abs. 1a SGB V seien aufgrund nicht ausgeschöpfter Untersuchungsalternativen nicht erfüllt.
Kurz gesagt:
Ich hätte vorher CT, MRT und Szintigraphie machen lassen müssen.
Dass die Zeit nicht gegeben war, interessierte das Gericht nicht.
Auch dass das AVS Team zu blöd war, mir in der Corona Zeit einen Termin zu geben, interessierte das Gericht nicht.
Ein Protokoll des interdisziplinären Tumorboards zur Indikationsstellung lag nicht vor.
Es ging um ca. 2.000 Euronen plus Anwaltskosten für Schreibkram.
Diese hatte ich aber bereits in der Vergangenheit bezahlt, sodass ich nur noch eine Endabrechnung von 300 Euro zahlen musste.
Ich sag mal Pillepalle, und stehe zu meiner Niederlage.
Es war von meiner Seite aus immer ein Spaß, ohne jegliche Belastung.
Zur Erinnerung, die ersten 3 PET-Untersuchungen habe ich „gewonnen“.
Gruss
hartmut
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