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Zu schnell fahren wegen Harndrang. Darf man das?

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    Zu schnell fahren wegen Harndrang. Darf man das?


    In der Verhandlung vor dem AG hatte der Betroffene zu seiner Verteidigung vorgetragen,
    dass er
    wegen einer Prostataoperation an teilweiser Inkontinenz leide.
    Während der Fahrt habe er plötzlich einen starken, schmerzhaften Harndrang verspürt.
    Hierdurch habe er sich total darauf fokussiert, möglichst schnell eine Gelegenheit zu finden,
    rechts ran fahren zu können.
    Dies sei aufgrund des dichten Verkehrs auf der Bundesstraße schwierig gewesen, so dass er
    unwillkürlich immer schneller geworden sei, weil es nicht mehr habe aushalten können.
    Meine Meinung:

    Mit schwerem Harndrang darf man überhaupt nicht mehr fahren,
    weil der Blasen-Stress vom Verkehrsgeschehen ablenkt, was den
    Fahrzeugführer fahruntüchtig machen kann.
    Also Warnblinker rein, anhalten und in mitgebrachte Flasche pinkeln.
    Aussteigen wäre bei viel Verkehr zu gefährlich.
    Wer mit ultimativem Harndrang rechnen muss, muss vor Fahrtantritt
    Vorsorge treffen, um dadurch nicht fahruntüchtig zu werden.

    Hvielemi
    Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

    [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
    [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
    [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
    [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
    [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

    #2
    *Gääähhhnn*
    Die Harndrang-Ausrede ist vor Gericht ist die am meisten benutzte Ausrede für zu schnelles Fahren. Da gähnt der Richter nur noch. Die zweithäufigste Ausrede ist: "Mir/meiner Frau ist schlecht geworden, ich musste schnell zum Arzt".
    R.

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      #3
      Lieber Konrad,

      nun müssen wir nur noch ein Urteil finden, in dem steht:
      „Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Prostatakrebserkrankte, nach gesicherter Diagnose zur weiteren Therapie die Kosten einer PET/CT übernehmen.“

      Gruss
      aus dem warmen Alicante
      hartmut
      http://de.myprostate.eu/?req=user&id=626&page=graphic

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        #4
        Das OLG hat ja gar keine Schnellfahrerlaubnis erteilt, sondern die Sache wegen formaler Mängel an das AG zurück verwiesen. Wir warten weiter. Besonders viel mir dieser Satz zur Verteidigung auf: "Dies sei aufgrund des dichten Verkehrs auf der Bundesstraße schwierig gewesen, so dass er unwillkürlich immer schneller geworden sei, weil es nicht mehr habe aushalten können."
        Mir ist unklar, wie man bei dichtem Verkehr unwillkürlich immer schneller werden kann. Aber what shalls, wie die Briten sagen.

        Und an Hartmut: Deine juristische Siegesmeldung kommt, nachdem der BA das PET allgemeinverbindilch gemacht haben wird...

        Ok, ich gehe jetzt besser in Deckung. ;-)

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          #5
          Zitat von Hermes_53 Beitrag anzeigen
          Besonders viel mir dieser Satz zur Verteidigung auf: "Dies sei aufgrund des dichten Verkehrs auf der Bundesstraße schwierig gewesen, so dass er unwillkürlich immer schneller geworden sei, weil es nicht mehr habe aushalten können."
          Ganz schlechte Verteidigungsstrategie:
          Wer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert,
          "weil er es nicht mehr habe aushalten können",
          fährt zweifelsohne in einem fahruntüchtigen Zustand,
          also ähnlich wie im Suff.
          Der Mann hat Glück, dass das kein Anklagepunkt ist,
          denn sonst würde der Führerschein rasch fervallen.

          Hvielemi
          Meine Beiträge schreibe ich als CRPCa-betroffener Laie.

          [1] Mein PSA-Verlauf graphisch auf myprostate.eu
          [2] Meine PK-Historie auf Myprostate.eu
          [3] PSA-Verlaufsanalyse 2003-2013 nach Glättli (Was ist PSA-Alert?)
          [4] PSMA-PET/CT vom 04.07.2012: Paraaortale Lymphmetastase
          [5] PSMA-PET von 08.2016 vor PSMA-RLT, danach 03.2017, sowie 05.2017

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            #6
            Wie schon gesagt wurde, keine gute Begründung. Ich weiß dass das mal schnell passieren kann, aber das Gericht würde da wahrscheinlich so argumentieren, dass man vor Fahrtbeginn dies überprüfen könnte etc.

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