Bisher lagen Online-Sprechstunden in einer rechtlichen Grauzone.
Ab dem 1. April 2017 ist der Traum vom unkomplizierten Online-Arztbesuch ein gutes Stück näher gerückt:
Im Rahmen des sogenannten „E-Health-Gesetzes“ sind Video-Sprechstunden nun Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann in bestimmten Fällen die Kosten für medizinische
Internet-Konsultationen (9,20 Euro pro Konsultation, aber budgetiert):
Wenn es sich dabei um einen Nachsorge-Termin bei festgelegten Indikationen handelt (zum Beispiel die visuelle Nachkontrolle
einer OP-Wunde) und der Patient sich zuvor persönlich in der jeweiligen Praxis vorgestellt hat.
„Endlich die notwendige Rechtssicherheit“
Für das Berliner Start-up Patientus, in Deutschland aktuell der führende Anbieter für Telemedizin, ist die Änderung des
E-Health-Gesetzes trotz aller Reglementierungen ein Grund zum Feiern: „Wir freuen uns, dass nun die Rahmenbedingungen
für die Anwendung der Online-Video-Sprechstunde in Deutschland geklärt sind“, sagt Geschäftsführer und Mitbegründer Nicolas Schulwitz.
Und zum Thema Zweitmeinung:
Diese ist inzwischen ebenfalls als Videosprechstunde erlaubt, denn die ursprüngliche Diagnose und den Therapievorschlag hat
ja ein Arzt vor Ort erstellt. So wird die Zweitmeinung als "Gutachten" und nicht als Fernbehandlung gewertet.
Daher muss der Patient auch nicht mehr zuvor persönlich in der Praxis gewesen sein.
Ab dem 1. April 2017 ist der Traum vom unkomplizierten Online-Arztbesuch ein gutes Stück näher gerückt:
Im Rahmen des sogenannten „E-Health-Gesetzes“ sind Video-Sprechstunden nun Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann in bestimmten Fällen die Kosten für medizinische
Internet-Konsultationen (9,20 Euro pro Konsultation, aber budgetiert):
Wenn es sich dabei um einen Nachsorge-Termin bei festgelegten Indikationen handelt (zum Beispiel die visuelle Nachkontrolle
einer OP-Wunde) und der Patient sich zuvor persönlich in der jeweiligen Praxis vorgestellt hat.
„Endlich die notwendige Rechtssicherheit“
Für das Berliner Start-up Patientus, in Deutschland aktuell der führende Anbieter für Telemedizin, ist die Änderung des
E-Health-Gesetzes trotz aller Reglementierungen ein Grund zum Feiern: „Wir freuen uns, dass nun die Rahmenbedingungen
für die Anwendung der Online-Video-Sprechstunde in Deutschland geklärt sind“, sagt Geschäftsführer und Mitbegründer Nicolas Schulwitz.
Und zum Thema Zweitmeinung:
Diese ist inzwischen ebenfalls als Videosprechstunde erlaubt, denn die ursprüngliche Diagnose und den Therapievorschlag hat
ja ein Arzt vor Ort erstellt. So wird die Zweitmeinung als "Gutachten" und nicht als Fernbehandlung gewertet.
Daher muss der Patient auch nicht mehr zuvor persönlich in der Praxis gewesen sein.
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