Hallo Gienther
Eine PET-CT ist eine medizinisch technische Leistung und wird laut GOÄ mit dem 1,8-fachen Satz abgerechnet. Die Beurteilung wird lediglich mit dem 2,3-fachen in medizinisch begründeten Einzelfällen mit dem 3,5-Fachen Satz abgerechnet. - Das ist aber nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten. - Als Sonderleistung wird natürlich das Radiopharmakon nach Art und Körpergewicht des Patienten und nach Versandaufwand berechnet.
Was hier steht, stimmt natürlich im Grundsatz noch, auch für GKVersicherte.
Gruß Heribert
Zitat von silver dollar
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Was hier steht, stimmt natürlich im Grundsatz noch, auch für GKVersicherte.
Gruß Heribert
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