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Verlägerung SB Ausweis

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    Verlägerung SB Ausweis

    Guten Abend,
    heute erhielt ich Post vom Sozialamt. Mein Schwerbehindertenausweis muss verlänger werden oder eben auch nicht. Das Sozialamt hat deshalb von meinem behandelnden Urologen einen Befundbericht angefordert, diesen aber trotz Erinnerun nicht erhalten. Nun soll ich beim Arzt nachfragen, was ich getan habe. Von der Schwester wurde mir gesagt, dass möglicherweise wegen der neuen Datenschutzbestimmungen solche Befundberichte nicht mehr an das Sozialamt geschickt werdeb dürfen. Beim Sozialamt wusste man davon nichts, den Arzt selbst konnte ich noch nicht erreichen. Gibt es im Forum jemand, der mir dazu etwas sagen kann.
    Mit Dank vorab
    Klaus
    http://www.myprostate.eu/?req=user&id=113

    #2
    Hallo, falls die Angelegenheit inzwischen noch nicht erledigt ist: es ist Sache des Amtes, sich die Befunde, welche für die Entscheidung über die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises maßgeblich sind, zu beschaffen. Liefert der behandelnde Arzt nicht, hat das Amt zunächst eine Mahnung über die zuständige Landesärztekammer zu veranlassen, hilft das nicht, ist eine gerichtliche Mahnung des Arztes der nächste Schritt. Entscheidend ist, dass dem bearbeitenden Amt das Einverständnis des Antragstellers zur Befundübermittlung vorliegt. Wenn innerhalb der fünfjährigen Heilungsbewährung nun eine komplette Remission erreicht werden konnte, wird das Amt den GdB für die Tumorerkrankung auf 0 reduzieren, falls keine dauerhaften Folgeschäden vorliegen. In dem Fall ist es für den Antragsteller nicht von Vorteil, beschleunigend, zum Beispiel durch eigenes Mahnen des Arztes oder das Beschaffen von Befunden, in das Verfahren einzugreifen. Sollte die Krankheit fortbestehen oder sich verschlimmert haben, ist mit einer weiteren Gewährung oder einer Anpassung des bereits zuerkannten GdB zu rechnen. Hier kann und sollte der Antragsteller auch selbst tätig werden, falls davon etwas abhängt (z. B. Kündigungsschutz, Rentengewährung …).

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