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maligner Prostatatumor - ohne Notweindigkeit einer Behandlung

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    maligner Prostatatumor - ohne Notweindigkeit einer Behandlung

    Hallo zusammen,

    im Schwerbehindertenrecht ist festgelegt, dass ein "maligner Prostatatumor - ohne Notwendigkeit einer Behandlung" einem Schwerbehinderungsgrad von 50% entspricht. Mir ist nicht klar, ob mein Befund (T2a 3+3=6) dieser Einstufung entspricht.
    Kann mir jemand etwas erhellendes dazu sagen?
    Danke!

    Gruß Remser

    #2
    Hallo Remser,

    Deine Angaben reichen nicht aus, um zu beurteilen, ob Dein Karzinom behandlungsbedürftig ist oder nicht. Es fehlen die Angaben über den PSA-Wert und über die Anazhl der entnommenen Sanzen und in wievielen davon Krebs gefunden wurde.
    Lade Dir das "Basiswissen" herunter und lies in Abschnitt 8.6 darüber nach, welche Kriterien für eine Active-Surveillance-Strategie erfüllt sein müssen.
    Mit einem Prostatakarzinom wird Dir ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % zugesprochen, egal ob behandlungsbedürftig oder nicht. Darüber kannst Du in Kapitel 28 nachlesen.

    Ralf

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      #3
      Hallo Ralf,

      Danke, ich werde das nachlesen. Dennoch meine Antwort zu deinen Hinweisen. Ich hatte vor 2 Jahren die erste Biopsie, weil mein PSA Wert bei 5,5 lag. Es wurde in 12 Stanzen nichts gefunden. Nachdem mein PSA Wert dann auf 6 gestiegen war, folgte im Jahr drauf ein MRT mit einem auffälligen Befund. Das führte zu einer weiteren Bisopsie im Dez. 17, bei der 12 Stanzen nach Zufallsprinzip und weitere 4 gezielte durchgeführt wurden. Von den 4 gezielten, waren 3 mit Befund, in den 12 ungezielten war nichts zu finden. Mit meinem Arzt habe ich bereits die Active-Surveillance-Strategie vereinbart, nachdem mich ein Gespräch in der Klinik Großhadern nicht von einer HIFU überzeugen konnte. Ich habe Anfang Februar bereits einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Leider kommt mein Hausarzt der zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde, auch nauch der 3. Aufforderung des Landratsamtes und diversen telefonischen Nachfragen von mir, nicht in die Gänge. Meine berufliche Situation ist sehr angespannt und ich würde auf einen verbesserten Kündigungsschutz wert legen...
      Der Kern meiner Frage ist, ob mir bei meiner Diagnose die Einstufung auf 50% Schwerbehinderungsgrad zusteht.

      Gruß Remser

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        #4
        Moin,

        Quelle: „Versorgungsmedizinische Grundsätze” – Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin – Verordnung vom 10. Dezember 2008 und Verordnungen zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
        vom 01.03.2010, 14.07.2010 und 12.12.2010. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.10.2012
        • nach Entfernung eines malignen Prostatatumors im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1):
          • Heilungsbewährung von 2 Jahren
          • Grad der Behinderung 50

        • nach Entfernung eines malignen Prostatatumors im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1):
          • Heilungsbewährung von 2 Jahren
          • Grad der Behinderung 50

        • nach Entfernung eines malignen Prostatatumors in den Stadien T1a (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0T1a N0 M0 (Grading G1):
          • Heilungsbewährung von 5 Jahren
          • Grad der Behinderung 50

        • nach Entfernung eines malignen Prostatatumors in höheren Stadien
          • Heilungsbewährung von 5 Jahren
          • Grad der Behinderung 80

        • Maligner Prostatatumor, keine Notwendigkeit einer Behandlung
          • Grad der Behinderung 50

        • Maligner Prostatatumor auf Dauer hormonbehandelt
          • Grad der Behinderung wenigstens 60



        LG Horst Günter
        Some days it's hard to find motivation .....
        some days motivation finds you!

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          #5
          Hallo Horst Günter,

          ok diese Definitionen hatte ich bei meinen Google Suchen auch gefunden. Mir kam das einfach sehr sonderbar vor, dass da steht "ohne Notwendigkeit einer Behandlung" und man dennoch einen Behinderungsgrad erhält. Ok, dann ist es wohl so... Danke für die Info!
          Heute hat mir mein Arzt auch bestätigt, dass seine Stellungnahme ans Amt raus ist.

