In der Verhandlung vor dem AG hatte der Betroffene zu seiner Verteidigung vorgetragen,
dass er wegen einer Prostataoperation an teilweiser Inkontinenz leide.
Während der Fahrt habe er plötzlich einen starken, schmerzhaften Harndrang verspürt.
Hierdurch habe er sich total darauf fokussiert, möglichst schnell eine Gelegenheit zu finden,
rechts ran fahren zu können.
Dies sei aufgrund des dichten Verkehrs auf der Bundesstraße schwierig gewesen, so dass er
unwillkürlich immer schneller geworden sei, weil es nicht mehr habe aushalten können.
dass er wegen einer Prostataoperation an teilweiser Inkontinenz leide.
Während der Fahrt habe er plötzlich einen starken, schmerzhaften Harndrang verspürt.
Hierdurch habe er sich total darauf fokussiert, möglichst schnell eine Gelegenheit zu finden,
rechts ran fahren zu können.
Dies sei aufgrund des dichten Verkehrs auf der Bundesstraße schwierig gewesen, so dass er
unwillkürlich immer schneller geworden sei, weil es nicht mehr habe aushalten können.
Mit schwerem Harndrang darf man überhaupt nicht mehr fahren,
weil der Blasen-Stress vom Verkehrsgeschehen ablenkt, was den
Fahrzeugführer fahruntüchtig machen kann.
Also Warnblinker rein, anhalten und in mitgebrachte Flasche pinkeln.
Aussteigen wäre bei viel Verkehr zu gefährlich.
Wer mit ultimativem Harndrang rechnen muss, muss vor Fahrtantritt
Vorsorge treffen, um dadurch nicht fahruntüchtig zu werden.
Hvielemi
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