          Gruß Remser

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            #6
            Hallo, mein Antrag ist vom 02.02.18 und noch immer habe ich keinen Bescheid. Mein Hausarzt hat laut Amt einen fehlerhaften Eintrag in seiner Stellungnahme nun liegt das Ganze beim Facharzt. Dort nachgefragt, wurde ich sehr pampig darauf hingewiesen, dass dieser in einem Stapel weiterer Anträge läge. Ich empfinde es als eine Frechheit, dass das so verschleppt wird und auch von Amts wegen nicht eingegriffen wird. Dies nur als update...

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              #7
              Ein Tip:
              geh zum Vdk, werde Mitglied und schon hast du einen kostenlosen Rechtsbeistand, der sich mit solchen Vorgängen auch auskennt.
              Zumal der Erstantrag meist abgeschmettert wird oder mit geringerer MdB erteilt wird.

              lg
              Flüstermann alias Harald (nomen est omen)
              http://de.myprostate.eu/?req=user&id=733&page=graphic

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                #8
                Deine Erwartung ist mehr als berechtigt. Wir hatten in unserer SHG den Besuch zweier entscheidender Mitarbeiten. Anhand von anonymen "Fällen" schilderten sie den Entscheidungsvorgang seitens der Einordnung der medizinischen Begutachtung(en) - Bist Du ansonsten ein kerngesunder Mensch und musst Dich nicht mit anderen chronischen, ärztlich behandelten Erkrankungen rumplagen? - - Beschreibe in dem Antrag genau(!) das, was Dich einschränkt; dann erkennt das Amt auch, worauf der Arzt "vergessen hat" einzugehen.
                Jeder von Dir benannte Doc, der Dich regelmäßig behandelt, bekommt für die Begutachtung vom Amt einen festen Betrag, also können Du und das Amt auch eine ordentliche Erstellung des Geforderten erwarten.
                Wenn der PCa erkannt ist, therapeutisch begleitet wird, und sich keine 100%-Heilung erkennen lässt, sind Grad 50 Behinderung erreicht.
                Bleib dran!

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                  #9
                  Hallo sudeschaale, hallo flüstermann,

                  vielen Dank mit dem Tip bezüglich Vdk, habe es noch nicht umgesetzt, ist aber im Fokus. Dran bleiben tu ich auf jeden Fall. Allerdings hat sich noch immer nichts getan.

                  Gruß Remser

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                    #10
                    Hallo, falls sich immer noch nichts getan hat, einfach mal noch ein Fax oder eine Email ans zuständige Amt, in dem steht, dass man hiermit eine Untätigkeitsklage erheben möchte und nach der übergeordneten Behörde fragen, an die das endgültige Beschwerdeschreiben gerichtet werden kann. Das sollte normalerweise reichen, um die Dinge zu beschleunigen. Wichtig: meiner Meinung nach gilt man während des Antragsverfahrens als schwerbehindert, wenn man den Arbeitgeber offiziell und schriftlich informiert. Und hier ist mindestens ein GDB von 50 drin. Liegen, wie bereits in der Antwort von 20.6.oben erwähnt, noch weitere Erkrankungen vor, können auch diese noch geltend gemacht werden (z. B. kaputte Knie, Hüften oder auch Wirbelsäulenleiden oder psychische Probleme).

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                      #11
                      Hallo,

                      über den "Corona-Impfung"-Beitrag bin ich hier gelandet. Wie ist aktuell der Stand (schwerbehindert) bei dir?


                      Weiterhin würden mich - als ebenfalls AS-Betreiber - weitere Daten von deinem Biopsie-Befund interessieren. U. a. wie lang die befallenen Stanzen und die darin enthaltene Tumorausdehnung war sowie die PSA-Entwicklung. Ist eine weitere Folgebiospie durchgeführt worden?
                      In deinem Profil bin ich dazu nicht fündig geworden.

                      Selbstverständlich nur wenn es dir Recht ist!
                      VG
                      Jens
                      https://de.myprostate.eu/?req=user&id=916&page=data

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